…jedenfalls mit diesem Betrag begrenzt, sodass der Bescheid auch in Punkt 1. unrichtig ist. Aber auch die Rückforderung des reduzierten Betrages im Ausmaß des tatsächlich gewährten Zuschusses für ***1*** ist verjährt: Der Abgabeanspruch entsteht nach § 21 KBGG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einkommensgrenze…
…vom 25. November 2019, SV-Nr, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., vom 07.09.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 09.08.2017 betreffend Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…der Arbeitgeber direkt an den Betreiber der Gaststätte Zahlungen (ohne den "Umweg" über den Erwerb von Gutscheinen) leistet. Damit steht fest, dass die im vorliegenden Fall vom Arbeitgeber bezahlten Zuschüsse zur Einnahme von Mahlzeiten in Gaststätten, welche zweifellos ihre Grundlage im jeweils bestehenden Dienstverhältnis haben…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Dezember 2011, betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2006, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erlangte durch Mitteilung des zuständigen Sozialversicherungsträgers davon Kenntnis, dass für das Jahr 2006 (vermutlich) alle Voraussetzungen für eine Rückforderung ausgezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld vorlagen. Es wurde deshalb der Beschwerdeführerin eine entsprechende Erklärung übermittelt, die am 30…
…14.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 08.09.2015, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 8.9.2015…
…zH RA gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 01.06.2017, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…vom 12.06.2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 29.05.2017, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…das Kind AB, geboren 2006, ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld (ZKBG) zur Administration der Rückzahlung gemäß Abschnitt 4 KBGG gemeldet worden. Eine (anteilsmäßige) Rückzahlung eines als gleichsam als Kredit empfangenen ZKBG an das FA habe zu erfolgen, wenn bis zum Ablauf des Jahres, in dem das…
…die Beschwerde vom 30.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 19.05.2016, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgelds zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 18.11.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Verfahrensgang: Mit Schreiben des Finanzamtes vom…
…8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.06.2013, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache X, Adresse gegen den Rückzahlungsbescheid des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 vom 04.12.2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…lief die Mutterschutzfrist. Aus den monatliche Abrechnungen der Brutto/Netto Bezüge geht hervor, dass die Arbeitgeberin in den Monaten September bis Dezember 2012 pro Kalendertag einen „Zuschuss zum Mutterschaftsgeld“ von € 57,96 €, somit für den September € 231,84 €, für den Oktober…
…der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 26. März 2019, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…, über die Beschwerde vom 29.08.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 17.08.2017 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…was einem Betrag von 1.750 € entspricht, und b. zur Leistung eines Zuschusses iHv 48.250 €. Lt. dem weiteren Inhalt des Zeichnungsscheines sah das Anlegermodell vor, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Gesellschafterdarlehen in der Höhe von 100.000 € nach den Bedingungen…
…10.2014, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008 in Höhe von Euro 1.882,51 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid vom 30.10.2014 wird ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…