…und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, über die Beschwerden vom 13.01.2026 gegen die Bescheide des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 15.12.2025 betreffend Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Geldforderungen gemäß § 292 EO iVm § 53 AbgEO zu Strafkontonummer xx xxx/xxxx zu Recht erkannt: Die Beschwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 8. Februar 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 3. Februar 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. vom 22. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 18. April 2013, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.04.2014, betreffend Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Geldforderungen gemäß § 292 EO iVm. § 53 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.04.2014, betreffend Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Geldforderungen gemäß § 292 EO iVm § 53 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…b FLAG 1967 dar (vgl. VwGH 22.12.2011, 2011/16/0066). Eine "Zusammenrechnung" ist daher nicht möglich, der Verlängerungstatbestand ist daher nicht erfüllt." In der Beschwerde vom 21.4.2025 brachte die Bf. vor, dass das Masterstudium Wildökologie und Wildtiermanagement an der BOKU Wien…
…in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde. Eine Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer des Bachelorstudiums und des Masterstudiums ist nicht möglich." Dagegen brachte der Bf. rechtzeitig am 29.02.2024 die Beschwerde vom 22.02.2024 bei der belangten Behörde ein und begründete diese unter Vorlage…
…Ausgehend von der Ansicht des Bundesfinanzgerichts hätten im Revisionsfall die mitbeteiligte Partei und der Vater gleichermaßen Anspruch auf Familienbeihilfe, weil infolge der Zusammenrechnung der von ihnen geleisteten Unterhaltsbeiträge beide Eltemteile jeweils anspruchsberechtigt wären. Dem stehen sowohl die auf den Anspruch einer Person abstellenden Voraussetzungen des …
…spreche eine eindeutige Sprache: Zusammenzurechnende Vorgänge seien jene, die von derselben Person an dieselbe Person erfolgten. Eine Zusammenrechnung der vorliegenden Erwerbsvorgänge finde im Gesetz somit keine Deckung und würde dem Legalitätsprinzip des Art. 18 B-VG widersprechen. Eine Ausweitung dieser eindeutigen Regelung kenne das Grunderwerbssteuergesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 1. August 2018 betreffend Familienbeihilfe ***Datum*** Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde führte: Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer gegenüber der Bf mit € 10.512,57 festgesetzt. Im Übrigen wurde die Beschwerde unter Hinweis auf die in der genannten Gesetzesstelle vorgesehene Zusammenrechnung abgewiesen. I.6. Der Vorlageantrag wurde am 29…
…Zeitraum, für den Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgreich abzuschließen." Das Finanzamt hat auf Basis der geltenden Rechtslage festgestellt, dass Bachelor- und Masterstudium als zwei verschiedene Studien zu beurteilen sind. Eine Zusammenrechnung der jeweiligen gesetzlichen Studiendauern, für die Erfüllung des Tatbestandes der langen Studiendauer in § 2 Abs…
…Davon ging bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides wohl auch die belangte Behörde selbst aus, zumal sie in ihrem Zusammenrechnungsbescheid vom 18.05.2015 auf den zu beachtenden „unpfändbaren Grundbetrag nach § 291a Abs 1 und 2 EO" hinweist. Selbst die belangte Behörde ging daher bislang…
…Die Tochter der Beschwerdeführerin habe das Bachelorstudium Produktion und Management erfolgreich im Juni 2015 (somit zum ehestmöglichen Zeitpunkt) abgeschlossen. Ein Zusammenrechnen von Bachelor- und Masterstudien sei nicht möglich. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 5.4.2017. Es sei ihr (der Beschwerdeführerin) sehr wohl bewusst…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Juli 2025 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab Juli…
…Eine Zusammenrechnung sei nicht möglich und daher der Verlängerungstatbestand nicht erfüllt. Mit Schriftsatz vom 25.7.2023 stellte die Bf einen Vorlageantrag und verwies noch einmal auf die Notwendigkeit eines Masterabschlusses für ein unbefristetes Dienstverhältnis sowie auf das Beschwerdevorbringen. Mit Vorlagebericht vom 16.12.2024…
…jedem Elternteil ein Grundstückswert von 250.000 € in der ersten Steuerstufe zu 0,5 % erworben werden kann. Wenn hingegen eine Zusammenrechnung aufgrund derselben wirtschaftlichen Einheit erfolgt, kann nur insgesamt ein Grundstückswert von 250.000 € in der ersten Steuerstufe zu 0,5 % erworben werden…
…REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 15. Oktober 2012 betreffend Pfändung von Geldforderungen und betreffend Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Geldforderungen gemäß § 53 AbgEO iVm § 292 EO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., E. gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 21.02.2014, XY betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab November 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…284,70 €. 2. Erwerb vom Vater: Aufgrund der horizontalen Zusammenrechnung der Erwerbsvorgänge erfolge die Berechnung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb vom Vater wie folgt: Der Anteil des Vaters in der Höhe von 355.727,20 € sei aliquot mit 0, 5% von 125.002…