…Entscheidung auszusetzen. Die endgültige Entscheidung liege in der Angelegenheit der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Erkenntnis des BFG vom 22.04.2014 aber noch nicht vor, da wegen dem falschen Ergebnis bei der Steuer eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werde. Letztendlich beantragte der Bf. die…
…und Einkommensteuer 2011 (Bescheid vom 29.5.2013), als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 29.12.2016 (außerordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Zu Letzterem wurde ausgeführt, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine öffentlichen Interessen…
…der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 5. November 2015, RV/ 7770999 /2014, aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: I. Gem. § 30 Abs. 2 VwGG wird der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über den Antrag des Revisionswerbers vom 04.12.2025, der außerordentlichen Revision vom 04.12.2025 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 16.05.2024, RV/7101761/2015, betreffend…
…dass für eine am 9. Dezember 2014 eingelangte außerordentliche Revision des Antragstellers vertreten durch den Beschwerdeführer bis dato kein Nachweis für die ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühr gemäß § 24a Z 4 VwGG vorgelegt wurde. Dem Befund angeschlossen waren Kopien des an das Bundesverwaltungsgericht in Wien adressierten…
…mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.06.2024 ab und begründete dies wie folgt: "Am 27.07.2023 haben Sie eine außerordentliche Revision an das Landesverwaltungsgericht .. eingebracht. Zuständig für die Revision ist jedoch der Verwaltungsgerichtshof der mit Beschluss vom 05.10.2023 über diese Eingabe entschieden hat…
…darin die Entscheidung (Beschluss) des Verwaltungsgerichtes vom 02.10.2023 und bezeichnete seine Eingabe im Mail-"Betreff" und im Einleitungssatz als "außerordentliche Revision". Auf das Recht der Einbringung von Rechtsbehelfen an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof war im Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 02.10.2023 hingewiesen…
…Gesamtrückstandes bis 28.06.2024. Betreffend die offenen Rückstände seien derzeit mehrere außerordentliche Revisionen beim VwGH eingebracht. Bis zur Entscheidung über diese Revisionen durch den VwGH ersuche sie um Gewährung der beantragten Stundung des offenen Gesamtbetrages bis zum 28.06.2024. Weiters sei ein Nachsichtsansuchen…
…Abs. 5 VwGG sind Revisionen beim Verwaltungsgericht einzubringen. Die Gebührenschuld entsteht gemäß § 24a Z 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Der Bf. hat mit Eingabe vom 10. September 2016 eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Diese…
…2016 wies dieses Gericht einen Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des vorgenannten Verfahrens als unzulässig zurück. Gegen beide Entscheidungen hat der Bf. auf elektronischem Wege in einem gemeinsamen Schriftsatz außerordentliche Revisionen am 13. Mai 2016 beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der VwGH leitete die Eingabe am 17…
…Beschwerde wies das Bundesfinanzgericht (BFG) mit Erkenntnis RV/2100106/2013 vom 13.4.2017 als unbegründet ab. Dagegen wurde beim VwGH eine außerordentliche Revision eingebracht. In der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid wird ausgeführt, dass die Festsetzung der Einkommensteuer „auf Grundlage eines nichts rechtskräftigen Feststellungsbescheides“ beruhe…
…Beschwerde wies das Bundesfinanzgericht (BFG) mit Erkenntnis RV/2100106/2013 vom 13.4.2017 als unbegründet ab. Dagegen wurde beim VwGH eine außerordentliche Revision eingebracht. In der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid wird ausgeführt, dass die Festsetzung der Einkommensteuer „auf Grundlage eines nichts rechtskräftigen Feststellungsbescheides“ beruhe…
…beiden Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichtes der Republik Österreich, Außenstelle Innsbruck, ***RV 1*** und ***RV 2***, jeweils betreffend Einkommensteuer, abgefassten außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof in Wien am 7. Mai 2026, gegen 19:25 Uhr, kuvertiert und bereits vorab ausreichend frankiert, in den amtlichen Postkasten eingeworfen zu…
…18.12.2019 eine außerordentliche Revision und beantragte die Bewilligung einer Verfahrenshilfe. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag auf Verfahrenshilfe mit Beschluss vom 18.02.2020, Ra 2020/02/0040, ab. Das Höchstgericht stellt in der Begründung dazu fest: "Da die Revision gegen den anzufechtenden Beschluss…
…Februar 2021, betreffend (ErfNr. ***2***) erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 30a Abs. 3 VwGG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (§ 25a Abs. 2 Z 1 VwGG) oder eine…
…den Antrag der Revisionswerberin ***Bf1***, ***1*** vertreten durch Harisch&Partner Rechtsanwälte GmbH, Otto-Holzbauer-Straße 1, 5020 Salzburg,der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 9.2.2021, RV/7101347/2020, zugestellt am 12. Februar 2021, betreffend (ErfNr. ***2***) erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung…
…8. 2014, Ro 2014/15/0007). Die Revisionswerberin bringt in dem mit der außerordentlichen Revision verbundenen Antrag auf Bewilligung der aufschiebenden Wirkung lediglich vor, dass sie eine Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung insbesondere aufgrund der COVID-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden würde. Überdies finde eine…
…2019, GZ Zahlen erhobenen und zur Zahl RR vom selben Tag protokollierten außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: 1. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG wird nicht stattgegeben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…2015 zu Grunde. Das Bundesfinanzgericht wies die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft gegen den Feststellungsbescheid vom 27.12.2012 mit Erkenntnis vom 13.04.2017 zu RV/2100106/2013 ab. Die Miteigentümergemeinschaft brachte gegen dieses Erkenntnis eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu Ra 2017/15/0053 ein…
…dass die Liegenschaft völlig unbelastet ist, wird auch durch die beantragte Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit der antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten in keinster Weise gefährdet. " Beigelegt waren dem Antrag die Kopie der außerordentlichen Revision und ein Grundbuchsauszug. Aus den Aktenvermerken, die von der belangten Behörde direkt auf diesem Antrag…