…Jahre 2025 durchaus zumutbar sei. Die im Beschwerdefall vorgetragenen Umstände überstiegen nicht das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage; sie ließen angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung eine anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff iS eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses nicht erkennen. Es liege somit weder…
…592,07 und Aussetzungszinsen in Höhe von Euro 15.979,55, da die Einhebung der Abgaben unbillig wäre. Betreffend der Abgaben Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 1994 liege eine sachliche Unbilligkeit vor. Die Nachzahlung bewirke nämlich eine anormale Belastungswirkung, die vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt worden sei…
…regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe und daher für den Beschwerdeführer nicht habe unerwartet sein können. Somit sei bei der gegenständlichen Abgabepflicht keine anormale Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer…
…regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe und daher für den Antragsteller nicht habe unerwartet sein können. Somit sei bei der gegenständlichen Abgabepflicht keine anormale Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer…
…weit überschuldet sei. Durch diesen außergewöhnlichen Geschehensablauf, auf welchen die Antragstellerinnen keinen Einfluss nehmen hätten können, sei für sie eine anormale Belastungswirkung erzeugt worden. Hinsichtlich der Erstantragstellerin ***Bf1*** könne ein Ergebnis, nachdem eine, ihre Abgaben immer den Gesetzen entsprechend abführende, Abgabenpflichtige mit einer Abgabenschuld in…
…mit dem Notar stattgefunden hätte, um das Fahrzeug aus der Kurzparkzone zu entfernen. Eine anormale Belastungswirkung liege hier nicht vor. Beschwerde Mit Eingabe vom 23.07.2021 wurde rechtzeitig Beschwerde gegen den Bescheid vom 02.07.2021 erhoben. Ergänzend wurde ausgeführt, dass keine Möglichkeit bestand…
… 6 Abs. 1 Z. 1, 7 UStG 1994) betreffend die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen. Dass hier - verglichen mit ähnlichen Fällen - eine anormale Belastungswirkung bzw. ein atypische Vermögenseingriff eingetreten wäre, ist nicht ersichtlich. Es liegt demnach kein Sachverhalt vor, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff…
…iSd § 36 Abs. 2 EStG anwendbar gewesen. Die Nichtgewährung entfalte eine anormale Belastungswirkung, die den Mandanten besonders hart treffe und verglichen zur Sanierungsvariante einen atypischen Vermögenseingriff darstelle. Zur persönlichen Unbilligkeit wurde ausgeführt, dass sich der Bf einer unüberschaubaren Anzahl von Forderungen und Exekutionsforderungen gegenübersehe. Es…
… 205 BAO grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat. Weder hat der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall eine angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff im Sinne eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses behauptet, noch konnten derartige Umstände von Amts wegen festgestellt werden. Anspruchszinsen…
…E 1330/2016, E 1756/2016). „Im Vergleich mit den Spielbankbetreibern“ kann daher das Bundesfinanzgericht für die Bf. keine anormale Belastungswirkung ausmachen. Zusammenfassend liegt im Fall der Bf. keine sachliche Unbilligkeit gemäß § 3 der VO BMfF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO…
…den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen und habe natürlich eine anormale Belastungswirkung für die Verlassenschaft und einen atypischen Vermögenseingriff bedeutet. Die Verlassenschaft habe gar keine Chance gehabt…
…aus, dass die Vorschreibung der Umsatzsteuernachforderung eine anormale Belastungswirkung bei ihm ausgelöst habe. Im Abgabenverfahren sei die Glaubhaftmachung mitsamt Nachweisen und Beweisen der Ausfuhr von vier Musterküchen in das Drittland P nicht ausreichend gewürdigt worden. Mit Bescheid vom 23.04.2010 wies das Finanzamt das…
…gegeben sei. Aufgrund der im Jahr 2006 erhaltenen Auskunft, dass keine Steuerbelastung anfallen werde, sei es durch die vorgenommene Verzinsung zu einer anormalen Belastungswirkung zu Lasten der Bf gekommen. Es sei zu einem dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechenden, jedenfalls atypischen Vermögenseingriff gekommen. Dieser…
…würde. 2.3.Sachliche Unbilligkeit (25) Das Vorliegen sachlicher Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn es zu einer anormalen Belastungswirkung und im Vergleich zu ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt, wobei die Unbilligkeit in den Besonderheiten des Einzelfalls begründet sein muss und nicht lediglich eine…
…wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu dem vom Gesetzgeber beabsichtigten…
…Als Begründung führen wir an, dass im Bescheid die Aussetzungszinsen für die überlange Verfahrensdauer vorgeschrieben wurden. Die vorliegende lange Verfahrensdauer von rund 5 Jahren führt zu einer anormalen Belastungswirkung für unseren Mandanten. Denn wäre das Verfahren innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden, wären nicht Aussetzungszinsen in…
…ein Öffentliches Interesse an der Einbringung von zu Unrecht festgesetzten Abgaben (Zweckmäßigkeit) wohl nicht gegeben sei und auch dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Ermessensübung Bedeutung zukomme. Durch die Einhebung des Säumniszuschlages komme es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen…
…Sachverhalt für mich eine sachliche Unbilligkeit in der Abgabeneinhebung dieser Anspruchszinsen vorliegt, weil in diesem Fall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt, welches zu einer anormalen Belastungswirkung führt und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff führt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist…
…sachliche oder persönliche sein. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Die Heranziehung als Haftungspflichtiger…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt…