…und Doralt, EStG-Kommentar, § 36, Tz 80). Im vorliegenden Fall handle es sich um einen außergerichtlichen Vergleich, wie aus dem beigebrachten Schriftverkehr der Banken hervorgehe. Wirtschaftlich betrachtet sei die XBank als Hauptgläubigerin bemüht gewesen, einen Teil ihrer ausstehenden Forderungen über die (andere Bank) einzubringen. Weder…
…Klientin haben. Es gab also für die Banken gar keinen Grund einem Nachlass zuzustimmen, da diese sich im Fall eines Zahlungsausfalls die Anlagen einverleiben und mit deren Erträgen die Rückführung ihrer Kredite bestreiten hätten können. Es ist bei außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen nun mal so, dass jene…
…auch mit den anderen Noterben außergerichtliche Vereinbarungen zu schließen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge zu führender gerichtlicher Verfahren verbindlich festgestellt wird, dass der reine Nachlass sohin höher ist als zu Punkt 2.1 angeführt und/oder dass Schenkungen und Vorempfänge anzurechnen sind…
…und ihr Bruder A einen außergerichtlichen Vergleich ab, der im Korrespondenzweg wie folgt zustande kam. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 stellte B im Bemühen um eine gütliche Lösung ihrem Bruder A das Angebot, zur Abgeltung jeglicher Ansprüche betreffend den Nachlass nach der verstorbenen Mutter…
…Unanwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung mangels Vorliegens eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Auch die Voraussetzungen der Rz 7272 EStR, durch welche den Abgabenbehörden die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung in vergleichbaren Fällen außergerichtlicher Sanierungsgewinne eingeräumt werde, könne nicht zur Anwendung kommen, weil aufgrund der erfolgten Betriebsaufgabe keine Sanierungsmöglichkeit…
…noch kein Anspruch auf den Pflichtteil begründet wurde, da die (zukünftigen) Erblasser noch nicht verstorben sind. Da von Gesetzes wegen für Kinder ein Anspruch gegenüber dem Nachlass der Eltern besteht, liege auch kein strittiges oder zweifelhaftes Recht vor. Vielmehr seien sich Vater und Tochter bei…
…Schuldnachlass des einzigen Hauptgläubigers sei als allgemeine Sanierungmaßnahme zu werten. Aufgrund der hohen Überschuldung läge die Sanierungsbedürftigkeit ebenso klar auf der Hand wie die Sanierungsabsicht der Nachlassmaßnahme. 3.) Mittels Bedenkenvorhalt vom 08.07.2014 ersuchte das Finanzamt die Bf. nochmals um Übermittlung nachfolgender Unterlagen: a)…
…Hälfte des Nachlasses, verbunden mit dem Begehren auf Herausgabe von 3/8 Anteilen an der Liegenschaft EZ**, GB ORT3 sowie von einem 1/4 Anteil der Liegenschaft EZ*** GB ORT2, beantragt wurde. In der Klagebeantwortung wurde vom Bf. ua. vorgebracht, dass er sich außergerichtlich um…
…weiteren Kreditzusagen, späteren Rückstehungen und schlussendlich erfolgten Nachlässen der kreditgewährenden Banken sowie der beträchtlichen Eigenmittelzufuhr des neuen Mehrheitseigentümers die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis dato aufrecht erhalten habe werden können. Dies alles mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen…
… | 20 | | 228.828,27 (Tabelle 3) Faktum 2 - außergerichtlicher Erlass der Kreditschuld der Bank 11 im Jahr 2006 - Behandlung als Sanierungsgewinn: Für das Einzelunternehmen der Bf. sind im Jahresabschluss zum 31.12.1989 folgende Bankverbindlichkeiten ausgewiesen: | BH-Konto 31.12…
