…setze voraus, dass die Nichtberücksichtigung ausschließlich durch die böse Absicht oder Fahrlässigkeit des Gemeinschuldners verursacht worden sei (OGH 21.04.1971, 6 Ob 78/71, SZ 44/52). Die Beweislast, dass die Forderung nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Schuldenregulierungsverfahren unberücksichtigt geblieben sei, treffe den…
…Vermögenslage des Schuldners entspricht. Nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung bleibt § 156 Abs. 6 KO (nunmehr § 156 Abs. 4 IO) unberührt. Nach § 156 Abs. 6 KO (§ 156 Abs. 4 IO) können Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleich (Sanierungsplan) unberücksichtigt geblieben sind…
…als dies bisher im Finanzstrafverfahren erfolgt ist, sodass in der Berufungsentscheidung keine Ausweitung des Strafrahmens auf das Dreifache des strafbestimmenden Wertbetrages durchgeführt werden konnte. Aufgrund des oben dargestellten Tatplanes ist zudem von einem schweren Verschulden auszugehen, wobei aus generalpräventiven Gründen eine strenge Bestrafung geboten ist…
…und Vermögenslage des Schuldners entspricht. § 156 Abs. 6 bleibt unberührt. § 156 Abs. 6 KO lautet: Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Konkurses die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrage vom Gemeinschuldner verlangen. Im Unterschied…
…Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. […] (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens…
…Aufhebung des Insolvenzverfahrens den Abschluss eines Zahlungsplans beantragen. Soweit nichts anderes angeordnet ist, gelten hiefür die Bestimmungen über den Sanierungsplan. § 156 Abs 4 IO lautet: (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die…
…Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. (…) (4) Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens…
…die Forderung angemeldet hat. Eine entgegen dem ersten Satz bewilligte Exekution ist von Amts wegen oder auf Antrag ohne Vernehmung der Parteien einzustellen (§ 197 Abs. 3 KO). Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben sind, können nach Aufhebung des Konkurses…
…Gemäß Abs. 6 dieser Bestimmung können Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben sind, nach Aufhebung des Konkurses die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrage vom Gemeinschuldner verlangen. Ein Guthaben iSd § 239 BAO entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto…
…der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht. § 156 Abs. 4 bleibt unberührt. Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind, können gemäß § 156 Abs. 4 IO nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Bezahlung ihrer Forderungen im vollen Betrag vom Schuldner verlangen…
…am Insolvenzverfahren oder an der Abstimmung über den Sanierungsplan teilgenommen oder gegen den Sanierungsplan gestimmt haben oder ob ihnen ein Stimmrecht überhaupt nicht gewährt worden ist. § 156 Abs. 4 IO bestimmt, dass Gläubiger, deren Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind…
…unabhängig davon, ob sie im Insolvenzverfahren von den Insolvenzgläubigern angemeldet wurden oder nicht - eine Restschuldbefreiung hinsichtlich der die Sanierungsplanquote übersteigenden Forderungsteile eintritt. Eine Ausnahme besteht gemäß § 156 Abs. 4 IO nur insofern, als Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind. Liegt…
…unabhängig davon, ob sie im Insolvenzverfahren von den Insolvenzgläubigern angemeldet wurden oder nicht - eine Restschuldbefreiung hinsichtlich der die Sanierungsplanquote übersteigenden Forderungsteile eintritt. Eine Ausnahme besteht gemäß § 156 Abs. 4 IO nur insofern, als Forderungen nur aus Verschulden des Schuldners im Sanierungsplan unberücksichtigt geblieben sind. Liegt…
…Bedingungen des am 29. Juni 2010 bestätigten Zwangsausgleiches mit 20 Prozent quotiert würden. Ein Verfahrensmangel im bisherigen Ermittlungsverfahren bestehe darin, dass das Finanzamt die Frage, ob eine rechtzeitige Forderungsanmeldung im Sinne des § 156 Abs. 4 IO nur aus Verschulden des Gemeinschuldners im Zwangsausgleich unberücksichtigt geblieben…
…10/2004 Kapitel 3 Haftung Seite 87 über den Gleichbehandlungsgrundsatz steht: Wenn das Vermögen des Abgabepflichtigen nicht mehr ausreicht um alle bestehenden Verbindlichkeiten abzudecken, sind die Vertreter verpflichtet, die vorhandenen Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, dh die Gläubiger sind anteilig im Verhältnis ihrer Forderungen zu befriedigen…
…Zentraler Gegenstand der Kommunikation wäre vielmehr die Bewertung (bzw. Wertberichtigung) schwer einbringlicher Forderungen sowie zu bildende Rückstellungen aus allenfalls zu erwartenden Regressforderungen im Rahmen der vom Bf. vorgenommenen stillen Vergleichsverhandlungen gewesen. Das Dienstverhältnis des Bf. als Geschäftsführer der V-GmbH wäre Ende Juni 2009 korrekt…
…80 ff Bundesabgabenordnung - BAO bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Gebrauchsabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
…Im Übrigen habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen wäre. Ein diesbezüglicher Fragenvorhalt des Finanzamtes Linz vom 4.6.2008 sei bis dato unbeantwortet geblieben. Da ein mangelndes Verschulden an den Pflichtverletzungen…
…Mit diesen Vorauszahlungen sei der Stand der Verbindlichkeiten und des Vermögens stets gleich geblieben und für die Gläubigerschaft kein Nachteil entstanden, jedoch ein großer Vorteil dadurch, dass Schadenersatzforderungen vermieden worden seien, um die Summe der Verbindlichkeiten im folgenden Insolvenzverfahren geringer zu halten. Ausdrücklich werde nochmals…
…des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Durch die Anmeldung im Insolvenzverfahren wird gemäß § 9 Abs. 1 IO die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Schuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des…