…vom 6.8.2020 ein. Die Beschwerde enthält im Rubrum wiederum den Vermerk "Vollmacht ausgewiesen". BVE Mit direkt an die Bf. an deren Geschäftsanschrift in ***3*** adressierter Beschwerdevorentscheidung vom 29.01.2021 wies das FA die Beschwerde als unbegründet ab. Laut Rückschein wurde die als…
…die Nichtexistenz der Firma an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse, die Tatsache, dass ohne Kontrolle Überweisungen auf das auf der Rechnung aufscheinende Konto vorgenommen wurden, waren ausreichend maßgebliche Gründe für die Annahme, dass die ***1*** nicht Empfänger der Zahlungen war und die in den…
…sie darstelle. Nach der Aktenlage sei sowohl die Zustellung des Bescheides vom 12.9.2016 sowie der Beschwerdevorentscheidung vom 1.12.2016 per Post direkt an die Bf. an deren Geschäftsanschrift erfolgt, obwohl eine Vollmacht der steuerlichen Vertretung gegeben war. Es sei nicht erkennbar, weshalb…
…er hätte kein einziges Mal die N. an ihrer Geschäftsanschrift aufgesucht. Denn hätte er dies getan, so hätte er erkennen müssen, dass der Geschäftspartner, die Firma N. GmbH & Co KG, nicht existiert. Unglaubwürdig sind auch die sonstigen Angaben mit Bezug auf die vorgebliche Fremdleistungsfirma N…
…b BAO der Erlassung eines Zurückweisungsbeschlusses an die Bf. nicht entgegen. Überdies könnte infolge des Verlustes der Parteifähigkeit selbst eine Sachentscheidung keine Wirkung gegenüber der X mehr entfalten. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wird von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen und wird der Zurückweisungsbeschluss durch…
…ihrer Erhebungen fest, dass sich an der Sitzadresse der R- GmbH keine Anhaltspunkte für eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit ergeben haben, die Gesellschaft ist am angeblichen Betriebsort nicht existent und der Geschäftsführer nicht ständig in Österreich aufhältig. Am 01.02.2013 gab XP, der im Firmenbuch…
…dass aus den vorgelegten Aktenteilen nicht ersichtlich sei, weshalb die Zustellung der als Bescheid intendierten Erledigungen sowie der als BVE intendierten Erledigungen an die ***X*** an deren Geschäftsanschrift vorgenommen wurde und nicht an die steuerliche Vertreterin und dass nach der Aktenlage kein Hinweis dafür vorliege…
…dass aus den vorgelegten Aktenteilen nicht ersichtlich sei, weshalb die Zustellung der als Bescheid intendierten Erledigungen sowie der als BVE intendierten Erledigungen an die ***X*** an deren Geschäftsanschrift vorgenommen wurde und nicht an die steuerliche Vertreterin und dass nach der Aktenlage kein Hinweis dafür vorliege…
…700,00) abzugsfähig sind. Die verbleibenden 50% der Rechnungssumme stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar. S 13 ***Sub13*** SRL, ***L1*** Die Geschäftsanschrift lautet ***Adr11***, ***L1***. Als UID-Nummer ist ***Nr*** angegeben. Die ***Adr12*** Firma ***Sub13*** SRL existiert nicht. Sie konnte weder über die…
…Heilung von Zustellmängeln; eine "Heilung durch Einlassung" kennen diese Bestimmungen nicht (vgl. VwGH 09.04.2020, Ro 2020/16/0004 unter Hinweis auf VwGH 20.11.2019, Fr 2018/15/0011). Es liegt kein Hinweis dafür vor, dass die an die Bf. adressierte und dieser…
…ihrer Erhebungen fest, dass sich an der Sitzadresse der ***2*** GmbH keine Anhaltspunkte für eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit ergeben haben, die Gesellschaft ist am angeblichen Betriebsort nicht existent und der Geschäftsführer nicht ständig in Österreich aufhältig. Am 01.02.2013 gab Herr ***7***, der im…
…über den Weiterverkauf des jeweiligen Fahrzeuges zu verhandeln. Diesfalls wurde der Kaufpreis wiederum telefonisch ausgemacht. Die Lieferung der Fahrzeuge erfolgte ausschließlich durch Herrn R an der Geschäftsanschrift des jeweiligen Käufers. IL2 wartete am Firmengelände der kaufenden Firmen, erhielt von R die Eingangsrechnung sowie die Fahrzeugpapiere…
…am Betriebsort nicht existent, der GF ist unauffindbar. Seit Juli 2009 sind mehr als 50 DN bei der WGKK angemeldet. DN — Befragungen v. 17.11.09 DN arbeiteten für die Fa. RislBau GmbH und waren bei der Fa. Q angemeldet. Ermittlungen LKA, Bericht an die…
…existenzbedrohenden Höhe erfolgt. Vielmehr hat der Beschwerdeführer als ordentlicher Unternehmer von seinen Geschäftspartnern sämtliche Unterlagen angefordert und auch erhalten. Damit kann aber irgendeine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Beschwerdeführers keinesfalls gegeben sein. Gerade auch in der Baubranche ist es auch keinesfalls ungewöhnlich, dass Geschäftspartner nicht an…
…im Jahr 2006 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb war an die XY AB&atypisch Stille z.H. steuerberatgesellschaft3 gerichtet und sollte die Einkünfte auf die XY abc GmbH und die xyzghi GmbH &Co Zwei KEG verteilen. Die letztere existierte zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung abgabenverfahrensrechtlich nicht mehr…
…oben angeführt, die Entgelte an R. Ch. ausbezahlt und habe dieser sämtliche Kassa-Ausgangsbelege unterfertigt. Dazu wird seitens der Bp festgehalten, dass eine Person "R. Ch." bei der Firma R. Ch. Kleintransporte KEG nicht existent war. Alleine zeichnungsberechtigt war der unbeschränkt haftende Gesellschafter, Herr U…
…wurden Erhebungen über eine Tätigkeit der Gesellschaft an der eingetragenen Geschäftsanschrift vorgenommen. Es konnten jedoch keine Anzeichen festgestellt werden, dass an den angeführten Firmenadressen jemals eine unternehmerische Tätigkeit von der Sub2 entfaltet worden ist. Auch der Aufenthaltsort der eingetragenen Alleingesellschafter-Geschäftsführer konnte nicht eruiert werden…
…Bekanntgabe durch Zustellung. An nicht mehr existente Gesellschaften (etwa an eine Kapitalgesellschaft nach deren Beendigung) kann keine Erledigung wirksam erlassen werden (vgl Ritz, BAO6, § 97 Tz 2). Grundsätzlich sind Zustellungen nach dem Zustellgesetz vorzunehmen. Die Zustellung hat an der Abgabestelle zu erfolgen. Abgabestelle ist etwa…
…48). In dem Urteil vom 22.10.2015, das Kraftstoffeinkäufe von einem "nicht existenten Wirtschaftsteilnehmer" betraf, wies der EuGH außerdem darauf hin, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit auch an anderen Orten als dem Gesellschaftssitz ausgeführt werden könne. Dies gelte insbesondere für Lieferungen von Gegenständen, die im…
…rechtlich existent oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig sind. (Teilwirksamkeit). 3.1 Bescheidadressat – Parteifähigkeit: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die…