…und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. An die Gemeinschuldnerin vertreten durch (bzw. zu Handen) des Masseverwalters adressierte Erledigungen sind nicht an den Masseverwalter, sondern an den Schuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigungen an den Masseverwalter sind sie dem Masseverwalter gegenüber…
…und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten und dem Insolvenzverwalter zuzustellen gewesen. Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Insolvenzverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Insolvenzverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigungen an den Insolvenzverwalter…
…Steuerberater (bzw. zu Handen des Masseverwalters) gerichtete Erledigung ist nicht an die Masseverwalterin, sondern an die Gemeinschuldnerin gerichtet (VwGH 24.7.2007, 2002/14/0115). Mit der Anordnung der belangten Behörde, den angefochtenen Bescheid an die Bf. "Mag. A.M z.Hd. des Mag. H…
…Haftungsbescheide, mit welchen der Gemeinschuldner zur Haftung (etwa für Lohnsteuer oder für Kapitalertragsteuer) herangezogen werden soll, an den Gemeinschuldner gerichtet werden. Eine nach Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht auch dann ins Leere, wenn sie an den Gemeinschuldner, zu Handen des Masseverwalters gerichtet ist…
…mwN). Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht auch dann ins Leere, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) gerichtet ist; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Schuldner noch für den Masseverwalter (VwGH 9.11.2011, 2009…
…2011, 2009/16/0260). Eine nach Eröffnung des Konkursverfahrens (Insolvenzverfahrens) an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht auch dann ins Leere, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) gerichtet ist; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Schuldner noch für den Masseverwalter (vgl…
…zu Handen XX als Masseverwalter gerichtete Erledigung ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (VwGH 24…
…abgewiesen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde vom Zollamt an die AAGmbH zu Handen des ausgewiesenen Vertreters zugestellt und angemerkt, dass der Masseverwalter die Zustimmung erteilt habe. Vom Vertreter der AGmbH wurde daraufhin ein Vorlageantrag gestellt. Der Vorlageantrag wurde auch vom Masseverwalter unterfertigt. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich…
…mwN). Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht auch dann ins Leere, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters (Insolvenzverwalters) gerichtet ist; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Schuldner noch für den Masseverwalter (VwGH 9.11.2011, 2009…
…und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. An die Schuldnerin vertreten durch (bzw. zu Handen) des Masseverwalters adressierte Erledigungen sind nicht an den Masseverwalter, sondern an den Schuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Schuldnerin gerichteten Erledigungen an den Masseverwalter sind sie dem Masseverwalter gegenüber…
…Beschwerdevorentscheidung wurde vom Zollamt an die A. zu Handen des ausgewiesenen Vertreters zugestellt und angemerkt, dass der Masseverwalter die Zustimmung erteilt habe. Vom Vertreter der A. wurde gegen die Beschwerdevorentscheidung am 18. Juni 2014 ein Vorlageantrag gestellt. Der Vorlageantrag wurde auch vom Masseverwalter unterfertigt. In…
…zu Handen XX als Masseverwalter gerichtete Erledigung ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (VwGH 24…
…der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam…
… vgl nunmehr auch § 114 Abs 1 erster Satz IO). Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht ins Leere, und zwar auch dann, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters (Insolvenzverwalters), gerichtet ist; sie entfaltet weder eine Wirkung für den…
… vgl nunmehr auch § 114 Abs 1 erster Satz IO). Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht ins Leere, und zwar auch dann, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters (Insolvenzverwalters), gerichtet ist; sie entfaltet weder eine Wirkung für den…
…0053). Die Abgaben sind daher während des Insolvenzverfahrens (ohne Eigenverwaltung) gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen; mit der bloßen Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter wird sie gegenüber dem Masseverwalter nicht wirksam (VwGH 17.10.2007, 2007/13…
…Vertreter des Schuldners iSd § 80 BAO (VwGH 30.5.2007, 2003/17/0339; § 114 Abs. 1 erster Satz IO). Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht ins Leere, und zwar auch dann, wenn sie an den Schuldner, zu Handen des Masseverwalters…
…nicht an den Gemeinschuldner zu richten und der LMG Steuerberatungs GmbH als Bevollmächtigte des Masseverwalters zuzustellen gewesen). Ob die angefochtene Erledigung dem Masseverwalter tatsächlich zugekommen ist, ist hierbei unerheblich, weil durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Zustellungsbevollmächtigten des Masseverwalters…
…vielmehr an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und diesem zuzustellen gewesen). Dass laut dem Vorbringen des Masseverwalters die angefochtene Erledigung ihm tatsächlich zugekommen sei, ändert daran nichts, weil durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter…
…der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam…