…eine einheitliche Entscheidung getroffen werden, die sodann für beide Miteigentümer Rechtswirkungen entfaltet. Die Zustellung von Einheitswertbescheiden unter Anwendung der im § 101 Abs. 3 BAO normierten Zustellfiktion, die der Vereinfachung der Zustellung an Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit dienen soll (vgl. VwGH 05.10.1994, 94/15/0001)…
…Inhalt aufweisen. Als Zwischenergebnis ist sohin festzuhalten, dass vor Zustellung der beschwerdegegenständlichen Erledigung von der Personengemeinschaft lediglich ein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustG, jedoch kein Vertreter gemäß § 81 BAO benannt wurde. Die Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 9 ZustG löst jedoch die im § 101…
…Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 BAO) einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung (-gemeinschaft) als vollzogen, wenn…
…hängt nicht von der Lösung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung ab, da es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass ein in einem Feststellungsverfahren an eine Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichteter Bescheid zu seiner Wirksamkeit eine gesetzmäßige Zustellung iSd § 101 Abs. 3 BAO erfordert (vgl…
…dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden). Da die Erledigung vom 2. Juni 2014 nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt schon dem Beschwerdeführer (Kommanditist) nicht zugestellt wurde, konnte sie auch durch Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft nicht wirksam werden. Bei der als…
…in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, …, durch Zustellung. Gemäß § 186 Abs…
…in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, …, durch Zustellung. Gemäß § 186 Abs…
…ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c BAO), an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft vollzogen…
…Bescheides, VwGH 25.11.2002, 2002/14/0133) die Zustellung an den Adressaten (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029; VwGH 25.11.2002, 2002/14/0133). 2.3. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c), können einer nach § 81 vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellungsbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an…
…nach Beendigung eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in einem Feststellungsverfahren (§ 188) an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 1 lit. c), einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle…
…Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder einem Zustellungsbevollmächtigten nach § 9 Abs 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle…
…II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis: Mit der Zustellung dieser Entscheidung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) als vollzogen (…
…durch Zustellung. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (Ritz, BAO6, § 97 Tz 1). Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne…
…Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese…
…Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese…
…Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese…
…Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese…
…Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person oder abweichend von § 81 Abs. 2 auch einem Zustellbevollmächtigten nach § 9 Abs. 1 ZustG zugestellt werden. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese…
…Wesen insgesamt keine Wirkung. Diese Erledigung wurde überdies ausschließlich der Komplementär-GmbH zugestellt, nicht aber auch den beiden anderen Gesellschaftern (Kommanditisten) der Kommanditgesellschaft. Eine Zustellung an sämtliche Mitglieder der Personengemeinschaft wurde damit nicht bewirkt. 8. Der Beschwerdeführer AB hat gemäß § 274 Abs. 1 Z 1…