…der Bf zugestellt worden sind. Seitens des Finanzamtes wurde dies dahingehend beantwortet, dass es dafür keine Zweckmäßigkeitsgründe gegeben habe, sondern der Zustellungsbevollmächtigte im System zum Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide vermutlich nicht eingetragen gewesen sei. Dazu ist Folgendes festzustellen: Eine gemäß § 8 Abs 1 RAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19.05.2015, Steuernummer, betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuer für 10/2014 und 11/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerdevorentscheidungen vom 10…
…keine "berücksichtigungswürdige Gründe" als Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung vorliegen, war es dem Bundesfinanzgericht verwehrt, bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen eine Gnadenmaßnahme im Rahmen des Ermessens zu gewähren, sodass die Beschwerde abzuweisen war. Die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Bestraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet…
…Abgabenanspruch entsteht. Für jeden diesen Ansprüche kann die Abgabenbehörde – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 232BAO – einen gesonderten Sicherstellungsauftrag erlassen. Fasst sie mehrere solcher Ansprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen in einer einzigen Bescheidausfertigung zusammen, hat diese für jeden Anspruch die Angaben zu enthalten (vgl VwGH 19. 10. 1999…
…Die Abgabenbehörde hat das Vorliegen von Zweckmäßigkeitsgründen in ihrem Schreiben vom 09.12.2024 zwar behauptet, aber selbst keine Zweckmäßigkeitsgründe genannt. Die als Haftungsbescheid gedachte Erledigung der Abgabenbehörde wurde daher nicht wirksam zugestellt und hat daher keine Bescheidqualität. Die Bescheidbeschwerde war daher als nicht zulässig…
Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des BF zurückzuführen ist, ist den Zweckmäßigkeitsgründen der Vorrang einzuräumen. In Hinblick auf die Schließung der Primärschuldnerin ist die Einbringlichkeit bei ihr ausgeschlossen. Bei dem für die kaufmännische Geschäftsführung incl. Rechnungswesen zuständigen Geschäftsführer ***GF1*** wurden die Abgabenverbindlichkeiten, auf Grund…
…Verladung der Produkte zum Verkauf, und die von den einzelnen Landwirten aufgetragenen Arbeiten. Der Verkauf der Ernte sämtlicher Landwirte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen (Vertriebsnetzwerk) über die Kft 1 abgewickelt. Die Preisgestaltung erfolgte auf Basis des ortsüblichen Preisniveaus im Handel. Die Abrechnung nach Ernte erfolgte über die…
…sein, sodass unter diesem Aspekt eine Minderung der Haftungsschuld einer Ermessensüberschreitung gleichkäme. Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Beschwerdeführers zurückzuführen ist, ist den Zweckmäßigkeitsgründen der Vorrang einzuräumen. In Hinblick auf die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin ist die Geltendmachung der Haftung die einzige Möglichkeit, für…
…dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen im Spruch bezeichneten Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf…
…die Einkommensteuer neu festgesetzt. Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 28. August 2006 als…
…festgesetzt. Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die gegen den Einkommensteuerbescheid vom 19. Juni 2006 erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 12…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit Schreiben vom 22. November 2010 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zurückziehung seiner Arbeitnehmerveranlagung für…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit einem Schreiben vom 22. November 2010 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Zurückziehung ihrer Arbeitnehmerveranlagung…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Oktober 2006 als unbegründet abgewiesen…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit einem Schreiben vom 6. Dezember 2010 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zurückziehung seiner Arbeitnehmerveranlagung…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit einem Schreiben vom 29. November 2010 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zurückziehung seiner Arbeitnehmerveranlagung…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit einem Schreiben vom 21. November 2010 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zurückziehung seiner Arbeitnehmerveranlagung…
…festgesetzt. Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die gegen den Einkommensteuerbescheid vom 21. Juni 2006 eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 4…
…Jahre 2003 bis 2006, da für die Beschwerdeführerin (Bf.) neue Lohnzettel übermittelt worden seien. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die Auswirkungen seien…
…Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Mit Bescheid vom 21. Jänner 2009 wurde das Verfahren ein weiteres Mal wiederaufgenommen und mit dem…