…18.2.2026 wurde der Beschwerdeführer (Bf) zur Einkommensteuer für das Jahr 2025 veranlagt. Am 20.2.2026 erhob der Bf im Wege von FinanzOnline das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde. Am 21.8.2026 brachte der Bf im Wege von FinanzOnline eine Säumnisbeschwerde beim Finanzamt ein…
…bei Säumnisbeschwerden keine Senatsentscheidung in Betracht. Eine solche Antragstellung ist ohnehin in der Beschwerde erfolgt und wird im fortgesetzten Beschwerdeverfahren nach Ablauf der Aussetzung zu berücksichtigen sein. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 274 Abs. 3 und 5 BAO kann bei Zurückweisungen von einer mündlichen…
…Behörde (noch) und eine erst eingerichtete Behörde (schon) säumig ist. Dazu führte der Verwaltungsgerichtshof unter anderem aus: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung führt die Bezeichnung einer Behörde, welche die Entscheidungspflicht nicht trifft, deren Verletzung mit der Säumnisbeschwerde geltend gemacht wird, zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde (vgl…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, weil sich die Rechtsfolge der Zurückweisung der Säumnisbeschwerde unmittelbar aus § 284…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und sich die Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde bereits aus dem Gesetz ergibt, ist die ordentliche Revision…
…Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung): Gemäß § 284 Abs 1 BAO kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung…
…die Zurückweisung von Bescheidbeschwerden im Falle ihrer Unzulässigkeit ist gem. § 284 Abs. 7 lit. b BAO im Säumnisbeschwerdeverfahren sinngemäß anzuwenden. Eine Säumnisbeschwerden ist ua dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn sie nach erfolgter Entscheidung eingebracht wurde (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 284 Anm. 12). Die gegenständliche Säumnisbeschwerde…
…Finanzamtes Österreich in einer Angelegenheit betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 bis 2021 beschlossen: Die von der steuerlichen Vertretung UnionTax & LAW eingebrachte Säumnisbeschwerde wird gemäß § 284 Abs. 7 lit. b BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision…
…Entscheidung i.S.d. Artikel 5 Nr. 39 UZK. Dieses Schreiben stellt eine unverbindliche Information dar und entfaltet keine Rechtswirkung." Mit Eingabe vom 04.11.2022 erhob die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die ***Bf***, Säumnisbeschwerde gem. § 284 BAO beim Bundesfinanzgericht mit der Begründung, das Zollamt habe…
…erheben, wer im Verwaltungsverfahren als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu sein behauptet. Gemäß § 284 Abs. 1 letzter Satz BAO ist zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde jede Partei befugt, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat. Im Fall der direkten Stellvertretung nach Art. 18 Abs…
…Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung): Gemäß § 284 Abs 1 BAO kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben, wenn ihr Bescheide der Abgabenbehörden nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung…
…da für eine Säumnisbeschwerde keines der genannten Finanzämter, sondern das Bundesfinanzgericht zuständig ist (vgl. BFG 1. 2. 2021, RS/5100003/2021). Keine Entscheidungspflicht des Finanzamts Wien 1/23 mehr Seit 1. Jänner 2021 besteht keine Entscheidungspflicht des Finanzamts Wien 1/23 mehr. Zurückweisung der Säumnisbeschwerde …
…Mögliche Säumnis des ***FA***: Der VwGH führt in seinem oben zitierten Beschluss aus: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung führt die Bezeichnung einer Behörde, welche die Entscheidungspflicht nicht trifft, deren Verletzung mit der Säumnisbeschwerde geltend gemacht wird, zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde (vgl. die Beschlüsse vom 21…
…seiner Entscheidung vom 29.04.2014, Fr 2014/16/0001 aus: "Nach der ständigen hg. Rechtsprechung führt die Bezeichnung einer Behörde, welche die Entscheidungspflicht nicht trifft, deren Verletzung mit der Säumnisbeschwerde geltend gemacht wird, zur Zurückweisung der Säumnisbeschwerde (vgl. die Beschlüsse vom 21. Oktober 2010…
…den Antrag vom 9. Oktober 2017 auf Weitergewährung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für (Sohn) beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a iVm § 284 Abs. 7 lit. b BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Verbindung mit Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, da der Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde als unzulässig bei Nichtverletzung einer Entscheidungspflicht ergibt sich klar und unmissverständlich aus § 284 Abs. 7 iVm § 260…
…entscheiden oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 27. September 2016 nahm das Finanzamt zu der Säumnisbeschwerde wie folgt Stellung: "Die Beschwerde vom 23.08.2016 nimmt Bezug auf ein Schreiben vom 20.01.2016, wobei im…
…bekomme." Die Säumnisbeschwerde wurde an das Bundesfinanzgericht weitergeleitet und langte daselbst am 26. September 2016 ein. Mittels Beihilfenverfahren-Abfrage wurde festgestellt, dass das Finanzamt den Antrag des Bf. insofern bereits erledigt hat, als an den Bf. am 20. September 2016 eine Nachzahlung (Differenzzahlung und Kinderabsetzbetrag…
…die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Höhe der abverlangten Sicherheit und Festlegung der Maßnahmen, welche erfüllt sein müssen, um die Sicherheit zurück zu erhalten. Mit Eingabe vom 4. Februar 2016 erhob die Bf. Beschwerde wegen der Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) an das Bundesfinanzgericht und beantragte…
…die Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Höhe der abverlangten Sicherheit und Festlegung der Maßnahmen, welche erfüllt sein müssen, um die Sicherheit zurück zu erhalten. Mit Eingabe vom 4. Februar 2016 erhob die Bf. Beschwerde wegen der Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) an das Bundesfinanzgericht und beantragte…