Im Übrigen steht im Fall von alleinstehenden Steuerpflichtigen nach der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung kommt…
…§ 18ff KBGG) jedoch auf Geburten bis 31.12.2009 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall wurde der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2007 nach § 9 Abs. 1 Z 1 KBGG an die alleinstehende Bf gewährt. Die Bf hat gemäß § 11 Abs. 3 KBGG eine ausdrückliche Erklärung…
…Beschwerdeführers, der Feststellungen im Verwaltungsverfahren und auf Grund der vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Abfragen stand unstrittig fest, dass der alleinstehende Beschwerdeführer zumindest seit dem Jahr 1997 als Monteur beim selben Dienstgeber beschäftigt ist. Seit Ende August 2011 war der Beschwerdeführer am selben Einsatzort in Ort tätig…
…die doppelte Haushaltsführung begehrt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.11.2019 wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus: Die Beschwerdeführerin sei allein stehend und bereits seit 2.6.2003 in einer Einrichtung in ***1*** beschäftigt. Die Entfernung zu ihrem Hauptwohnsitz in ***2*** betrage It…
…1988 - , dass der Steuerpflichtige den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten erhalte - diese seien durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag abgegolten - sondern weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, die allein stehend Kinder aufzuziehen hat, geringer sei als die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer in einer Partnerschaft lebenden Person (vgl…
…3 zusteht. Den Alleinerzieherabsetzbetrag erhält der Steuerpflichtige nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten - diese sind durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag abgegolten - sondern weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, die allein stehend Kinder aufzuziehen hat, geringer ist als die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer in einer Partnerschaft lebenden Person (vgl…
…an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen lassen oder bei pflegebedürftigen Angehörigen, die nicht mit übersiedeln können, oder wenn die Mitübersiedlung der ganzen Familie nicht zumutbar ist. Ist der Steuerpflichtige allein stehend bzw. der Ehegatte am Familienwohnsitz nicht berufstätig, dann können bei einem Wechsel des Betriebsortes (Beschäftigungsortes…
…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. März 2015 wies das Finanzamt die Beschwerde ab mit der Begründung, der Bf. sei allein stehend, daher könnten Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten für höchstens sechs Monate beantragt werden. Für die Zeit danach werde unterstellt, dass der Arbeitnehmer die der…
…die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039). Die Wohnsitzverlegung ist auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den…
…Abgeltung von Unterhaltspflichten vorgesehen, sondern trage vielmehr dem Umstand Rechnung, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, die allein stehend Kinder aufzuziehen habe, geringer sei als bei einer in Partnerschaft lebenden Person. Offensichtlich und wohl auch zu Recht gehe der Gesetzgeber davon aus, dass sich durch…
…zum Abzug begehrte doppelte Haushaltsf ührung sowie Fa milienheimfahrten nicht anerkannt, da für den alleinstehenden Bf. der 6-Monatszeitraum für den Aufenthaltsort ***1*** bereits mit Februar 2022 ausgeschöpft worden sei und ein Umzug somit zumutbar gewesen wäre. Die gegen diesen Einkommensteuerbescheid erhobene Beschwerde (elektronisch via…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung dieser Werbungskosten und führte begründend aus, dass einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unter den im Gesetz angeführten Voraussetzungen Familienheimfahrten nur für maximal 6 Monate zustehen würden. Da der Bf bereits seit 4.8.2015 in Österreich beschäftigt sei…
…sowie des gleichen Hauptwohnsitzes und des gemeinsamen Sohnes sowie die Rückkehr des Ehegatten an den gemeinsamen Familienwohnsitz, ist Ihre Trennung nur eine vorübergehende und keine endgültige. Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht aber nur allein stehenden Personen mit mindestens einem Kind zu, nicht hingegen Personen mit einem Kind…
…ist in Graz (Eigentumswohnung), seine Arbeitsstätte in St. Pölten. (…) Er ist alleinstehend, seine in Graz lebenden Eltern sind dem Alter entsprechend gebrechlich, allerdings nicht pflegebedürftig. Rechtliche Beurteilung: Dem Beschwerdeführer werden Kosten für eine doppelte Haushaltsführung für den Monat Jänner zuerkannt. Dies aus folgendem Grund:…
…Im Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 26. Juli 2013 berücksichtigte das Finanzamt lediglich den Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 132 Euro. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer können Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort eine…
…nur in Höhe von 153,56 € anerkannt. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt: Bei einem allein stehenden Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand können für eine gewisse Übergangszeit Fahrtkosten und der Mietaufwand am Beschäftigungsort als Werbungskosten anerkannt werden. Als vorübergehend werden bei einem Alleinstehenden 6 Monate angesehen…
…vor, so können Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von sechs Monaten angesehen werden können. Die geltend gemachten Familienheimfahrten und Kosten der doppelten Haushaltsführung konnten daher nicht anerkannt werden…
…Jahr 2011 blieben wiederum die geltend gemachten Kosten für die doppelte Haushaltsführung sowie für die Familienheimfahrten (gesamt € 7.743,84) unberücksichtigt. Begründet wurde dies folgendermaßen: "Der Steuerpflichtige ist nach eigenen Angaben alleinstehend. Als Familienwohnsitz wird bis Herbst 2007 ein Reihenhaus in Salzburg-Ort1 angegeben…
…berücksichtigen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198 ; VwGH 03.03.1992, 88/14/0081 ). Dieser Zeitraum hängt insbesondere auch vom Familienstand ab. Für Alleinstehende nimmt die Verwaltungspraxis einen Zeitraum von sechs Monaten als ausreichend an (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 19 , § 4 Rz 363…
…i.H. von € 159,99 anerkannt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 27.2.2014 Beschwerde erhoben und darauf verwiesen, dass der Bf. nicht alleinstehend sei, sondern ihm gemäß gerichtlicher Vereinbarung vom XY die gemeinsame Obsorge für den Sohn P. zustehe. Weiters sei…