…Veräußererseite - die auf der Veräußererseite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…dass die Beschwerdeführer auch nicht an ein bereits fertig vorgegebenes Gesamtkonzept gebunden bzw nicht in ein vorheriges Vertragsgeflecht eingebunden waren. Auf Veräußererseite lag auch kein abgestimmtes Verhalten in dem Sinne vor, dass auf die Bebauung des Grundstücks/Bauplatzes der Beschwerdeführer mit einem *** Massivhaus hingewirkt wurde…
…mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen betreffend die Stimmrechte der Gesellschafter der ***GmbH 6***, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Ergebnis nur einstimmig erfolgen können und insoweit folglich zwingend ein abgestimmtes Verhalten der Gesellschafter ***Natürliche Person 1*** und ***Natürliche Person 2*** erforderlich ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen…
…mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen betreffend die Stimmrechte der Gesellschafter der ***GmbH 6***, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Ergebnis nur einstimmig erfolgen können und insoweit folglich zwingend ein abgestimmtes Verhalten der Gesellschafter ***Natürliche Person 1*** und ***Natürliche Person 2*** erforderlich ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen…
…mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen betreffend die Stimmrechte der Gesellschafter der ***GmbH 6***, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Ergebnis nur einstimmig erfolgen können und insoweit folglich zwingend ein abgestimmtes Verhalten der Gesellschafter ***Natürliche Person 1*** und ***Natürliche Person 2*** erforderlich ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen…
…Naheverhältnis zum Einzelunternehmen. Bei der Veräußererseite liegt daher eine Personenmehrheit vor, die durch abgestimmtes Verhalten darauf hinwirken konnte, sowohl den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag über die Liegenschaft samt Gebäude im Rohzustand als auch den Vertrag über die Fertigstellung des Gebäudes mit den Erwerbern abzuschließen. Die Beschwerdeführer…
…Naheverhältnis zum Einzelunternehmen. Bei der Veräußererseite liegt daher eine Personenmehrheit vor, die durch abgestimmtes Verhalten darauf hinwirken konnte, sowohl den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag über die Liegenschaft samt Gebäude im Rohzustand als auch den Vertrag über die Fertigstellung des Gebäudes mit den Erwerbern abzuschließen. Die Beschwerdeführer…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…Veräußererseite - die auf der Veräußererseite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung Zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. (…) Im Fall einer dem Grundstückserwerb vorausgehenden Planung des Verkäufers oder eines mit…
…Veräußererseite - die auf der Veräußererseite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung Zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. (…) Im Fall einer dem Grundstückserwerb vorausgehenden Planung des Verkäufers oder eines mit…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…Veräußererseite - die auf der Veräußererseite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…die auf der Veräußerer Seite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…
…Veräußererseite - die auf der Veräußererseite auftretenden Personen auf Grund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten bzw. durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge (Übereignung des Grundstückes und Errichtung des Gebäudes) hinwirken. Des Abschlusses eines auf die gemeinsame Verschaffung des (bebauten) Grundstückes gerichteten Vertrages bedarf…