…5. Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin arbeitete in unregelmäßigen Abständen, im Schnitt zweimal pro Monat, an Sonntagen. Für die Berücksichtigung der Steuerfreiheit der Zuschläge ist es notwendig, dass diese Arbeitsleistung aus zwingenden betrieblichen Gründen nur an diesen Tagen erbracht werden kann. Die Beschwerdeführerin begründete dies damit…
…die Zulagen für Sonntags- und Nachtarbeitszuschlägen in Höhe von 3.644,90 CHF seien bereits im Erstbescheid berücksichtigt worden und die zu berücksichtigende Quellensteuer sei im Jahr 2010 mit 3.738,00 CHF im Vergleich zum Vorjahr (4.509,00 CHF) niedriger und nur in…
…derartige Zuschläge für an Sonntagen geleistete Arbeit nicht zustehen. Die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen lassen unter Hinweis auf die Literatur und der dort genannten Judikatur (z.B. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 68 Tz 11-12) als Voraussetzungen für die…
…7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50 %." "(8) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei den im § 67 Abs. 11 genannten Personen unter Anwendung der Abs. 1 bis…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Zusätzlich zu Abs. 1 sind gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens…
…1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis insgesamt 360 Euro monatlich steuerfrei. Aufstellung der monatlichen Zulagen des Jahres 2020 und Berücksichtigung der monatlichen Deckelung von € 360,00: | |…
… 68 Abs. 1 EstG 1988 idF BGBl. I 53/2013 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge im verfahrensgegenständlichen Zeitraum insgesamt bis € 360,00 monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EstG 1988 idF…
…EStG) 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 3 EStG 1988 sind Zulagen und Zuschläge nach dem Tarif zu versteuern, soweit sie nicht durch…
…die Rechtskraft des neuen Sachbescheides. Gefahrenzulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. § 68 Abs. 5 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Unter Schmutz-…
…zumindest implizit gefolgt. Es erübrigt sich damit die Prüfung, ob die Verhältnisse gleichbleibend waren oder ob das Pauschale den durchschnittlich geleisteten Überstunden entspricht. 3.4. Nachweis von Überstunden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können nur dann als nach § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden…
…Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl 1988/400 idF BGBl I 2013/53 lautet auszugsweise: "Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge § 68. (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt…
…Abs. 1 um 50%. Gemäß § 68 Abs. 8 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei den im § 67 Abs. 11 genannten Personen unter Anwendung der Abs. 1 bis 6 zu versteuern…
…Abs. 6 EStG 1988 lauten: § 68 Abs. 1 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. § 68 Abs. 6 Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die…
…ausgeführt: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,- steuerfrei. Nach Abs. 5 ist die Schmutzzulage jener Teil des Arbeitslohnes, der dem Arbeitnehmer deshalb gewährt…
…und rechtliche Würdigung § 68 EStG 1998 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung lautet auszugsweise: (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. [...] (5) Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen…
…für das Bundesfinanzgericht durchaus plausibel erscheinen, nicht in Zweifel ziehen. Vom Finanzamt wurde den Angaben substantiell nichts entgegengesetzt, weshalb diese der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde zu legen sind. 3) Rechtslage: Nach § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags…
…steuerfrei behandelt hat. 3.) Rechtslage Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360,00 Euro monatlich steuerfrei. Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind nach § 68 Abs…
…steuerfrei behandelt hat. 3.) Rechtslage Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360,00 Euro monatlich steuerfrei. Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind nach § 68 Abs…
…Tätigkeiten ausgeführt. 3) Rechtslage: Gemäß § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,00 monatlich steuerfrei. Unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind nach Abs 5 der genannten…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen § 68 EStG 1988 in der im Beschwerdezeitraum anzuwendenden Fassung lautet auszugsweise: "(1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei (§ 68 Abs 1 EStG 1988 in…