…März 2013, Zahl: 230000/xxxxx/2013, betreffend die Neufestsetzung einer Zwischenerzeugnissteuer für den Monat Februar 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und…
…im Spruch näher bezeichneten 13 Bescheiden setzte das Zollamt Wien der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf.), der Bf. in ADRESSE1 die genannten Verbrauchsteuern fest. Gleichzeitig kam es mit diesen Sammelbescheiden (außer bei den Bescheiden betreffend die Vorschreibung der Zwischenerzeugnissteuer) jeweils zur Festsetzung eines Säumniszuschlages gem. § 217 Abs…
… 3 Abs 1 des Bundesgesetzes, mit dem die Schaumweinsteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt und eine Verbrauchsteuer auf Zwischenerzeugnisse eingeführt wird (Schaumweinsteuergesetz 1995) entsprechend dem Beschluss des Bundesfinanzgerichtes GZ. RN/7200001/2015 verwiesen. In der Folge hat das Zollamt am 18.05.2015 mehrere Bescheide erlassen…
…in der nachstehenden Tabelle angeführten Bescheiden setzte das Zollamt Wien der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf.), der Bf. in Ort1 die genannten Verbrauchsteuern fest. Gleichzeitig kam es mit diesen Sammelbescheiden (außer bei den Bescheiden betreffend die Vorschreibung der Zwischenerzeugnissteuer) jeweils zur Festsetzung eines Säumniszuschlages gem. § 217 Abs…
…März 2014, ARC 14ATN044, über ebenfalls 1.620 Karton bzw. 13.802,40 Liter Bier wurde von der Bf unversteuert in einem Steuerlager (für Alkohol- und Zwischenerzeugnisse) zwischengelagert. Die Bf hat den Empfang dieser Ware mit 31. März 2014 bestätigt, obwohl sie die Ware nicht…
…jeweils vom 27. Dezember 2010 auch Bewilligungen für ein offenes Alkohollager, für ein Zwischenerzeugnislager und für ein Schaumweinlager erteilt. Zum einen wurde in den Anlagen zu den erwähnten Bewilligungen und in den zugehörigen Befundprotokollen, auf die in den Anlagen verwiesen worden ist, auf die mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***BfAdr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. März 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
, § 3, Tz. 36 stellt § 3 UStG 1994 auf das Verfügungs- und nicht auf das Verpflichtungsgeschäft ab. Die Verfügungsmacht liegt dann vor, wenn der Abnehmer, (auch) ohne zivilrechtlicher Eigentümer geworden zu sein, über die Substanz wie ein Eigentümer verfügen kann. Das Gesetz verlangt nur die tatsächliche…