…die ausländische anrechenbare Kapitalertragssteuer zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Vermietung in x würden die Fragen wie folgt beantwortet werden: Der Mietvertrag befinde sich anbei. Die in der Prognoserechnung angeführte Mieterhöhung um 5% habe sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognoserechnung als Zukunftserwartung bei einer Neuvermietung ergeben…
Zudem korrigierte der Bf. sukzessive die ursprünglich prognostizierten Betriebskosten der Jahre 2008 bis 2012 dahingehend, als diese nunmehr in Höhe der tatsächlich abgerechneten Betriebskosten bekannt gegeben wurden. Begründend dazu führte der Bf. jeweils aus, dass von der Hausverwaltung in Deutschland Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung übermittelt worden…
…die Steuer nach Abzug der anrechenbaren Lohnsteuer (€ 185.901,59) sowie der Kapitalertragsteuer (€ 26.615,54) mit einer Gutschrift von € - 5.248, 00 fest. Bei der Steuerfestsetzung ging das Finanzamt davon aus, dass der Bf. die Kapitalertragsteuer bereits entrichtet hatte und wurde…
…gehabt. Im Vorlageantrag hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2007 bis 2010 und Einkommensteuer 2007 bis 2010 wird neuerdings beantragt, die anrechenbare Kapitalertragsteuer erklärungsgemäß festzusetzen. Des weiteren werde auf die Berufungsbegründung gegen die Steuerbescheide 2007 verwiesen. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 wurde ohne Erlassung…
…einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage. Das Finanzamt hat weder infolge einer unrichtigen Annahme des Sachverhaltes noch infolge eines Rechtsirrtums beabsichtigt, dem Bf eine gesetzlich nicht vorgesehene anrechenbare Kapitalertragsteuer (in Höhe des besonderen Steuersatzes von 25 %) zu gewähren. Nachdem eine derartige Steueranrechnung gesetzlich nicht vorgesehen ist bzw. war…
…BFG-Akt Bl. 49-51) erklärte die Bf. einen Bilanzgewinn und zugleich Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 262.859,51 Euro sowie anrechenbare Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 2,55 Euro. Bei der Kennzahl 9200 (Werbe- und Repräsentationsaufwendungen) gab die Bf. 48.328,27…
…110.708,58 und negative Einkünfte aus Derivaten iHv EUR -28.500,00 an. Die anrechenbare Kapitalertragsteuer wurde mit einem Betrag von EUR 0,00 erfasst. Im ergänzenden Schreiben vom 30. September 2021 stellte die Beschwerdeführerin für die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Jahres 2020 einen…
…wenn eine auf Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart wurde, gekürzt wurden (446,40 € anstatt 2.920,00 €). Weiters wurden die anrechenbare Kapitalertragsteuer, wie in der Vorhaltsbeantwortung vom 15.11.2017 beantragt, abgeändert (529,50 € anstatt 476,56 €) und die Einkünfte aus Vermietung…
…abgezogenen Betrag von 2.461,14 € ergibt sich aber nur rein rechnerisch aus dem - mit den nichtselbständigen Einkünften des Bf nicht ausgleichsfähigen - Verlustüberhang und stellt keine anrechenbare Kapitalertragsteuer dar. Zur Frage der Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…Einkommensteuerbescheid 2009 ist insofern - Euro 138,15 - zu Ungunsten des Bf. abzuändern. Auf Grund der obigen Ausführungen ergibt sich folgende Berechnung: Anrechenbare Kapitalertragsteuer laut Bescheid: Euro 1.963,90 zuzügl. vom Finanzamt nicht angerechneter jedoch entrichteter ausländischer Quellensteuer aus der von der B resultierenden Dividende…
…Angaben in der Steuererklärung (anzurechnende Kapitalertragsteuer, Kz 845) ungeprüft übernommen haben dürfte, was dazu geführt hat, dass im Erstbescheid sowohl die anrechenbare Körperschaftsteuer (Zwischensteuer gem. § 13 Abs. 3 KStG) i.H.v. € 51.668,01 als auch die (nicht anrechenbare) Kapitalertragsteuer i.H.v…
…17,84 + 4.911,02 - 2,50 - 243,10 - 620) x 6 % | 243,80 | Einkommensteuer | 35.950,21 | Anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260) | -7.277,88 | Anrechenbare Kapitalertragsteuer | -26,28 | Festgesetzte Einkommensteuer | 28.646,05 3.2…
…208.512,42 (2012; von der Beschwerdeführerin_1 erklärt: € 1.230.852,55) nach § 293b BAO um die anrechenbare Kapitalertragsteuer von € 587,20 (2011) und € 998,47 (2012) ergänzt. Ersuchen um Ergänzung des Finanzamtes vom 2. Dezember 2014 zum Festellungsbescheid Gruppenmitglied 2009
…Inwieweit nun diese Einmalzahlung als Einkommensteuervorauszahlung bzw. als anrechenbare Kapitalertragsteuer im Jahr 2013 angerechnet werden kann, wird Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem BFG sein." Mit Schreiben vom 16.12.2016 wurde der Vorhalt des Finanzamtes vom 6.12.2016 vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers wie…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2021 | Einkommen | € 33.508,24 | Einkommensteuer Anrechenbare Lohnsteuer Kapitalertragsteuer Rundung gem. …
…Zudem wies die Bf. die anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer mit EUR 27.631,98 aus. Der Körperschaftsteuererklärung legte die Bf. ein Ersuchen um Rückzahlung der entrichteten KESt im Zuge der Veranlagung bei und verwies diesbezüglich auf ihr Schreiben vom 21.2.2017. Hierin führte die Bf…
…Berufung (Beschwerde) mit der Begründung, sie habe vergessen, unter Kennzahl 645 die anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer in Höhe von 1.080,24 € anzugeben. Das Finanzamt forderte die Bf daraufhin mit Ergänzungsersuchen vom 7.7.2011 auf, Depotauszüge der im Anlagevermögen befindlichen Wertpapiere vorzulegen, ferner bekanntzugeben…
…darüber hinaus Kapitaleinkünfte in Höhe von 8.681,34 Euro erklärt und Substanzgewinne ausländischer Fonds in Höhe von 959,31 Euro, sowie eine anrechenbare ausländische Kapitalertragsteuer von 6,19 Euro. Die zusätzlich erklärten Einkünfte liegen betraglich wenig unter dem ursprünglich erklärten Gesamtbetrag der Einkünfte. [Grafik] …
… 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die anrechenbare Quellensteuer wird iHv € 5.155,18 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II…
…Körperschafsteuergutschrift iHv. € 3.244,00 ausgewiesen wurde. In der Bescheibegründung wurde in einem Hinweis angeführt: "Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen 1.602,42 € als anrechenbare Zwischensteuer (12,5 % der Bemessungsgrundlage) zur Verfügung." In einem E-Mail vom 30. Oktober 2012 der Bf. an…