IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 7016-9 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Walter Summersberger, den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patrick Friedrich und Dip.Ing. Christian Löw in der Finanzstrafsache gegen ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, und als Nebenbeteiligte ***Bf1…
Kontrolliert ein berufsmäßiger Parteienvertreter einen fristgebundenen Schriftsatz vor der Unterfertigung nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit, dann fällt ihm schon deshalb auffallende Sorglosigkeit zur Last. Sollte er aber seiner Kontrollpflicht nachgekommen sein, hat er darzulegen, aus welchen besonderen Gründen ihm die unrichtige Adressierung des Schriftsatzes…
…Hinterlegungsanzeige aber nicht auf. Die Unkenntnis einer gesetzmäßigen Zutsellung stelle ein unvorhersehbares bzw. unabwendbares Ereignis dar. Dem Bf. sei keine auffallende Sorglosigkeit vorzuwerfen. Ihm könne nicht vorgehalten werden, er hätte sich nach der Schlussbesprechung erkundigen müssen, wann die KESt-Bescheide zugestellt würden. Der Wiedereinsetzungsantrag sei…
…insbesondere den oben ausführlich angeführten Umständen, mit Bestimmtheit keine auffallende Sorglosigkeit abgeleitet werden kann. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird um Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung einer Zwangsstrafe höflich ersucht." In seiner abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 16.1.2024 führte das Finanzamt im Wesentlichen wie…
…ein, dass - rückwirkend betrachtet - "wahrscheinlich" ein Mindestmaß an Misstrauen notwendig gewesen wäre. Der Bf. ist aus den genannten Gründen im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Einfuhren auffallende Sorglosigkeit vorzuwerfen. Diese Einschätzung bezieht sich nicht bloß auf den Zeitraum ab dem 28.10.2008, sondern…
…sei auch die Möglichkeit der Stellung eines Ansuchens um Stundung der gegenständlichen Abgaben nicht in Anspruch genommen worden. Da die Versäumnis der Frist voraussehbar war und mit der gehörigen Sorgfalt abgewendet hätte werden können, liege eine auffallende Sorglosigkeit vor, welche der Anwendung der Bestimmungen des …
…Der „soziale Wert" und die „soziale Üblichkeit" des riskanten Verhaltens. Bei einem groben Verschulden fällt dem Täter eine ungewöhnliche, auffallende Sorglosigkeit zur Last. Dabei muss ihm der Eintritt des konkreten tatbildmäßigen Erfolgs als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich vorhersehbar sein. Im Lichte dieser…
…5 BAO nicht erfüllt seien; weiters führte das FA aus dass das Vorbringen der BF allgemein gehalten gewesen wäre und bei einem Übersehen einer Zahlungspflicht grundsätzlich von einer auffallenden Sorglosigkeit im Verkehr mit Behörden auszugehen sei, weswegen eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht möglich sei. Darauf…
…gem. § 17 Abs. 3 FinStrG könne nur dann auf Verfall des Fahrzeugs erkannt werden, wenn dem Eigentümer des Fahrzeugs auffallende Sorglosigkeit zu den verfallsbegründenden Umständen vorzuwerfen sei. Der PKW sei auf die Bf. in Liechtenstein zugelassen, B. habe einen gültigen Arbeitsvertrag und sei im Auftrag…
…€ 3.587,50 ermittelt und mit Bescheid vom 17.8.2017 festgesetzt worden. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite sei auszuführen, dass unter grober Fahrlässigkeit eine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit zu verstehen sei, wobei insbesondere der Eintritt des konkret herbeigeführten Erfolgs nicht nur als entfernt möglich…
…gezogen hat. Indem er es Unterlassen hat, geeignete Erkundigungen (z.B. bei der zuständigen Behörde) einzuholen, ist ihm zumindest eine auffallende Sorglosigkeit vorzuwerfen. Kein Beschwerdevorbringen hat er Bf. zur Höhe der verhängten Strafe erstattet. Gemäß § 19 Abs. 1 VGSG sind Handlungen oder Unterlassungen, durch welche…
…die Einhaltung von Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird, wenn also eine ungewöhnliche und auffallende Sorgfaltsvernachlässigung vorliegt. Eine solche auffallende Sorglosigkeit liegt dann vor, wenn ganz einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Da im Rahmen der…
…Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…Stellen erfolge würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…Stellen erfolgen würden. Seien Kontrollen, wenn auch nur stichprobenartig, erfolgt und seien dennoch Fehler passiert, könne der Partei keine auffallende Sorglosigkeit und somit kein grobes Verschulden vorgeworfen werden. Gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.1996, 95/18/0538, sei eine Überwachung der Mitarbeiter …
…wäre verpflichtend von der Erlassung nämlicher Bescheide Abstand zu nehmen gewesen. Mit Bescheid vom 4. März 2014 wurde mit dem Hinweis auf die auffallende Sorglosigkeit der Bf. in Bezug auf den Verkehr mit der Abgabenbehörde der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Festsetzung von…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Zwar sei durchaus…
…Zahlungen ausständig wären. Erst sehr viel später sei die Säumnis erkannt worden, in diesem Moment sei die versäumte Handlung sofort nachgeholt worden. Die von der Behörde unterstellte „auffallende Sorglosigkeit“ sei daher keinesfalls vorgelegen. Die Versäumnis sei durch ein krankheitsbedingtes Versehen zustande gekommen. Grobes Verschulden sei…