…Mitgliedstaaten der EU zur Anwendung. Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der EU nimmt aber durch bilaterale Abkommen gleichberechtigt am Binnenmarkt teil und ist Mitglied der OECD. Faktum ist, dass Steuerbetrug und Steuermissbrauch häufig durch die Zwischenschaltung wirtschaftlich funktionsloser ausländischer Sitzgesellschaft (z.B. Trust, Anstalten…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ausländischer Transportunternehmer ohne Sitz und Betriebstätte im Inland und betreibt sein Unternehmen von Deutschland aus. Mit elektronischem über das deutsche Portal überreichten Antrag vom 27. September 2023 beantragte er die Vorsteuererstattung aus insgesamt 23…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland. Mit elektronischem Antrag seiner steuerlichen Vertreterin stellte er am 6. März 2020 durch seine steuerliche Vertreterin einen Vorsteuererstattungsantrag für den…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland und betreibt in Deutschland einen Fachgroßhandel für Lüftungssysteme. Mit elektronischem Antrag vom 24.8.2015 beantragte er beim Finanzamt die Erstattung von Vorsteuerbeträgen in Höhe…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 28.9.2012 begehrte der Beschwerdeführer (Bf.) als ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland Vorsteuern in Höhe von 241,21 €. Im angefochtenen Bescheid wurde der Erstattungsbetrag mit 0 Euro festgesetzt und darauf…
…wenn ein ausländischer Unternehmer ohne Sitz im Inland eine sonstige Leistung an einen inländischen Unternehmer erbringt. Für den Vorsteuerabzug aufgrund eines Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ist eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 keine Voraussetzung, sondern der ausländische Unternehmer muss die erbrachte sonstige Leistung…
…Mail erfolgen, wobei mit dem Absenden des E-Mails die Zustellung als bewirkt gelte (§ 3 Abs. 1 letzter Satz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen werde, BGBl. Nr. 279/1995…
…Höhe von 24 Euro an die Magistratsabteilung 6 zu bezahlen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 letzter Satz Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) iVm § 25a Abs. 4 Z 1 und 2 VwGG unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Laut Halterauskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes in…
…1994 verpflichtet sei, die Steuer vom ausländischen Unternehmer einzubehalten und auf dessen Steuerkonto beim Finanzamt Graz-Stadt abzuführen. Er sei als ausländischer Unternehmer beim Finanzamt Graz-Stadt unter der Steuernummer NNN/NNNN registriert und habe in Österreich weder einen Wohnsitz noch Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder…
… 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2005 bis 2008 und b) Einkommensteuer 2005 bis 2008 (Sachbescheide) in der Sitzung am 25.4.2018 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die angeführten Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…PLZ S, St.Nr.: Zahl1 gegen die Bescheide des FA Grieskirchen S vom 15.05.2009 betreffend Einkommensteuer 2005 und 2006 in der Sitzung am 3. November 2015 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…an ausländische Unternehmer, BGBl 279/1995 idF BGBl 158/2014 (kurz: Erstattungsverordnung) Artikel I Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren Berechtigte Unternehmer § 1 (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im Inland weder ihren Sitz…
…ein Satz (dritter Satz) angefügt und dadurch normiert, dass Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen ab dem Jahr 2001 zu einem Drittel steuerfrei seien. Den ErlRV, 927 BlgNR 21. GP, zufolge wird mit dieser Regelung darauf abgestellt, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen…
…von 25% + 1 Aktie einer österreichischen AG. Die SARL hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am 1. Dezember 2008 beschloss sie aber die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich und ersetzte die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Vertreter. Die Bf…
…b EStG 1988 sind Leistungen ausländischer Pensionskassen in die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einzuordnen. Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind. Satz 2 und 3 dieser Bestimmung sehen allerdings…
…der Slowakei bei der Sozialversicherung angemeldet worden seien, nach Österreich entsandt worden. Die entsendenden ausländischen Unternehmen hätten in der Slowakei keine nennenswerte Wirtschaftstätigkeit betrieben, sondern ihre einzige Geschäftstätigkeit habe in der (rechtswidrigen) Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich bestanden. So seien unter anderem bei der Firma…
…§ 278, Rz. 4-9) Zu Spruchpunkt III. (Stattgabe) Ausländische Unternehmer, ohne Sitz und Betriebstätte im Inland, haben den Vorsteuerabzug im Rahmen des Erstattungsverfahrens zu beantragen. Dies ist auch im amtlichen Vordruck - wie die Bf. zutreffend verweist - so vorgesehen. Daraus kann eine entsprechende Verpflichtung zur (zusätzlichen…
…der Bf um einen ausländischen Unternehmer iSd § 21 Abs. 9 UStG 1994 handelt. III. Rechtslage 1. Gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen bei nicht im Inland ansässigen Unternehmern, das sind solche, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebstätte…
…100 % beteiligt an Firma 2, ebenfalls mit Sitz in Polen Mit Datum 30.4.2009 erging ein Gruppenfeststellungsbescheid, mit dem das Bestehen einer Unternehmensgruppe zwischen folgenden Gesellschaften festgestellt wurde: Gruppenträger: Bf. Inländisches Gruppenmitglied: H GmbH Ausländisches Gruppenmitglied: Firma 1 Als Begründung wurde folgendes ausgeführt: Gem. …
…Deutschland, hinsichtlich der Beteiligung bei der B über eine Dividende von Euro 1.750,00 betreffend den Bf. und dessen Gattin zu gleichen Teilen geht hervor, dass ausländische Quellensteuer im Ausmaß von 25%, d. s. Euro 437,50 sowie der Solidaritätszuschlag iHv Euro 24,06…