Im Übrigen steht im Fall von alleinstehenden Steuerpflichtigen nach der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung kommt…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung dieser Werbungskosten und führte begründend aus, dass einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unter den im Gesetz angeführten Voraussetzungen Familienheimfahrten nur für maximal 6 Monate zustehen würden. Da der Bf bereits seit 4.8.2015 in Österreich beschäftigt sei…
…in Ansatz, reduzierte aber die Kosten der doppelten Haushaltsführung auf € 2.243,34 (für sechs Monate). In der Begründung wird dazu ausgeführt, auch ein allein stehender Steuerpflichtiger ohne Kind könne einen Familienwohnsitz haben, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern, Freunde…
…die Kosten für Familienheimfahrten aufgrund der doppelten Haushaltsführung. Zur Begründung führte die Vertreterin aus, dass gemäß LStR RZ 343a auch ein allein stehender Steuerpflichtiger ohne Kind einen "Familienwohnsitz" haben könne. Aufwendungen für die Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz seien im Rahmen…
…ob sie mitübersiedelt werden kann. Andere Gründe für eine (dauernde) Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes wurden nicht genannt. Liegt jedoch kein Grund für eine dauernde Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes eines (alleinstehenden) Steuerpflichtigen vor, ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nur für einen Übergangszeitraum…
…steuerlich berücksichtigungswürdigen doppelten Haushaltsführung wird daher gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden, und zwar einer am Familienwohnort (Familienwohnsitz) und einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Ein allein stehender Steuerpflichtiger hat seinen Familienwohnsitz dort, wo er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Mehraufwendungen…
…Juni 2016 wurden ein Viertel der beantragten Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und der Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, allein stehende Steuerpflichtige mit ständig wechselnden, weit entfernten auswärtigen Tätigkeiten, die am Arbeitsort nur über eine Schlafstelle verfügten, könnten losgelöst von den sonstigen Kriterien für…
…Steuerpflichtige einen Familienwohnsitz und einen Wohnsitz am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) begründet. Unter dem Begriff Familienwohnsitz wird gemäß § 4 Abs. 1 Pendlerverordnung, BGBl II 2013/276, einerseits ein gemeinsamer Hausstand von Ehegatten bzw Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft, andererseits auch der Wohnsitz an dem ein allein stehender Steuerpflichtiger…
…sowie der Töchter nach ***2*** in Graz gelebt habe und der Beschwerdeführer mangels Erwerbstätigkeit der Ex-Ehefrau die gesamte Familie mit seinem alleinigen Erwerbseinkommen erhalten habe. Allenfalls könnte auch bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen eine besondere Betreuungsbedürftigkeit der Kinder im Einzelfall die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung bzw…
…e gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Dagegen sind Fahrten zum Besuch der Eltern bzw. Fahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers zum Eltern- und somit zum gemeinsamen Wohnsitz ausschließlich der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnen und fallen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs…
…27.2.2008, 2005/13/0037). Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger kann einen „Familienwohnsitz“ haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (Eltern, Freunde) hat. Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder…
…der Judikatur des VwGH ist einem alleinstehenden Arbeitnehmer jene Anzahl von Heimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zur Wohnung in seinem Heimatort zuzuerkennen, die ausreicht, damit dieser innerhalb angemessener Zeiträume dort nach dem Rechten sehen könne. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen wird das monatliche Aufsuchen des Heimatortes…
…dieser Erwerbstätigkeit liegen würden. Es sei Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde Gründe zu nenne, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansehe. Um eine diesbezügliche schriftliche Stellungnahme werde ersucht. Allein stehende Steuerpflichtige mit ständig wechselnden, weit entfernten (mindestens…
…Eltern bzw. Fahrten eines allein stehenden Arbeitnehmers, der bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt (so genannter abgeleiteter Wohnsitz), zum Eltern- und somit zum gemeinsamen Wohnsitz sind somit ausschließlich der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnen und fallen damit von Anfang an unter das Abzugsverbot des §…
…dem Steuerpflichtigen zudem auch die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner oder ein allein stehender Steuerpflichtiger mit…
…nur bis zum Betrag des höchsten Pendlerpauschales absetzbar. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger ohne Kind kann einen "Familienwohnsitz" haben…
…Würdigung hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung und der Verlegung des Wohnsitzes bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten entbehrlich. Ein allein stehender Steuerpflichtiger bewohne im elterlichen Wohnhaus ein/zwei Zimmer und miete am Beschäftigungsort eine Wohnung an. In diesem Fall sei eine erstmalige Gründung eines eigenen Haushaltes anzunehmen…
…Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines…
…LStR Rz 343 und 343a) abgestellt. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem • ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder • ein Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind) oder • ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind im Sinne des § 106 Abs…
…der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte jährlich erzielt. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, können die Kosten einer beruflich veranlassten Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für alleinstehende Arbeitnehmer wird…