…Vermögenslage des Schuldners entspricht. Nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung bleibt § 156 Abs. 6 KO (nunmehr § 156 Abs. 4 IO) unberührt. Nach § 156 Abs. 6 KO (§ 156 Abs. 4 IO) können Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleich (Sanierungsplan) unberücksichtigt geblieben sind…
…und Vermögenslage des Schuldners entspricht. § 156 Abs. 6 bleibt unberührt. § 156 Abs. 6 KO lautet: Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Konkurses die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrage vom Gemeinschuldner verlangen. Im Unterschied…
…Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. […] (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens…
…Aufhebung des Insolvenzverfahrens den Abschluss eines Zahlungsplans beantragen. Soweit nichts anderes angeordnet ist, gelten hiefür die Bestimmungen über den Sanierungsplan. § 156 Abs 4 IO lautet: (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die…
…Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. (…) (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens…
…der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht. § 156 Abs. 4 bleibt unberührt. Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können gemäß § 156 Abs. 4 IO nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrag vom Schuldner verlangen…
…am Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. § 156 Abs. 4 IO bestimmt, dass Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind…
…unabhängig davon, ob sie im Insolvenzverfahren von den Insolvenzgläubigern angemeldet wurden oder nicht - eine Restschuldbefreiung hinsichtlich der die Sanierungsplanquote übersteigenden Forderungsteile eintritt. Eine Ausnahme besteht gemäß § 156 Abs. 4 IO nur insofern, als Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind. Liegt…
…unabhängig davon, ob sie im Insolvenzverfahren von den Insolvenzgläubigern angemeldet wurden oder nicht - eine Restschuldbefreiung hinsichtlich der die Sanierungsplanquote übersteigenden Forderungsteile eintritt. Eine Ausnahme besteht gemäß § 156 Abs. 4 IO nur insofern, als Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind. Liegt…
…Bedingungen des am 29. Juni 2010 bestätigten Zwangsausgleiches mit 20 Prozent quotiert würden. Ein Verfahrensmangel im bisherigen Ermittlungsverfahren bestehe darin, dass das Finanzamt die Frage, ob eine rechtzeitige Forderungsanmeldung im Sinne des § 156 Abs. 4 IO nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Zwangsausgleich unberücksichtigt geblieben…
…Zentraler Gegenstand der Kommunikation wäre vielmehr die Bewertung (bzw. Wertberichtigung) schwer einbringlicher Forderungen sowie zu bildende Rückstellungen aus allenfalls zu erwartenden Regressforderungen im Rahmen der vom Bf. vorgenommenen stillen Vergleichsverhandlungen gewesen. Das Dienstverhältnis des Bf. als Geschäftsführer der V-GmbH wäre Ende Juni 2009 korrekt…
…80 ff Bundesabgabenordnung - BAO bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Gebrauchsabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
…Mit diesen Vorauszahlungen sei der Stand der Verbindlichkeiten und des Vermögens stets gleich geblieben und für die Gläubigerschaft kein Nachteil entstanden, jedoch ein großer Vorteil dadurch, dass Schadenersatzforderungen vermieden worden seien, um die Summe der Verbindlichkeiten im folgenden Insolvenzverfahren geringer zu halten. Ausdrücklich werde nochmals…
…des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Durch die Anmeldung im Insolvenzverfahren wird gemäß § 9 Abs. 1 IO die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Schuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des…
…Anwendungsfall des § 156 Abs. 4 IO dar. Gemäß § 156 Abs. 4 IO, der laut OGH im Beschwerdefall analog anzuwenden ist, können Gläubiger, deren Forderungen nur aus dem Verschulden des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren unberücksichtigt geblieben sind, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen…
…unberücksichtigt geblieben sei. Das würde für einige weitere behauptete verdeckte Ausschüttungen gelten. Tz 3 ER 20242 von Notar ***Notar1*** 2010 Diese Begründung würde nicht zutreffen. Der Aufwand sei sehr wohl steuermindernd zu berücksichtigen. Tz 6 Rechtsstreit Ausgedinge ***D*** 2012/2013 Die Beschwerdeführerin habe im Insolvenzverfahren…
…wenn dies für den Abgabenpflichtigen selbst gar nicht erkennbar ist. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung kam der Senat zum Schluss, dass dem Beschuldigten insoweit kein Verschulden vorzuwerfen ist, als er bei der Erstellung der Jahressteuererklärungen auf seinen "Steuerberater" vertraut hat. Hinsichtlich des Verdachtes der versuchten…
…Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht. Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrag vom Schuldner verlangen (§ 156 Abs. 4 IO). Dass nachträgliche (nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) Festsetzungen…
…nachträglich aufzukommen, gleichviel ob sie am Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können…
…am Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. Gemäß § 156 Abs. 4 IO können Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind…