…ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen werde. Der Argumentation, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland liege, komme bei der Beurteilung der Frage nach dem ständigen Aufenthalt ebenso wenig eine entscheidungsrelevante Bedeutung zu wie der Umstand, dass sich der Wohnsitz des Sohnes weiterhin…
…in ***13*** gemeldet. Der aktuelle Wohnsitz des Bfs. lautet seit 07.07.2023 auf ***11***, ***8***. Mittlerweile ist der Bf. seit 28.01.2017 verheiratet (Ehefrau ***27***, geb. ***28***, Einreise nach Österreich seit 08.09.2011). Sie ist seit ***29*** als Kindergartenpädagogin im Verein ***25***…
…dass die Kinder des Bf im Beschwerdezeitraum in der Tschechischen Republik gewohnt haben, einem Wohnen in der Republik Österreich gleichzusetzen. Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich Das Finanzamt hat nicht festgestellt, dass der Aufenthalt des Bf, der in Österreich seit 2015 einen Wohnsitz hat und in Österreich…
…Ast), als ein weiterer, gemeinsamer (ausländischer) Wohnort der Ast + T eine nicht am Wohnsitz des KV gelegene slowakische Anschrift angegeben wurde. Als Ergebnis eines in der Folge durchgeführten abgabenbehördlichen Vorhalteverfahrens, in dem die Ast mit Ergänzungsersuchen vom 5.5.2014 aufgefordert worden war, eine Geburtsurkunde…
…Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. § 4 FLAG 1967 lautet: § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben…
…die Bf ihren ausländischen Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten wolle. Die Finanzbehörde übersehe dabei nämlich, dass die Bf ungarische Staatsbürgerin sei, und sich derzeit auch aus dem Grund in Österreich befinde, weil sie bei einem westlichen Unternehmen ihre beruflichen Möglichkeiten im Bereich des Rechnungswesens erweitern…
…RV/7105252/2016) . Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer in Österreich neben seinem Wohnsitz auch einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, sind die österreichischen Rechtsvorschriften auf den Beschwerdeführer anwendbar. Auf die Kindesmutter sind aufgrund ihres Wohnsitzes die slowakischen Rechtsvorschriften hinsichtlich ihres eigenen, nicht vom Beschwerdeführer abgeleiteten Anspruches…
…RV/7105252/2016). Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer in Österreich neben seinem Wohnsitz auch einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, sind die österreichischen Rechtsvorschriften auf den Beschwerdeführer anwendbar. Auf die Kindesmutter sind aufgrund ihres Wohnsitzes die polnischen Rechtsvorschriften hinsichtlich ihres eigenen, nicht vom Beschwerdeführer abgeleiteten Anspruches…
…Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Nach § 6 Abs. 1 FLAG idgF haben mj Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren…
…österreichischen Adresse und des österreichischen Bankkontos der Kindesmutter kann nicht von einem Wohnsitz des Sohnes bzw. der Kindesmutter außerhalb des EU-Raumes ausgegangen werden. Auch wurden die angeforderten Bestätigungen der chilenischen Heimatbehörde nicht vorgelegt. Die bezahlten Unterhaltsleistungen (in Höhe der Hälfte des angemessenen ausländischen Unterhalts)…
…Kinder (Bestätigung der jeweiligen Wohngemeinde des Kindes (der Kinder) 3.) Schulbesuchsbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr des Kindes wird jährlich bis zum 18. Lebensjahr benötigt. 4.) Bankbestätigung über überwiesene Beträge lückenlos vorlegen 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 5.) Bestätigung über die Höhe erhaltener ausländischer…
…Unterhaltsverpflichtung für die Kinder nach den nationalen Bestimmungen und Bestätigungen über die Höhe erhaltener ausländischer Familienleistungen bzw. Bestätigungen, dass solche Familienleistungen nicht ausbezahlt wurden, vorzulegen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer ungeachtet auch der diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung und der ihn aufgrund des gegebenen Auslandssachverhaltes…
…RV/7105252/2016) . Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer in Österreich neben seinem Wohnsitz auch einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, sind die österreichischen Rechtsvorschriften auf den Beschwerdeführer anwendbar. Auf die Kindesmutter sind aufgrund ihres Wohnsitzes die polnischen Rechtsvorschriften hinsichtlich ihres eigenen, nicht vom Beschwerdeführer abgeleiteten Anspruches…
…in- und ausländischen Einkünfte. Beschränkt steuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988 jene natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte. Die hier maßgeblichen Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens…
…Wohnsitz des Kindes, wenn von dem Rententräger dieses Staates eine Rente gezahlt wird. Lebt das Kind in einem Staat, in dem keine Rente gezahlt wird, so richtet sich der zuständige Träger nach der Dauer der Versicherungs- und Wohnsitzzeiten." Im gegenständlichen Fall lebt die Tochter des…
…25. September 2014 in U- mit Wohnsitz des Kindes am Familienwohnsitz in Ung---; 1 Mutter-Kind (Schwangerschaftspass in deutscher Übersetzung); 1 Urkunde über die Namensänderung betreffend den Ehegatten der Bf, ausgestellt am 06 2014 zur Nr. Urkunde in U- (Kindesvater lt E 401: Namealt, Vorname…
…Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig. 2. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. 3. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis…
…Es gibt aber auch keine Hinweise darauf, dass sie in den Monaten 07 und 08/2012 im Haushalt des Kindesvaters wohnte. Die Tatsache, dass die Bf über einen Wohnsitz in Wien verfügte und B das Schule2 in Wien1, ab 01.09.2012 als externe Schülerin…
…[…] Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden." Zustellgesetz (ZustG) § 1 ZustG lautet: "Dieses Bundesgesetz regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden." Gemäß…
…anspruchsberechtigten Kinder zu teilen. § 5 Abs. 4 FLAG bestimmt: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen. § 53 Abs. 1 FLAG lautet: Staatsbürger von Vertragsparteien des…