…Elternhaus liegen. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei deshalb dem Bf. unzumutbar, weil die am Arbeitsort ausgeübte berufliche Tätigkeit lediglich vorübergehend (Dauer maximal 5 Jahre) sei. Auch lasse die Wohnungsausstattung am Beschäftigungsort (Studentenheim) die Begründung eines „neuen Familienwohnsitzes“ unzumutbar erscheinen bzw. weise nach…
…die hier langjährig ausgeübte berufliche Tätigkeit (Vollzeitbeschäftigung täglich 9 Stunden); auf die ebenso am inländischen Wohnort ausgeübten Freizeitaktivitäten (Reiten und Fitnessstudio) sowie letztlich auf die selbst zugestandenen bestehenden freundschaftlichen Beziehungen (Freundin beim Reiten, Versicherungsvertreter) muss das BFG im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der beruflichen…
…oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der für den berufungsgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung sind Werbungskosten insbesondere auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhangmit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
…oder Strahlen bei einer vom Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist; diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Bei einer Berufskrankheit handelt es somit um eine Krankheit, die durch die berufliche (versicherte) Tätigkeit verursacht worden ist und nach…
…die Glaubhaftmachung. Die Bf. führe wiederholt aus, dass zahlreiche der - mit Bezug auf ihre im Streitjahr zu fast 50% im Home-Office ausgeübte berufliche Tätigkeit - getätigten Anschaffungen über WILLHABEN erfolgt seien. Die Bf. sei als Buchhalterin tätig; der Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg", der besage…
…11.2022, RV/5100309/2022). Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Der Begriff "ergonomisch" bezieht sich auf die arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Nach Ansicht der Finanzverwaltung bestehen keine Bedenken, im Handel…
…um eine Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Bf. ausgeübten Tätigkeit handelte. Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn eine berufliche Veranlassung vorliege und wenn diese Aufwendungen nicht zu den Kosten der privaten Lebensführung gehörten. Sei eine solche Trennung der Aufwendungen nicht eindeutig durchführbar…
…ausgerichtete Zimmer war mit Schreibtisch, Bürostuhl und Regalen ausgestattet und wurde von mir als Arbeitszimmer genutzt. Dies entsprach den tatsächlichen Wohn- und Arbeitsverhältnissen. Das größere Zimmer war für die tagsüber über viele Stunden ausgeübte berufliche Tätigkeit funktional geeignet. Das kleinere, ruhigere Zimmer wurde als Schlafraum…
…für die im Arbeitszimmer ausgeübte berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde (wie bei einem Lehrer). Weiters würde vom Finanzministerium in einem internen Schreiben unterstellt, dass im Zeitraum 01.03.2020 bis Ende 2021 eine qualitative Gleichwertigkeit der Tätigkeiten zu Hause und am…
…das Bundesfinanzgericht ist unzweifelhaft, dass persönlichkeitsbildende und psychologische Schulungen - wie auch seitens des Arbeitgebers mit Schreiben vom 29. Juli 2014 bestätigt - für die im Streitzeitraum ausgeübte berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin förderlich sind. Nach dem Lehrinhalt des von der Beschwerdeführerin absolvierten Lehrganges zur Mental-, Intuitions- und…
…Einrichtungsgegenstände – nicht abzugsfähig, selbst wenn im Wohnungsverband umfangreiche berufliche Tätigkeiten durchgeführt werden (vgl. Doralt/Kofler, EStG 11 , § 20 Tz 104/1). Aufgrund des dem Bundesfinanzgericht vorliegenden Sachverhalts wird folgendes festgestellt: Der Bf. hat in den streitgegenständlichen Jahren den Beruf des Steuerberaters ausgeübt. In den Jahren…
…diesem doch erheblichen Ausmaß, noch dazu durchgehend über eine Zeitspanne von 4 Monaten, unter Bedachtnahme auf eine daneben ausgeübte berufliche Tätigkeit (siehe Lohnzettel aus März 2022 und Mai 2023) sowie darauf, dass die Vorbereitung jeweils auf nur 1 Prüfungsfach erfolgt ist, als wenig plausibel auszuschließen…
…1 DBA-Deutschland 1954 insoweit der österreichischen Einkommensbesteuerung unterlagen, als die Bezüge auf außerhalb Deutschland ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen sind. 45) In der EAS 1534 wird auch darauf hingewiesen, dass diese Rechtslage sich mit dem Wirksamwerden des bereits am 2.9.1999 paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Demgegenüber dürfen…
…Mail vom 13.3.2015 aus, die Bf habe die Ausbildung (zur spirituellen Lehrerin) erst 2013 abgeschlossen, die davor ausgeübte Tätigkeit habe in der Phase der Vorlaufzeit stattgefunden. In ihrer E-Mail vom 13.3.2015 führte die Bf aus, in den Jahren 2012/13…
…abgekürzt), die in den Streitjahren als Volksschullehrerin vollzeitbeschäftigt war, nebenberuflich die Tätigkeit einer spirituellen Beraterin auf eine Art ausübte, die den bloß hobbymäßigen Rahmen sprengte und steuerlich anzuerkennen ist. Zum besseren Verständnis des Beschwerdefalles ist ein Blick in das den Streitjahren vorangegangene Jahr 2005 erforderlich…
…Die Kinder besuchen in Bratislava die Schule. Die Kindesmutter übt eine berufliche Tätigkeit in der Slowakei aus. Der Bf. war sowohl in Österreich als auch in der Slowakei unselbständig erwerbstätig. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 6.2.2019 mit folgender Begründung ab…
…VO (EG) Nr. 883/2004 könne daher ab 1.3.2015 nicht mehr angewendet werden. Der Vater und die Kinder seien in der X wohnhaft und in Österreich werde keine berufliche Tätigkeit ausgeübt. Ein grenzüberschreitender Sachverhalt liege somit nicht vor. Es bestehe in Österreich kein…
…Betreffend der geltend gemachten Vertreterpauschalierung (bei der Firma ***4***) werde die Bf. ersucht, eine Bestätigung des Dienstgebers über die ausgeübte Tätigkeit im Sinne des § 17 EStG 1988 beizubringen. Werden innerhalb der angegeben Frist keine Unterlagen vorgelegt, würde die Beschwerde als unbegründet abzuweisen werden. Am 26…