…Bei Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen würden, bei denen jedoch ebenso ein Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung nicht auszuschließen sei, lägen nur dann abzugsfähige Kosten vor, wenn sich die Aufwendungen für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit als notwendig erweisen würden. Die…
…zweifelsfrei nicht abgezogen werden. An Stelle des Freibetrages können aber - wie oben dargelegt - die tatsächlichen (nachgewiesenen bzw. glaubhaft gemachten) Kosten der Behinderung geltend gemacht werden, wobei allerdings nur die das Pflegegeld übersteigenden Aufwendungen abzugsfähig sind. Es sind dann sämtliche Kosten, und zwar aus allen Behinderungen…
…nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung gemäß §20 EStG 1988 dar. Mit Schreiben vom 22.06.2022 (OZ 2) brachte der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid ein und beantragte die Berücksichtigung der geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten und der geltend gemachten Kosten…
…vorgelegten Belege über Apothekeneinkäufe den Selbstbehalt nicht übersteigen und daher keine steuerliche Auswirkung haben, erübrigt sich eine Prüfung, ob es sich bei den geltend gemachten Kosten um "allgemeine" Krankheitskosten mit Selbstbehalt oder um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096). Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Kosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (vgl. Jakom/Lenneis…
…2018, § 34 Rz 90 unter Altersheim). Die pflegebedingten Kosten der Unterbringung im Pflegeheim beinhalten auch die dortige Verköstigung, sodass die absetzbaren Kosten um eine Haushaltsersparnis zu vermindern sind. Die Haushaltsersparnis umfasst jene Haushaltsausgaben der Verpflegung, welche für alle Abgabepflichtigen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung iSd …
…87/13/0052). Im Zweifel sind die Druckwerke vom Steuerpflichtigen näher zu beschreiben und ihre Berufsbezogenheit darzustellen; andernfalls führen sie zur Gänze zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Der Umstand, dass aus der Literatur fallweise Anregungen und Ideen…
…87/13/0052). Im Zweifel sind die Druckwerke vom Steuerpflichtigen näher zu beschreiben und ihre Berufsbezogenheit darzustellen; andernfalls führen sie zur Gänze zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Der Umstand, dass aus der Literatur fallweise Anregungen und Ideen…
…ist davon auszugehen, dass im Streitjahr 2018 keine berufliche Veranlassung bestanden hat, seinen Nebenwohnsitz in Kärnten als Wohnsitz am Beschäftigungsort zu nutzen. Da als abzugsfähige Kosten der Unterbringung am Arbeitsort nur die unvermeidbaren Mehraufwendungen in Betracht kommen, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am…
…sowie des Zusammenhanges der Bildungsmaßnahmen mit dem Beruf der Bf., einer besseren Position oder dem nächsten Berufswunsch ersucht. Falls es sich um eine Umschulung handeln würde, wären die Kosten dafür nur abzugsfähig, wenn die Bf. in absehbarer Zeit steuerpflichtige Einnahmen erziele weswegen in diesem Fall…
…bei dem Wohnsitz, an dem auch seine Mutter wohnt, nicht um seinen Familienwohnsitz. Mangels eines solchen lagen abzugsfähige Kosten für Familienheimfahrten nicht vor. Dass er mit der Freundin einen Familienwohnsitz gehabt hätte, wurde vom Bf nicht vorgebracht. Selbst wenn an dem Wohnsitz, an dem seine…
…zu prüfen sind, waren sie im gegenständlichen Beschwerdefall für das Streitjahr, also für das Jahr 2018 zu prüfen. Als abzugsfähige Kosten der Unterbringung am Arbeitsort zu Lebzeiten der Ehegattin des Bf. im Monat Jänner 2018 kommen nur die unvermeidbaren Mehraufwendungen in Betracht, die dem Bf…
…dar. Allerdings sind gemäß § 20 Abs. Z 2 lit. e EStG 1988 die Kosten der Fahrten zwischen einem Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-) Ort und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-) Tätigkeit bezogenen, höchsten in § 16 Abs. 1…
…sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten rechtfertigt. Der übliche Verpflegungsaufwand stellt nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung dar. Ein längerer Aufenthalt ist dann gegeben, wenn sich der Abgabepflichtige – wenn auch mit Unterbrechungen –…
…ist in einem solchen Fall nicht verhalten, nach dem Vorliegen auch noch anderer als der vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen (VwGH 27.Feber 2008, 2005/13/0037 mwN). Hinsichtlich Abzugsfähige Kosten für Familienheimfahrten sind Lenneis in Jakom EStG10 2017, § 16…
…mit dem Studium angefallenen Kosten, ein Pauschbetrag von monatlich 110,00 € zu. Die "normalen", nicht von § 34 Abs. 8 EStG 1988 erfassten Berufsausbildungskosten von Kindern sind aber, wie bereits oben angeführt, als laufende Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs. 7 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Werbungskosten lagen…
…Klinikaufenthalt lässt keine andere Beurteilung zu. Somit können die unter dem Titel "Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten" geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten qualifiziert werden, weil es sich dabei um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung handelt." Mit Schreiben vom 13.3.2014 beantragte die…
…Momenten bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes vor. Beim ausländischen Familienwohnsitz gelten für die Frage der Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten grundsätzlich dieselben Kriterien wie beim inländischen Familienwohnsitz. Werbungskosten aus einer doppelten Haushaltsführung sind abzugsfähige Kosten der Unterbringung am Arbeitsort…
…einer Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung zu kommen (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012). Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem primären Wohnsitz (Familienwohnsitz) einen zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit, dann sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Werbungskosten abzugsfähig…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob im gegenständlichen Fall als Werbungskosten abzugsfähige Kosten einer doppelten Haushaltsführung und für Familienheimfahrten vorlagen, war von der Würdigung des festgestellten Sachverhaltes abhängig und somit keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.…