…noch bevor der entscheidungsrelevante Sachverhalt hinreichend erhoben war. Auch im anschließenden erstinstanzlichen Rechtsmittelverfahren wurden keine Schritte zur Behebung der Verfahrensmängel aus dem AP-Verfahren gesetzt. III. Gem. § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG die Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger…
…samt Beschwerdevorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache aufzuheben, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Gebrauchnahme dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des VwGH (siehe dazu die Rechtsprechung zur Vorgängerbestimmung § 289 BAO) zwar die…
…samt Beschwerdevorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache aufzuheben, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Gebrauchnahme dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des VwGH (siehe dazu die Rechtsprechung zur Vorgängerbestimmung § 289 BAO) zwar die…
…Voraussetzung ist nach der oben dargestellten fehlenden Entscheidungsreife jedenfalls erfüllt. Die Aufhebung und Zurückverweisung wäre aber unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist (§ 278 Abs. 1 zweiter Satz BAO)…
…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Eine von der Polizei am 2. Mai 2011 ausgestellte Kontrollmitteilung wurde an das Zollamt Wien weitergeleitet. Nach…
…Abgabe vorgeschrieben wird. Wie es bereits der UFS (UFS 14.4.2008, RV/3311-W/07 zu § 289 BAO) entschieden hatte, hält die Aufhebungsbestimmung auch für den Fall fehlender Bescheidbegründung: „Fehlt die Bescheidbegründung, ist der als entscheidungsrelevant beurteilte Sachverhalt nicht feststellbar und ist nicht nachvollziehbar…
…13.10.2016 betreffend Einkommensteuer 2011 mittels Vorlageberichtes vom 21.9.2017 dem Bundesfinanzgericht vor. Hingegen ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes dieses Anbringen vom 17.11.2016 • mit Überschrift/Betreff „Vorlageantrag gem. § 264 (1) BAO“ • sowie mit der Bezeichnung des Zeitraums „2010“ • sowie mit der…
…der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. § 289 BAO in der damals gültigen Fassung bestimmt: (1) Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85…
…ungeachtet einer allfälligen tatsächlichen Übermittlung in FinanzOnline, unbeachtlich. Weder § 86a BAO noch die obenstehend angeführten Verordnungen des Bundesministers für Finanzen sehen das Einbringen von Anbringen mittels E-Mail vor. Daraus ergibt sich, gestützt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass einer E-Mail-Nachricht nicht die…
…Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Für die Jahre 2011 und 2012 wurde durch das Zollamt…
…Die angefochtenen Bescheide (sowie die bezüglichen Beschwerdevorentscheidungen) werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe (1) Der…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie Säumniszuschlag werden gemäß § 278 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…4.12.2014 sowie die diesbezügliche Beschwerdevorentscheidung vom 14.7.2015 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig…
…dass einem Feststellungsbescheid nach § 6 AWG dann keine Bindungswirkung zukommen könne, wenn das Feststellungsverfahren den Zweck verfolge, die Parteienstellung des Zollamtes nach § 10 ALSaG zu unterlaufen und die zugrunde liegende Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten…
…dass einem Feststellungsbescheid nach § 6 AWG dann keine Bindungswirkung zukommen könne, wenn das Feststellungsverfahren den Zweck verfolge, die Parteienstellung des Zollamtes nach § 10 ALSaG zu unterlaufen und die zugrunde liegende Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten…
…dass einem Feststellungsbescheid nach § 6 AWG dann keine Bindungswirkung zukommen könne, wenn das Feststellungsverfahren den Zweck verfolge, die Parteienstellung des Zollamtes nach § 10 ALSaG zu unterlaufen und die zugrunde liegende Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten…
…Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass einem Feststellungsbescheid nach § 6 AWG dann keine Bindungswirkung zukommen könne, wenn das Feststellungsverfahren den Zweck verfolge, die Parteienstellung des Zollamtes nach § 10…
…Schriftsätzen des Bf., den im Verfahren vorgelegten Unterlagen sowie den ergänzenden Ermittlungen nach der Zurückverweisung gemäß § 278 BAO. Die mangelnde Verlässlichkeit der vorgelegten Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen wird dadurch bestätigt, dass diese nach Auskunft der damaligen steuerlichen Vertretung auf einzelnen vorhandenen Belegen, mündlichen Angaben des Bf…
…Eine Bindung der belangten Behörde besteht gemäß § 289 Abs 1 BAO idF vor BGBl I 2013/14 nur hinsichtlich der Rechtsanschauung des UFS, nicht jedoch den Sachverhalt und die Beweiswürdigung betreffend. Zu den Einwendungen der Bf in ihrem Schreiben vom 16.5.2014 ist folgendes…