…nicht um im täglichen Leben übliche Aufwendungen bzw. "gewöhnliche" Belastung handeln darf. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit erfordert, dass es sich um Aufwendungen handeln muss…
…Eine Belastung ist außergewöhnlich im Sinne des Abs. 2, soweit sie höher als jene ist, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen…
…Eine Belastung ist außergewöhnlich im Sinne des Abs. 2, soweit sie höher als jene ist, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen…
…eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit (§ 34 Abs. 2 EStG) dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebensführung. Dieses Merkmal erfordert einen Vergleich mit den üblichen Belastungen eines Steuerpflichtigen bzw…
…Mit einer außerhalb eines ärztlichen Behandlungsplanes stehenden, bloßen ärztlichen Empfehlung - umso mehr, wenn sie erst nachträglich gegeben wird - wird den o.a. Anforderungen an die Nachweisführung bei Krankheits- oder Behinderungskosten für gewöhnlich jedoch nicht entsprochen. Dies gilt insbesondere bei von der allgemeinen Lebensführung schwer abgrenzbaren…
…zumal diese Ausgaben in der normalen Lebensführung begründet sind und typischerweise wiederkehrende Kosten der Lebenserhaltung darstellen. Der Wortlaut des § 34 Abs 7 schließt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aus, Aufwendungen für den laufenden Unterhalt eines Kindes als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (VwGH 15.4…
…Merkmal der Außergewöhnlichkeit der Belastung ist typisierend dahin zu verstehen, dass es sich nicht um eine im täglichen Leben übliche Erscheinung handeln darf. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient somit der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung…
…Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn Hrsg, Kommentar zum EStG 20. Lfg 2018 § 34 Rz 31). Nach § 34 Abs 2 EStG 1988 in der im…
…Krankheitskosten", mwN). Zu den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Krankheitskosten zählen somit nur Aufwendungen für solche Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind. Sinn der Forderung nach einer medizinischen Notwendigkeit von Krankheitskosten ist es, diese Kosten von Kosten für die Lebensführung abzugrenzen…
…die der Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen würden; sie dürften nicht "gewöhnlich" sein, das heiße unter gleichen Umständen alle Steuerpflichtigen treffen, Aufwendungen, die bei niedrigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außergewöhnlich seien, könnten bei gehobenen Verhältnissen im Bereich der normalen Lebensführung liegen. Durch…
…sind als Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar; allergiebedingte Wohnungsumbauten oder ein Austausch von Gegenständen der Lebensführung (Einrichtungs- und Hausratsgegenstände, Fußbodenbeläge etc) bilden wegen Schaffung eines Gegenwertes keine außergewöhnliche Belastung (LStR 2002 Rz 886; vgl § 34 Tz 19). Schimmelpilzsporen in der Raumluft wurden nicht als Katastrophenschaden…
…von weiten Bevölkerungskreisen mit gesteigertem Gesundheitsbewusstsein als Vorbeugungsmaßnahmen verwendete Artikel als Ausgaben der allgemeinen Lebensführung zu werten sind und daher nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Betreffend der geltend gemachten Fachliteratur wird darauf hingewiesen, dass medizinische Fachliteratur nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist…
…in der Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss (vgl. VwGH 25.4.2002, Zl. 2000/15/0139). In den dem VwGH-Erkenntnis vom 28.10.2004, Zl. 2001/15/0164, zu Grunde liegenden Fall wurde es für die Berücksichtigung von Kurkosten als außergewöhnliche Belastung…
…Verhältnissen im Bereich der normalen Lebensführung liegen (VwGH 19.9.1989, 86/14/ 0192). Mit anderen Worten dient das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung (vgl. Pülzl, Wann ist eine Belastung außergewöhnlich…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Definition der Außergewöhnlichkeit ist typisierend dahin zu verstehen, dass es sich nicht um eine im täglichen Leben übliche Erscheinung bzw. "gewöhnliche" Belastung handeln darf. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient somit der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung…
…h. außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebensführung (Doralt, Einkommensteuer, Kommentar, Band III, Tz 29 zu § 34). Generell gelten Aufwendungen immer dann als außergewöhnlich im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG 1988, wenn diese über dem Rahmen dessen liegen…
…dort angeführten Rechtsprechungs- bzw. Literaturnachweise). Eine Belastung ist damit nur dann außergewöhnlich, wenn die Aufwendungen nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen. Die typischen Aufwendungen der Lebensführung sind folgedessen aus dem Anwendungsbereich des § 34 EStG 1988…
…2 EStG 1988 dient der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung. Das Gesetz stellt auf die Verhältnisse der Mehrzahl der Steuerpflichtigen ab (vgl. zB VwGH 30.1.1990, 88/14/0218). Der Steuerpflichtige ist mit anderen…
…außerhalb der normalen Lebensführung gelegenen Belastungen (BFG 9.4.2020, RV/2101426/2019, Abweisung der Beschwerde eines Behinderten ebenfalls betreffend Komplettsanierung eines Badezimmers mit Ersetzung der Badewanne durch eine barrierefrei "bodenebene" Dusche). Aufwendungen müssen, sollen sie nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung…
…Vermögensverhältnissen außergewöhnlich sind, können bei gehobenen Verhältnissen im Bereich der normalen Lebensführung liegen (VwGH 19.9.1989, 86/14/ 0192; LStR 827). Auf die Anwendung der - aus dem Gesetz nicht unmittelbar ableitbaren - Gegenwerttheorie könnte daher verzichtet werden (so zB bei Aufwendungen zur Wohnungsbeschaffung, Modernisierung des…