…Vereinbarung zumindest eine Klarstellungsfunktion zukommt, womit eine für beide Vertragsparteien bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation bereinigt werden und dadurch Streitigkeiten bei der späteren Scheidung von vornherein vermieden werden sollten (Streitvorbeugungsfunktion). Außergerichtliche Vereinbarungen sind grundsätzlich als Vergleich zu werten, weil dadurch zumindest zweifelhafte Rechte…
…Bezirksgericht Klosterneuburg am 18. Juli 2012 vom Gerichtskommissär *Gerichtskommissär* abhandlungsgerichtlich genehmigt. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. Mai 2013 wurde dem Bw/Bf eine Gebühr für einen außergerichtlichen Vergleich gem § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG 1957 auf…
…erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes A. 3. Rechtslage und Erwägungen 3.1. Vergleich Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem…
…Fa. B AG, im April 2015 eine Zahlung iHv € 700,01. Diese Zahlung beruht auf einem im Zusammenhang mit der Kündigung der Bf. abgeschlossenen außergerichtlichen Vergleich, auf Grund dessen sich die Fa. B AG verpflichtete, für die Abstandnahme von der Weiterbeschäftigung der Bf. den…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Abgeltung von Schenkungspflichtteilsansprüchen des A betreffend den Nachlass nach der verstorbenen gemeinsamen Mutter M schlossen B und ihr Bruder A einen außergerichtlichen Vergleich ab, der im Korrespondenzweg wie folgt zustande kam. Mit Schreiben…
…1 lit. b GebG unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. In Ermangelung einer Definition des Begriffes "Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Ein Vergleich iSd § 1380 ABGB ist…
…67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen ist, wird in der gesonderten Bescheidbegründung der Beschwerdevorentscheidung u.a. ausgeführt: "Abfindungszahlungen für künftige Ansprüche: Über zukünftige Ansprüche kann kein (gerichtlicher oder außergerichtlicher) Vergleich erfolgen, sodass eine Versteuerung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG…
…Herrn ***1a*** ein außergerichtlicher Vergleich zugrunde liegt. Der steuerliche Vertreter verwies diesbezüglich auf die bereits erwähnte Vereinbarung vom 08.10.2010 bzw. die Annahme am 25.10.2010 und wiederholte seine Rechtsansicht. Die Abschlagszahlung gleiche die Minderung des Pensionsanspruches vergleichsweise aus. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…1 lit. b GebG normiert, dass die Gebühr für (außergerichtliche) Vergleiche zwei von Hundert vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen beträgt. Der den Gegenstand des §§ 33 TP 20 GebG bildende Vergleich ist nach § 1380 ABGB zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält…
…b GebG idF. BGBl. I Nr. 144/2001 unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 v.H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. 2. An Sachverhalt liegt dem Beschwerdefall zugrunde, dass noch vor der Eheschließung von den künftigen Gatten in Form eines…
…und Doralt, EStG-Kommentar, § 36, Tz 80). Im vorliegenden Fall handle es sich um einen außergerichtlichen Vergleich, wie aus dem beigebrachten Schriftverkehr der Banken hervorgehe. Wirtschaftlich betrachtet sei die XBank als Hauptgläubigerin bemüht gewesen, einen Teil ihrer ausstehenden Forderungen über die (andere Bank) einzubringen. Weder…
… 33 TP 20 Abs.1 lit.b Gebührengesetz 1957 (GebG 1957), unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr 2 v.H. Gemäß § 17 Abs.1 erster Satz GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühr der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift maßgebend. Für die…
…für die Abtretung von Patentrechten berücksichtigt; in eventu falls dem Antrag unter 1. nicht stattgegeben wird 2. aufgrund der Anerkennung des Vorliegens eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen dem Bf und dem Dienstgeber die Anwendbarkeit der Steuerermäßigung des § 37 Abs. 1 EStG iVm § 38 EStG auf den…
…Beschwerdeführer, kurz Bf.) vor dem Bundessozialamt abgeschlossene Vereinbarung zur Vergebührung. Mit gegenständlicher Vereinbarung sei ein vor dem Bundesozialamt anhängiger Rechtsstreit betreffend Zustimmung zur Kündigung eines Behinderten bereinigt und verglichen worden (siehe Verhandlungsschrift vom 17.7.2009). Die Vereinbarung sei daher als außergerichtlicher Vergleich zu werten…
…es Vergleiches iSd § 1380 ABGB die Strittigkeit oder Zweifelhaftigkeit eines Rechtes voraus, die durch beiderseitiges Nachgeben beseitigt wird. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat als Nachfolgebehörde des UFS dazu erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Zif. 2 lit. b Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich…
… 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG beträgt die Gebühr für (außergerichtliche) Vergleiche 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend…
…beantragt wurde. In der Klagebeantwortung wurde vom Bf. ua. vorgebracht, dass er sich außergerichtlich um einen Vergleich bemüht habe, der Herrn SOHN über seine Pflichtteilsansprüche hinaus einen Mehrwert von € 150.000,00 gesichert hätte. Vom Bf. wurde die Abweisung der Klage beantragt und ua…
…nur eine gemäß § 97 EheG ausdrücklich gesetzlich normierte Art von Vertrag geschlossen worden wäre und somit überhaupt kein Vergleich vorliege. Würde man der Auffassung des Finanzamtes folgen, wäre sonst jede andere vertragliche Vereinbarung wie zB Kaufvertrag oder Mietvertrag ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich. Desweiteren hätten zum…
…(BFG), hat als Nachfolgebehörde des UFS dazu erwogen: Gemäß § 33 TP 20 Abs.1 lit.b Gebührengesetz 1957 (GebG 1957), unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr 2 v.H. Gemäß TP 11 leg.cit. unterliegen Ehepakte, das sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche…
…Zif. 2 lit. b Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegt ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr von 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Gemäß § 17 Abs.1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend…