…330). Das Betriebsausgabenpauschale des § 2 Abs. 2 der HandelsvertreterVO ist aber - wie oben dargelegt - (bereits auf Grund des bloßen Verordnungstextes) als Nettogröße anzusehen, und zwar unabhängig davon, ob der Abgabepflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. D. h. die damit "abpauschalierten" Betriebsausgaben sind jeweils nur…
…dass die auf die abpauschalierten Betriebsausgaben entfallende - einkommensteuerlich abzugsfähige - Umsatzsteuer vereinfachend in Höhe des rechnerisch ermittelten Vorsteuerpauschales berücksichtigt wird. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Gesellschafter-Geschäftsführer) berechnen sich daher wie folgt: [Berechnung] Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde mit dem Verweis auf das beiliegende Erkenntnis des unabhängigen…
…als Betriebsausgabe anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, auch im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung (zB Kleinunternehmer iSd § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) oder im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der umsatzsteuerlich nicht als Unternehmer behandelt wird (siehe UStR 2000 Rz 184) die auf abpauschalierte Betriebsausgaben…
…in seinen Einkommensteuererklärungen 2018 bis 2022 bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit - neben den abpauschalierten Betriebsausgaben - geltend gemachten Betriebsausgaben, und zwar Reise- und Fahrtspesen, eigene Pflichtversicherungsbeiträge und übrige nicht abpauschalierte Betriebsausgaben (nur für 2019 in Höhe von € 9,31) ist folgendes festzuhalten: Entgegen der…
… dieses ist gem. Rz 4131 EStR immer netto (!) dh ohne Umsatzsteuer zu verstehen, - zusätzlich ist bei USt-Bruttoverrechnung die Vorsteuer gesondert anzusetzen, die auf ertragsteuerlich "abpauschalierte" Betriebsausgaben entfällt; dh entweder 20% des Betriebsausgabenpauschales oder in Höhe des Vorsteuerpauschales, 1,8% gem. § 14 UStG, - zusätzlich Ausgaben…
…Leistungen geschuldete USt als auch die an andere Unternehmer bezahlte USt (Vorsteuer) sowie die Umsatzsteuerzahllast anzusetzen. Da das Betriebsausgabenpauschale als Nettogröße anzusehen ist, ist die auf ertragsteuerlich „abpauschalierte“ Betriebsausgaben entfallende Vorsteuer gesondert abzusetzen.“ § 8 LuF PauschVO 2006 enthält keine ausdrückliche Regelungen zur Brutto- oder Nettoverrechnung. …
…sowie die Umsatzsteuerzahllast anzusetzen. Da die Betriebsausgabenpauschale als Nettogröße anzusehen ist, ist die auf ertragsteuerlich "abpauschalierte" Betriebsausgaben entfallende Vorsteuer gesondert anzusetzen. Die pauschale Vorsteuer beträgt 1,8% oder einen nach den Verordnungen festgesetzten Prozentsatz des Gesamtumsatzes mit Ausnahme der Umsätze aus Hilfsgeschäften. Im Fall der…
…Verlust entstehen darf. Diesfalls könnten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft daher maximal 0 betragen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen "abpauschalierte" Betriebsausgaben können aber auch nicht als Werbungskosten bei einer anderen Einkunftsquelle berücksichtigt werden. Aufwendungen, d.h. Betriebsausgaben bei betrieblichen Einkünften bzw. Werbungskosten bei außerbetrieblichen…
…angedroht. Es wurde darauf hingewiesen, dass neben abpauschalierten Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben auch nicht voll abpauschalierte Betriebseinnahmen erzielt werden könnten und nach eigenen Angaben, die private Lebensführung (zumindest teilweise) über dieses Bankkonto abgewickelt würde. Beilage 4 (Erinnerung Vorlage Bankkonto) Mittels Mail wurde zusammenfassend folgendermaßen darauf geantwortet…
…330). Das Betriebsausgabenpauschale des § 2 Abs. 2 der HandelsvertreterVO ist aber - wie oben dargelegt - (bereits auf Grund des bloßen Verordnungstextes) als Nettogröße anzusehen, und zwar unabhängig davon, ob der Abgabepflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht. D. h. die damit "abpauschalierten" Betriebsausgaben sind jeweils nur…
…Der Durchschnittssatz betrage daher 16 %. Als pauschale Betriebsausgaben würde somit der Betrag von 44.318,13 € geltend gemacht. Die abpauschalierten Betriebsausgaben würden ausgeschieden. Eine korrigierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung liege bei. Mit Bescheid vom 14.07.2022 wurde der Antrag vom 21.06.2022 auf…
…EStR Rz 4105). Die Betriebsausgabenpauschalierung nach der Verordnung BGBl II Nr. 95/2000 kommt sowohl für die Bilanzierung als auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Betracht. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung sind die nicht "abpauschalierten" Betriebsausgaben in vollem Umfang nach den tatsächlichen Verhältnissen…
…kann. - Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. (3) Der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darf dann als Gewinn angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden…
…kann. - Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung. (3) Der Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben darf dann als Gewinn angesetzt werden, wenn keine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden…
…wobei dieses Prinzip jedoch bezüglich nicht abpauschalierter Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durchbrochen werde. Laut ESt-Erklärungen gebe es Betriebseinnahmen für einen eigenen Einheitswert und einen zugepachteten Einheitswert sowie als Betriebsausgaben Ausgedinge und Sozialversicherungsbeiträge. Diese von der Vollpauschalierung nicht umfassten Betriebsausgaben seien über das "LuF-Bankkonto" abgewickelt…
…der Umsätze die eigenen Tagesgelder des Handelsvertreters, die Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen Räume, die Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden und üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche abpauschaliert. Das bedeute im Gegenzug, dass alle nicht genannten Punkte wie Kilometergeld…
…dabei – wie bereits ausgeführt – nicht von entscheidender Bedeutung. Die Ausgaben für das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer sind durch den geltend gemachten Durchschnittssatz „abpauschaliert“ und können nicht noch zusätzlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…dem Moment aber, in dem die Umsatzsteuer in eine Einkommensteuer – Pauschalierung einbezogen und die Bezahlung der Umsatzsteuer nicht durch die tatsächlich erfolgte Aufwendung, sondern durch das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 70% abgegolten wird, kann zwangsläufig keine Umsatzsteuer-Neutralität in der Einkommensteuer bestehen, da ein Teil…
…Durchschnittssatzes bezeichneten Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung nachstehende Posten zu berücksichtigen: Z 1: Wareneingang an Rohstoffen, Halbfertigerzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten 4. Erwägungen Strittig ist, ob die in der Steuererklärung unter der Kennzahl 9100 erfassten Betriebsausgaben iHv 3.856,76 Euro bereits mit dem Durchschnittssatz "abpauschaliert" oder…
…n) abpauschaliert sind, können nicht Fahrten zwischen Wohnung (G) und Orten, an denen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (E) bzw selbständiger Arbeit (C) erzielt werden ,als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätten definiert werden: die durch diese Fahrten entstandenen Kosten werden idF nicht als Werbungskosten sondern als Betriebsausgaben…