… 183 Abs 3 BAO gegen die Ablehnung der von den Parteien angebotenen Beweise ein abgesondertes Rechtmittel nicht zulässig sei. Mit Schriftsatz vom 10.02.2021 stellte der steuerliche Vertreter bezüglich des "Zurückweisungsbescheides" vom 21.01.2021 den Vorlageantrag und moniert mit der angefochtenen Erledigung der…
…Finanzamt die Beschwerde gemäß § 260 BAO als unzulässig zurück. Die Begründung lautete: "Begründung: Gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 244 Bundesabgabenordnung ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Somit war spruchgemäß zurückzuweisen. Es wird auf die Rechtsauskunft vom 04.10.2024 verwiesen. Ein Duplikat dieser abgabenrechtlichen…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Unzulässigkeit eines abgesonderten Rechtsmittels gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen unmittelbar aus § 244 BAO ergibt…
…wenn die Bescheidbeschwerde nicht zulässig ist. Nach § 244 BAO ist gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Solche Verfügungen können erst in der Bescheidbeschwerde gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden. Nur das Verfahren betreffende Verfügungen (sogenannte verfahrensleitende Verfügungen) sind…
…die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. (3) Die einzelne Zwangsstrafe darf den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. (4) Gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Der Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung…
…ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." 14 In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Stammfassung der BAO (228 BlgNR 9. GP 59) wurde hiezu ausgeführt, diese Bestimmung entspreche jener des AVG (die in der Regierungsvorlage - abweichend von § 17 AVG - noch vorgesehene Einschränkung der Akteneinsicht auf das Rechtsmittelverfahren…
…abgeleitete Annahme der Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Bei fehlerfreien Verfahren und den daraus resultierenden Erkenntnissen - siehe oben - hätte es niemals zu einer Verfahrenseinleitung kommen dürfen gegen die es kein abgesondertes Rechtsmittel gibt. Aber auch nach den Prinzipien des § 124 FinStrG muss zumindest einem…
…Kommentarausgabe zur BAO im Jahr 1994 die Ansicht vertreten, dass es sich bei beiden Aufträgen um Bescheide handelt. In beiden Fällen liegen sogenannte verfahrensleitende Verfügungen iSd § 94 BAO vor, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nach § 244 BAO nicht zulässig ist (Ritz, BAO-Kommentar, Orac 1994, …
…Nachschauaufträge haben, wie bereits erwähnt, Bescheidcharakter. Gemäß § 148 Abs. 4 BAO ist gegen einen Prüfungsauftrag ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. § 244 BAO bestimmt hiezu, dass nur das Verfahren betreffende Verfügungen erst in der Bescheidbeschwerde gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden können. Bei einer…
…ist das Begehren auf Akteneinsicht im Rahmen dieses Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache zu behandeln (vgl. VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021). Dass gegen die Verweigerung der Akteneinsicht nach § 90 Abs 1 BAO gemäß § 90 Abs 3 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist…
…Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. (3) Die einzelne Zwangsstrafe darf den Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen. (4) Gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. 4. Abgabenerklärungen. § 133…
…sowie Versicherungsgesellschaften gegen über, in allen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vertreten. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Nach § 244 der Bundesabgabenordnung (BAO) ist gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen weder ein abgesondertes Rechtsmittel noch ein Antrag gemäß § 299 BAO zulässig. Diese können erst in der Bescheidbeschwerde…
…§ 111 Bundesabgabenordnung eine Zwangsstrafe festgesetzt werden in Höhe von Euro 1.000,00. Gegen die Androhung der Zwangsstrafe ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Die zum Finanzamt zurückgelangte Übernahmebestätigung der RSb-Briefsendung weist das Datum: 22092014, das angekreuzte Kästchen Arbeitgeber/Arbeitnehmer und eine unleserliche Paraphe…
…klarstellend, dass diesbezüglich ein eigenständiges Rechtsmittel nicht in Betracht komme (siehe dazu Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahrensgesetze19 (2014) § 17 Anm 6). Insoweit besteht Übereinstimmung mit dem Verfahrensrecht der BAO, wonach ebenfalls gemäß § 90 Abs. 3 BAO gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig ist…
… 85 Abs. 2 BAO bis zum 23.11.2011 zu beheben. Bei Versäumung dieser Frist gilt das Anbringen als zurückgenommen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Anordnung ist gemäß § 244 Bundesabgabenordnung (BAO) ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Sie kann erst in der Berufung gegen die Angelegenheit abschließenden Bescheid…
…werden die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt. Gegen die Androhung der Zwangsstrafe ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Am 10.7.2023 langte eine Umsatzsteuererklärung 2020 Formular U1 (datiert mit 30.12.2021) der Bf. bei der belangen Behörde ein. Ebenso langte eine Erklärung der Einkünfte…
…sind jedenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen. ad Antrag auf Prüfung: (…) Rechtsbelehrung Gegen diese nur das Verfahren betreffende Verfügung ist gemäß § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Sie kann erst gemeinsam mit dem die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden." Gegen diese Erledigung vom 6…
…die notwendigen Unterlagen bzw. die korrekten Jahreserklärungen 2023 einzureichen. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Letztmalige Nachfrist: 29.10.2025 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Erledigung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Sie kann erst in der Beschwerde gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden (§ 244 Bundesabgabenordnung…
…Nach Abs 3 darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von EUR 5.000 nicht übersteigen. Nach Abs 4 ist gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gemäß § 134 Abs 1 BAO sind ua die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bis…
…Nach Abs 3 darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von EUR 5.000 nicht übersteigen. Nach Abs 4 ist gegen die Androhung einer Zwangsstrafe ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gemäß § 134 Abs 1 BAO sind ua die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bis…