IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
…wurde kumulativ für den Bilanzstichtag 31/12/2014 in Form einer außerbilanzmäßigen Hinzurechnung vorgenommen. Der BFH (siehe oben angeführtes Erkenntnis) stellt bei der Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungspflicht darauf ab, ob mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Geltendmachung durch die Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…präsent und dieses Geschäft zweifelsfrei dem EU zuzuordnen. Unstrittig ist, dass der Bf im Verfahrensjahr 2006 dieses EU nicht mehr betrieb. Insofern erfüllte er eine der Voraussetzungen für die Geltendmachung nachträglicher Betriebsausgaben iSd § 32 Z. 2 EStG. Die in Erfüllung des Vertrages vom 17.Dez…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, H-Straße-xx, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, Gd Y, T-Straße-yy, vom 4. April 2014 betreffend Festsetzung von Kapitalertragsteuer gemäß § 93 iVm § 95 Abs…
…Verrechnungspreise im Liefer- und Leistungsverkehr erstreckt sich auf Export- wie Importbeziehungen inländischer wie ausländischer Steuerpflichtiger und erfasst auch sonstige Leistungen (ErläutRV 686 BlgNR 22. GP 12). Dass der Aufwand aus der Geltendmachung einer Haftungsprovision grundsätzlich einkünftemindernd zu berücksichtigen ist, ist unstrittig und entspricht den Fremdvergleichsgrundsätzen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 13.11.2018 zuständigen Richter Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch PFK Centurion Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde 1.) vom 1.3.2007 gegen die Bescheide vom 20.12…
…zuwider laufender - Verstoß gegen den Grundsatz der Bilanzkontinuität erkennbar. Eine außerbilanzmäßige Gewinn mindernde Berichtigung (= Erhöhung) der Buchwerte jener Liegenschaftsanteile im Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen wurde nämlich von der Bf im gesamten Verfahren für 2005 nicht beantragt. A.2.2. Der UFS hatte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch M.S. Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Prinz Eugen-Str 42, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…dass aufgrund seines Aktivwerdens hinsichtlich der Darlegung seiner Verfehlung/en und damit seiner Geltendmachung eines Strafaufhebungsgrundes ein Nebenanspruch in einer bestimmten Höhe festgesetzt und dadurch eine Frist hinsichtlich der Entrichtungsverpflichtung einer Zusatzleistung neben der Schadensgutmachung zu laufen beginnt. Es liegt demnach in der Festsetzung einer…
…zu einer Erhöhung des Jahresgewinnes. Für den Bilanzstichtag 31.12.2015 werde im Wege einer außerbilanzmäßige Hinzurechnung kumulativ die entsprechende Korrektur des von der Bank ermittelten Betrages an unbewegten Sparbüchern vorgenommen. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte die BF aus, dass sie nicht beabsichtige von…
…ist daher in der Erklärung über die Feststellung der Einkünfte der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft als Ermittlungsgrundlage zu verwenden und es ist eine Anpassung durch außerbilanzmäßige Zu- und Abrechnungen vorzunehmen. Sonderbetriebsausgaben In einem zweiten Schritt wird sodann der Gewinn oder der Verlust der einzelnen Mitunternehmer ermittelt…
…wird kumulativ für den Bilanzstichtag 31/12/2015 in Form einer außerbilanzmäßigen Hinzurechnung vorgenommen. Der BFH (siehe oben angeführtes Erkenntnis) stellt bei der Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungspflicht darauf ab, ob mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Geltendmachung durch die Gläubiger nicht mehr zu rechnen ist…
…zu einer Erhöhung des Jahresgewinnes. Für den Bilanzstichtag 31.12.2015 werde im Wege einer außerbilanzmäßige Hinzurechnung kumulativ die entsprechende Korrektur des von der Bank ermittelten Betrages an unbewegten Sparbüchern vorgenommen. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte die BF aus, dass sie nicht beabsichtige von…
…zu einer Erhöhung des Jahresgewinnes. Für den Bilanzstichtag 31.12.2014 werde im Wege einer außerbilanzmäßige Hinzurechnung kumulativ die entsprechende Korrektur des von der Bank ermittelten Betrages an unbewegten Sparbüchern vorgenommen. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte die BF aus, dass sie nicht beabsichtige von…
…50% , d.s. Euro 1,915.000,00 vorgenommen.Eine (außerbilanzmäßige) Hinzurechnung von sechs Siebentel erfolgte nicht. 3.) Am 05.07.2010 ersuchte das Finanzamt im Zuge eines telefonischen Vorhaltes u.a. um Darstellung der Ermittlung der Teilwertabschreibung und um die Vorlage von zweckentsprechenden Unterlagen…
…Ein Unterlassen der Geltendmachung oder ein nach Ansicht der Beschwerdeführerin nicht ausreichendes konsequentes Betreiben könne die Forderung gegenüber der Beschwerdeführerin nach dem rechtskräftig abgeschlossenen Sanierungsverfahren jedenfalls nicht wieder aufleben lassen. Tz 29 Verrechnungskonto ***GF*** iZm Sanierungsverfahren Laut der nachgereichten Treuhandvereinbarung vom 26.09.2006 habe…
…2014 ist ausgeschlossen, dass die Beschwerdeführerin mit diesen Aufwendungen belastet wird. Von einer außerbilanzmäßigen Zurechnung ist daher abzusehen. Auch nach Ansicht des Finanzamtes (vgl. Niederschrift vom 13.01.2025 zum Erörterungstermin) ist in dem Vorgang keine verdeckte Ausschüttung an ***GF*** zu erblicken. Es erübrigt sich…