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BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

…Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende Verfügung einer Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 25a Abs. 3 VwGG nicht zulässig. Der Beschluss könnte insoweit erst in einer Revision gegen das die…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist…

BFG RV/3300011/2026Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.09.2026

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/5300018/2017Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache infolge eingetretener Gerichtszuständigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.10.2021

… 161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw…

BFG RV/1300003/2022Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache wegen fehlender Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2025

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300028/2024Objektive Tatseite der unrechtmäßigen Geltendmachung von Vorsteuern und die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge steht noch nicht abschließend fest, umfangreiche Ermittlungen sind noch erforderlich, daher Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss13.01.2026

…FinStrG: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/6300014/2014Aufhebung eines ohne Befragung des Beschuldigten ergangenen Straferkenntnisses und Zurückweisung der Finanzstrafsache zur Vornahme ergänzender Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.01.2016

…angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält, wobei diese Entscheidung gemäß § 62 Abs. 2 letzter Satz FinStrG bereits vom Senatsvorsitzenden getroffen werden kann. Laut den dem Bundesfinanzgericht von der Finanzstrafbehörde übermittelten…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…und kann auch nicht mittels Befassung der Finanzstrafsache durch ein tatsächlich zuständiges Bundesfinanzgericht geheilt werden (vgl. Fellner, FinStrG, Rz. 10 zu §§ 65 bis 71 mwN), weshalb an sich mit Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses mit Beschluss des Senatsvorsitzenden unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde gemäß…

BFG RV/6300006/2021Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei drei von vier verbundenen Tatvorwürfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.01.2023

…waren. Gemäß § 161 Abs 4 FinStrG kann der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier in der Form, dass zu drei…

BFG RV/7100499/2019Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation: Eine im Finanzstrafverfahren erteilte Vollmacht gilt nicht im Abgaben(sicherungs)verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2022

…oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…

BFG RV/5300007/2020Belangter Verband im Rückfall; Ausmessung der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2021Teil 1/2

…aber wenn im Verfahren vor der Finanzstrafbehörde eine Verletzung des Parteiengehörs zu Lasten des belangten Verbandes eingetreten wäre, wäre dieser Umstand durch die neuerliche Möglichkeit eines Parteiengehörs im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht saniert worden, sodass es insoweit keiner Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache bedarf. 5…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

… 161 Abs. 4 FinStrG kann der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier in der Form, dass zu vier vorgeworfenen Finanzvergehen…

BFG RV/1300003/2014Ausstellung von unrichtigen Ursprungsnachweisen; Verwarnung; Zurückverweisung wegen unterlassener Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.08.2014

…der bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300046/2020Beschlagnahme bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Bilanzbuchhalter - Vorliegen eines konkreten Verdachtes der Abgabenhinterziehung bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2021

…Bundesfinanzgericht möge den angefochtenen Bescheid Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss beheben, die Beschwerde mangels vorliegenden Bescheid zurückweisen und der Beschwerde jedenfalls die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Die Beschwerdeführerin (Bf.) bringt wie folgt vor: "1. Beschwerdegründe 1.1 Zur Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin Die Beschwerdeführerin…

BFG RV/7300068/2014Aufhebung, da der Spruchsenat über ein Finanzvergehen entschieden hat, das nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens war.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2015

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300017/2024Unternehmer vertraute bei der Erstellung der Jahressteuererklärungen auf seinen "Steuerberater", obwohl der sich als Bilanzbuchhalter herausstellte und dafür keine Berechtigung hatte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.04.2025

…weiteren Beschlüsse in der Insolvenzdatei veröffentlicht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Festgestellter Sachverhalt: 1. Zu den versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG iZm Umsatzsteuer 2020 in Höhe von € 29.942,78 und Einkommensteuer 2020 in Höhe von € 12.077,00 Mit…

BFG RV/5300051/2019Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch bei unzulänglichen Finanzmitteln; Untätigkeit eines Liquidators und Sachwalters, der die Wahrnehmung der steuerlichen Aufgaben von seinem erkrankten Vater erst bei Konkursreife der Geschäfte übernommen hatte; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/3

…2016 habe der Beschuldigte diese Gesellschaft i.L. vertreten [Finanzstrafakt Bl. 40 verso]. Die Konkurseröffnung betreffend die E-GmbH sei zu GZ. kkkE2 am tt.mm.2017 erfolgt [Finanzstrafakt Bl. 42]. Über das erwähnte Unternehmen Vermietung und Verpachtung B und C sei mit Beschlüssen des…

BFG RV/5300006/20201. Betreiber eines türkischen Supermarktes, seinen abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Selbstbemessungsabgaben nicht entsprechend 2. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Rückfall 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2021Teil 1/2

…Selbst wenn aber im Verfahren vor der Finanzstrafbehörde eine Verletzung des Parteiengehörs zu Lasten des Beschuldigten eingetreten wäre, wäre dieser Umstand durch die neuerliche Möglichkeit eines Parteiengehörs im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht saniert worden, sodass es insoweit keiner Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache bedarf. 5…

BFG RV/5300006/2023Mündliche Verhandlung in Abwesenheit, obwohl die Ladung nicht rechtswirksam zugestellt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.04.2025

…Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Finanzstrafsache in ihrem gesamten Umfang an die Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes BG vom TT…