…Beschwerdefall vorgetragenen Umstände überstiegen nicht das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage; sie ließen angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung eine anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff iS eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses nicht erkennen. Es liege somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit vor…
…Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498). Die Nachsicht dient nicht dazu…
…592,07 und Aussetzungszinsen in Höhe von Euro 15.979,55, da die Einhebung der Abgaben unbillig wäre. Betreffend der Abgaben Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag 1994 liege eine sachliche Unbilligkeit vor. Die Nachzahlung bewirke nämlich eine anormale Belastungswirkung, die vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt worden sei…
…regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe und daher für den Beschwerdeführer nicht habe unerwartet sein können. Somit sei bei der gegenständlichen Abgabepflicht keine anormale Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer…
…15/0337). Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung kommt (VwGH 26.05.2014, 2013/17/0498). Gemäß § 25 Abs…
…regelmäßige und damit auch vorhersehbare Rechtsfolge, die jeden Abgabepflichtigen in allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe und daher für den Antragsteller nicht habe unerwartet sein können. Somit sei bei der gegenständlichen Abgabepflicht keine anormale Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer…
…weit überschuldet sei. Durch diesen außergewöhnlichen Geschehensablauf, auf welchen die Antragstellerinnen keinen Einfluss nehmen hätten können, sei für sie eine anormale Belastungswirkung erzeugt worden. Hinsichtlich der Erstantragstellerin ***Bf1*** könne ein Ergebnis, nachdem eine, ihre Abgaben immer den Gesetzen entsprechend abführende, Abgabenpflichtige mit einer Abgabenschuld in…
…aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung kommt. Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Eine Unbilligkeit des Einzelfalles ist nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt…
…mit dem Notar stattgefunden hätte, um das Fahrzeug aus der Kurzparkzone zu entfernen. Eine anormale Belastungswirkung liege hier nicht vor. Beschwerde Mit Eingabe vom 23.07.2021 wurde rechtzeitig Beschwerde gegen den Bescheid vom 02.07.2021 erhoben. Ergänzend wurde ausgeführt, dass keine Möglichkeit bestand…
… 6 Abs. 1 Z. 1, 7 UStG 1994) betreffend die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen. Dass hier - verglichen mit ähnlichen Fällen - eine anormale Belastungswirkung bzw. ein atypische Vermögenseingriff eingetreten wäre, ist nicht ersichtlich. Es liegt demnach kein Sachverhalt vor, der dem unbestimmten Gesetzesbegriff…
…Eine sachliche Unbilligkeit sei anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung komme. Der Bf. führe in seiner Beschwerde an, dass Aufwendungen und Kosten seiner…
…iSd § 36 Abs. 2 EStG anwendbar gewesen. Die Nichtgewährung entfalte eine anormale Belastungswirkung, die den Mandanten besonders hart treffe und verglichen zur Sanierungsvariante einen atypischen Vermögenseingriff darstelle. Zur persönlichen Unbilligkeit wurde ausgeführt, dass sich der Bf einer unüberschaubaren Anzahl von Forderungen und Exekutionsforderungen gegenübersehe. Es…
… 205 BAO grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat. Weder hat der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall eine angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff im Sinne eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses behauptet, noch konnten derartige Umstände von Amts wegen festgestellt werden. Anspruchszinsen…
…E 1330/2016, E 1756/2016). „Im Vergleich mit den Spielbankbetreibern“ kann daher das Bundesfinanzgericht für die Bf. keine anormale Belastungswirkung ausmachen. Zusammenfassend liegt im Fall der Bf. keine sachliche Unbilligkeit gemäß § 3 der VO BMfF betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO…
…den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen und habe natürlich eine anormale Belastungswirkung für die Verlassenschaft und einen atypischen Vermögenseingriff bedeutet. Die Verlassenschaft habe gar keine Chance gehabt…
…aus, dass die Vorschreibung der Umsatzsteuernachforderung eine anormale Belastungswirkung bei ihm ausgelöst habe. Im Abgabenverfahren sei die Glaubhaftmachung mitsamt Nachweisen und Beweisen der Ausfuhr von vier Musterküchen in das Drittland P nicht ausreichend gewürdigt worden. Mit Bescheid vom 23.04.2010 wies das Finanzamt das…
…Dies wegen der im vorliegenden Fall gegebenen besonderen Sachkonstellation, die sehr wohl das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage übersteige. Jedenfalls sei durch die Anspruchsverszinsung eine anormale Belastungswirkung für die Bf gegeben, die einen atypischen Vermögenseingriff, der in keinster Weise vom Gesetzgeber als gewollt unterstellt werden…
…aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498). Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des…
…eingehoben worden wäre. Selbst wenn die Abgabe vorhersehbar gewesen wäre, wäre sie nicht überwälzbar gewesen. eine anormale Belastungswirkung bereits darin bestehe, dass der für das einwöchige Turnier festgesetzte Betrag die Erlöse aus dem Turnier übersteige im Vergleich dazu die Betreiber von Spielbanken, welche schon damals…
…Ra 2018/13/0098 mwN). Der Bf. bringt zur sachlichen Unbilligkeit vor, die lange Verfahrensdauer habe eine anormale Belastungswirkung bewirkt. Diesem Argument kann der Senat nicht folgen. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind im Fall der Aussetzung der Einhebung von Abgaben - bei Vorliegen der sonstigen…