…dass sämtliche Bescheide vom 09. Jänner 2019 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 weder einen Hinweis auf die Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO aufwiesen, noch seien diese Bescheide…
…Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO lediglich auf dem Ausdruck der Feststellungsbescheide gereicht nicht zur Wirksamkeit der Wiederaufnahmebescheide, die in von den Feststellungsbescheiden gesonderten Ausdrucken erstellt wurden. Den als Wiederaufnahmebescheide intendierten Erledigungen fehlt es somit an Rechtswirksamkeit. Die Beschwerde gegen den Bescheid zur Wiederaufnahme des…
…wurde im Vorhalteverfahren nicht nachvollziehbar begründet. Es wurden weder vertragliche Vereinbarungen noch sonstige schriftliche Unterlagen betreffend den Gesellschafterwechsel vorgelegt. Ihr Antrag war daher als unbegründet abzuweisen.“ Der „Bescheid“ vom 22.6.2017 enthält keinen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO. Die Bf…
…101 Abs 3 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl etwa VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091). Von der Zustellfiktion des § 101 Abs…
…VwGH 30.10.2024, Ra 2023/13/0188). Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Behörde von der Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO nicht zwingend Gebrauch machen muss; an die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern…
…in dem die Zustellfiktion des § 101 Abs 3 BAO ergänzt wurde, stelle lediglich eine Ergänzung zum bestehenden Beschluss vom 14. Jänner 2019 dar. Am 12. September 2022 wurde gegen den vorgenannten Bescheid rechtzeitig Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen vorgebracht, dass die Erledigung des BFG vom…
…an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person (vgl. erneut VwGH 30.10.2024, Ra 2023/13/0188). Die Zustellfiktion wirkt für alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft. Von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO muss die Behörde allerdings nicht zwingend Gebrauch machen; an die…
…es fehlt aber der Hinweis nach § 101 Abs 3 BAO. Das Finanzamt ist zwar nicht verpflichtet, die Erleichterung durch die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in Anspruch zu nehmen (Ritz/Koran, BAO7 § 101 Rz 10). Dann hätte das Finanzamt aber beiden Miteigentümern eine Ausfertigung…
…es fehlt aber der Hinweis nach § 101 Abs 3 BAO. Das Finanzamt ist zwar nicht verpflichtet, die Erleichterung durch die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in Anspruch zu nehmen (Ritz/Koran, BAO7 § 101 Rz 10). Dann hätte das Finanzamt aber beiden Miteigentümern eine Ausfertigung…
…und Ergehen des Feststellungsbescheides vom 22. April 2013 gegenüber „ D als Masseverwalter im Insolvenzverfahren Y KG“ dieser Feststellungsbescheid mit der Zustellung (die nachweislich am 22. April 2013 erfolgte) an deren gesetzlichen Vertreter wirksam zugestellt wurde. Auf Grund der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO gilt…
…zH GF_1 adressiert; einzig im Abweisungsbescheid betreffend das Jahr 2006 findet sich der Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO; in den Abweisungsbescheiden betreffend die Jahre 2003 bis 2005 fehlt ein solcher Hinweis ebenso wie in den gesonderten Bescheidbegründungen. GF_1 hatte…
…wonach die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO jedenfalls immer angewendet werden dürfe. Deshalb wurden die Zeugen wieder ausgeladen. Wenig später hat sich dann auch im Übrigen herausgestellt, dass die Feststellungsbescheide jeder Gesellschafterin der OG und der Masseverwalterin des insolventen Gesellschafters per RSa Rückscheinbrief zugestellt…
…wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Diese Zustellfiktion wirkt für alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft. Von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO muss die Behörde allerdings nicht zwingend Gebrauch machen; an die Personenvereinigung gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt…
…Dezember 2014 dem Beschwerdeführer zugestellt wurde oder ob die Erledigung ihm gegenüber aufgrund der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO als zugestellt gilt. Nach den übereinstimmenden Ausführungen der belangten Behörde und des Beschwerdeführers hat eine Zustellung an den Beschwerdeführer nicht stattgefunden. Die Zustellung der als…
… 188 BAO vom 23. November 2015 wurde dem Kommanditisten AB zu Handen seiner mit Zustellvollmacht ausgestatteten steuerlichen Vertreterin (an deren Adresse) am 26. November 2015 auch zugestellt. Von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO hat das Finanzamt keinen Gebrauch gemacht. Gegen diesen Feststellungsbescheid erhob…
…hat auch der Bf. nicht behauptet. Das Bundesfinanzgericht geht daher von einer wirksamen Zustellung dieses Grundlagenbescheides aus. Dieser Bescheid enthielt auch einen Hinweis auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO, sodass mit der Zustellung an die vertretungsbefugte Person der KG auch die Zustellung an…
…zugestellt. Die Beschwerdevorentscheidung enthält keinen Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, die Erleichterung durch die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO in Anspruch zu nehmen (Ritz/Koran, BAO7 § 101 Rz 10). Dann hätte das Finanzamt aber zusätzlich auch jeder der…
…2011; vgl. auch Renner, „Folgen der Löschung einer vollbeendigten GmbH für die Erledigung einer Beschwerde“, in ecolex 2015/394.) Von der Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO kann die Abgabenbehörde Gebrauch machen, sie muss dies aber nicht (vgl. VwGH 2.8.2000, 99/13/0014…
…fehlerhafter Adressierungen, mangelnder tatsächlicher Zustellung, fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder keine Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person). Die Erledigung solcher Berufungen setzt Ermittlungen des für die Erhebung der betroffenen Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer) zuständigen Finanzamtes voraus. Ein derartiger…
…fehlerhafter Adressierungen, mangelnder tatsächlicher Zustellung, fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder keine Zustellung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person). Die Erledigung solcher Berufungen setzt Ermittlungen des für die Erhebung der betroffenen Einkommensteuer (bzw. Körperschaftsteuer) zuständigen Finanzamtes voraus. Ein derartiger…