…bewusst (Erg. nicht) diese Möglichkeit genommen worden, sondern sei der Weg eines außergerichtlichen Vergleichs gewählt worden. Es sei nicht Sinn des § 236 BAO im Besteuerungsverfahren rechtlich nicht zustehende Begünstigungen nachzuholen. Eine sachliche Unbilligkeit werde nicht erkannt. Zur persönlichen Unbilligkeit in der Einhebung wurde ausgeführt, dass…
…die für Rechnung einer Vertragspartei erhoben werden, nämlich A) Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern, B) Steuern vom unbeweglichen Vermögen, C) allgemeine Verbrauchsteuern wie Mehrwert- und Umsatzsteuern, D) besondere Steuern auf Waren und Dienstleistungen wie Verbrauch-steuern, E) Steuern für die Benutzung von oder das Eigentum an…
…nicht jedoch solche aufgrund außergerichtlicher Maßnahmen geregelt. Die Berücksichtigung eines Sanierungs gewinnes ist kumulativ an folgende Voraussetzungen gebunden: a) Sanierungsmaßnahme Die Gläubiger müssen sich bereit finden, auf ihre Forderungen ganz oder teilweise zu ver zichten. In Ausnahmefällen kann auch der Nachlass eines einzelnen …
…der X-Bank , ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden. Die X-Bank hat einen Sanierungsbeitrag in Höhe von 1,257.666,27 € geleistet. Der Nachlass wurde hauptsächlich aus dem Grund gewährt, dass die Überprüfungen (durch die Sanierungsbeauftragten in der X-Bank ) der Forderungen der Bf…
…der X-Bank , ein außergerichtlicher Vergleich erzielt worden sei. Die X-Bank habe einen Sanierungsbeitrag in Höhe von 1,257.666,27 € geleistet. Der Nachlass sei hauptsächlich aus dem Grund gewährt worden, weil die Überprüfungen (durch die Sanierungsbeauftragten in der X-Bank ) der Forderungen…
…des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sei keine Gebühr oder Steuer mehr für Verzichte einzuheben. Mangels strittiger Rechtsverhältnisse und klarer Bezeichnung und Inhalt des Vertrages liege nicht, wie von der Erstbehörde angenommen, ein außergerichtlicher Vergleich vor, sondern ein Pflichtteilsverzichtvertrag. Dieser löse nach dem Gebührengesetz keine Gebühr aus…
…zu treten. Die GmbH habe, vertreten durch einen Rechtsanwalt, vor Eröffnung der Insolvenz mit Eingabe vom 15.07.2004 an das Finanzamt die Zustimmung zur Durchführung eines außergerichtlichen Ausgleiches begehrt. Es sei nicht glaubwürdig, dass dieses Schreiben bzw. die vorgelagerten internen Gespräche sowie die Bevollmächtigung…
…aufgrund der Schlussrechnung vom 22.12.2008 einen Betrag von gesamt EUR 855.303,65 (darin enthalten 20 % USt exkl. Skonto und Nachlässe). Davon wurden aufgrund der ersten Teilrechnung ein Betrag von EUR 175.254,80 und aufgrund der zweiten Teilrechnung ein Betrag von EUR…
…zur außergerichtlichen Verhinderung eines Insolvenzverfahrens treffen zu können. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse habe es zum Zeitpunkt der Rückstandsforderung keine offenen oder neuen Forderungen mehr gegeben, da die Primärschuldnerin keine Dienstnehmer mehr beschäftigt habe. Darüber hinaus sei doch sicher bekannt, dass Krankenkassen keinen außergerichtlichen Nachlässen zustimmen…
…Primärschuldnerin keine Dienstnehmer mehr beschäftigt hatte. Darüber hinaus sei es der belangten Behörde doch sicher bekannt, dass Krankenkassen keinerlei außergerichtlichen Nachlässen zustimmen sondern den vollständigen Betrag unter Androhung der Insolvenzantragstellung fordern. Die Forderung eines diesbezüglicher Vergleichsnachweises sei daher eine Farce. Manche Vereinbarungen seien zwar in…