…2005). Nach dem Gemeinschaftsrecht ist zunächst die Besteuerung des ig. Erwerbs vorzunehmen und wird damit die Besteuerungshoheit des Bestimmungsmitgliedstaates sichergestellt. Erst im Anschluss daran kann der Unternehmer - in einem zweiten Schritt - seine (allfällige) Zuordnungsentscheidung zum Privatvermögen gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG…
…bis zum Beweis des Gegenteils die Behandlung des Gegenstandes als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ein Beweisanzeichen für die Zuordnung des Gegenstandes zum Unternehmen, wenn die Zuordnungsentscheidung nicht durch Vornahme oder Unterlassung des Vorsteuerabzuges eindeutig getroffen wird (Schwab in Ecker/Epply/Rößler/Schwab, Kommentar zur Mehrwertsteuer…
…vom 13.3.2019 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Gemeinde eine Zuordnungsentscheidung getroffen habe, indem aufgrund nur anteiliger unternehmerischer Nutzung ein nur anteiliger Vorsteuerabzug vorgenommen worden sei. Das Gebäude sei somit nur anteilig dem Unternehmensbereich zugeordnet worden…
…Teil hinausgehen soll; zum - hier nicht relevanten - Ausnahmefall der gesetzlich vorgezeichneten "Privatzuordnung" betreffend Pkw vgl VwGH 3.4.2019, Ra 2018/15/0008). Diese Zuordnungsentscheidung ist ein dem Finanzamt mitzuteilender Willensakt (vgl VwGH 28.11.2013, 2010/13/0158). Hat demnach ein Unternehmer, der ein…
…ist davon auszugehen, dass eine Zuordnung des Gebäudes zu 39% zum Unternehmen erfolgte, da dies der eindeutigen Erklärung des Bf entspricht. Der Vorsteuerabzug richtet sich jedoch nicht nach der getroffenen Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen, sondern danach, ob die Gegenstände und Dienstleistungen mit besteuerten Umsätzen zusammenhängen (EuGH…
…Zusammengefasst sind dies im wesentlichen folgende Indizien: < keine ausdrückliche Zuordnungsentscheidung des Beschwerdeführers < Gegenstand ist seiner Art nach nicht typischerweise ausschließlich für den nichtunternehmerischen Bereich bestimmt - eine spätere unternehmerische Nutzung ist nicht ausgeschlossen. Den aktenkundigen Unterlagen war keine ausdrückliche Zuordnungsentscheidung des Beschwerdeführers zu entnehmen…
…Die vom Bundesfinanzgericht getroffene Beurteilung entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes: Eine gänzlich nicht unternehmerisch genutzte Leistung kann demnach nicht dem Unternehmen zugeordnet werden, bzw darf eine Zuordnungsentscheidung nicht im Gegensatz zur tatsächlichen Verwendung stehen (vgl EuGH 14.2.1985, 268/83…
…strittige Fahrzeug auch nicht in das Anlageverzeichnis aufgenommen und auch keine Abschreibung geltend gemacht. Es lag daher beim BF, eine Zuordnungsentscheidung zur Unternehmens- oder zur Privatsphäre nach eigenem Willen vorzunehmen. Nach dem Urteil des EuGH C-415/98, Bakcsi, verbiete die Mehrwertsteuerrichtlinie dem Steuerpflichtigen nicht…
…des EStG – möglich ist. Darüber hinaus bedarf die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens eines Willenentschlusses des Steuerpflichtigen, das Wirtschaftsgut diesem Vermögenskreis zuzuordnen (betriebliche Widmung) und auch die unmissverständliche Bekundung dieser Zuordnungsentscheidung, was die Aufnahme des Vermögensgegenstandes in die Buchführung erfordert. Nach Rz 545 EStR 2000 sind branchenuntypische…
…den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zugerechnet bzw. entsprechend gesondert ausgewiesen worden (keine nach außen hin erkennbare Zuordnungsentscheidung). Mit Ausnahme einer Überweisung mit dem Text "Baukostenanteil Top 7, Bw." iHv 154.000,00 € wurden die im Jahr 2010 iHv 170.000,00 € und im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. Juni 2016, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Karl Heinz Plankel, Bartensteingasse 16 Tür 11, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt (nunmehr Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 19.11.2018, betreffend Bestellung gem. § 81 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Vertreterin der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA Dr. B, über die Beschwerde vom 25. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 1. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 25. August 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 8. August 2022, GZ. ***1***, betreffend Widerruf von zwei vZTA-Entscheidungen zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Gutl, die Richterin Mag. Maria Daniel sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. (FH) Alice Niklas und KmzlR Alfred Wolfram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Philip Verdino, Landstraßer Hauptstraße 27, 1030…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Herrn D, ***Bf1-Adr1***, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 14. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. April 2020 betreffend die Feststellung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache Bf, Straße, Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes *** vom 03.03.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 gem. § 278 Abs. 1 lit. a BAO beschlossen: Die Beschwerde wird gem. § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. ***B***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, ***StNr***, zu Recht erkannt: Der…