…Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2006 bis 2008 nach der am 7. November 2018 durchgeführten mündlichen Verhandlung beschlossen: Die angefochtenen Bescheide und die Beschwerdevorentscheidung vom 6. Juli 2015 werden unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das…
…Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit den 13 im Spruch genannten Bescheiden erfasste das Zollamt X gegenüber der A-GmbH als indirekte…
… 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang Im Jahr 2023 wurde bei der ***Bf1*** (in Folge…
…der Normverbrauchsabgabe betreffend a) das Kraftfahrzeug der Marke Porsche Cayenne mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG1*** und b) das Kraftfahrzeug der Marke Porsche Panamera mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG2*** sowie die Beschwerdevorentscheidung vom 09.10.2023 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…können. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 278 Abs 1 BAO steht im Ermessen (§ 20) des Gerichts (vgl. VwGH 09.09.2015, Ra 2015/16/0037). Hingewiesen sei auch darauf, dass es angesichts des Grundsatzes, dass das Bundesfinanzgericht nach der Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat…
… 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Zum bisherigen Verfahren und zum vorliegenden Sachverhalt: 1. *P.* *K.* betrieb bis…
…werden." - siehe die Stellungnahme im Vorlagebericht) entzieht sich dem logischen Verständnis des Bundesfinanzgerichts. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs…
…30. und 31. Oktober 2019 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. 2) Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensablauf: Am 2…
…können. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 278 Abs 1 BAO steht im Ermessen (§ 20) des Gerichts (vgl. VwGH 09.09.2015, Ra 2015/16/0037). Hingewiesen sei auch darauf, dass es angesichts des Grundsatzes, dass das Bundesfinanzgericht nach der Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat…
…können. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 278 Abs 1 BAO steht im Ermessen (§ 20) des Gerichts (vgl. VwGH 09.09.2015, Ra 2015/16/0037). Hingewiesen sei auch darauf, dass es angesichts des Grundsatzes, dass das Bundesfinanzgericht nach der Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat…
…können. Die Aufhebung und Zurückverweisung gem. § 278 Abs 1 BAO steht im Ermessen (§ 20) des Gerichts (vgl. VwGH 09.09.2015, Ra 2015/16/0037). Hingewiesen sei auch darauf, dass es angesichts des Grundsatzes, dass das Bundesfinanzgericht nach der Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2019, beschlossen: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2019 vom 13. Jänner 2021 und die Beschwerdevorentscheidung vom 4. Mai 2021 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…19.02.2016 sowie die Beschwerdevorentscheidungen vom 18.05.2016 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2019 vom 17. Februar 2020 sowie die Beschwerdevorentscheidung vom 4. August 2020 werden gem. § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Jahr 2018, Steuernummer ***Bf1StNr1***, beschlossen: Der angefochtene Bescheid und die Beschwerdevorentscheidung (letztere vom 18. Februar 2020) werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm…
…Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das…
…sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
…die Ergebnisse der vom Gericht durchgeführte Ermittlungen. 3.) Rechtliche Beurteilung: a.) Ungeachtet eines Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann gemäß § 274 Abs 3 iVm Abs 5 BAO dann davon abgesehen werden, wenn gemäß § 278 Abs 1 BAO eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an…
…25f. Akt des Bundesfinanzgerichtes). Im Feld "Abmeldedatum" befindet sich der Eintrag "12.2.2013". Rechtslage: Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Bundesfinanzgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei…