…gemacht und es mit den abweisenden Beschwerdevorentscheidungen bewenden lassen. Dies ist ein Indiz, dass tatsächlich keine Gründe vorliegen, die eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des Bf. von O. nach Wien rechtfertigen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die geltend gemachten Fahrtkosten betreffend die Jahre 2015…
…tägliche Anfahrt zur und Rückfahrt von der Arbeitsstelle. (Vgl. VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132) Allerdings ist für die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung (und Familienheimfahrten) zugleich erforderlich, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes in den Einzugsbereich der Arbeitsstelle unzumutbar ist (vgl…
…wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann, wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bzw betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Doppelte Haushaltsführung: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)…
…64% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Bf. und seiner Ehegattin zusammen in Höhe von € 165.106,32) nicht wesentlich zum Familienunterhalt beitragen und andererseits derartige Einkünfte die Anwesenheit in O nicht in einer derartigen Intensität erfordern, dass von der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…die Ehegattin des Bf. unterstützend und seelischen Beistand leistend, ohne die Hauptlast dafür tragen zu müssen, bei der Pflege ihrer Schwiegermutter mitgewirkt hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit eingetreten ist, die zu einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes geführt…
…85% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Bf. und seiner Ehegattin zusammen in Höhe von 150.692,48 €) nicht wesentlich zum Familienunterhalt beitragen und andererseits derartige Einkünfte die Anwesenheit in P nicht in einer derartigen Intensität erfordern, dass von der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…zumal der (unbefristete) Dienstvertrag des Bf. mit der Firma H in V bereits seit 2006 (!) existiert und nach herrschender Rechtsauffassung für alleinstehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von lediglich rd. sechs Monaten als angemessene Frist für die Verlegung des Familienwohnsitzes in den Nahebereich des Beschäftigungsortes angesehen wird…
…2007/15/0044) und Rz 345 LStR 2002 die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und eine Landwirtschaft in einem zumindest…
…nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung zukommt, vorliegt. Es wird auf die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen (u.a. VwGH…
…sich das Bundesfinanzgericht damit auseinanderzusetzen, ob in den Jahren 2020 und 2021 nach der Pensionierung des Ehemannes der Bf. noch eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach ***A*** vorlag, oder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in der privaten Lebensführung der Eheleute begründet ist (vgl. Rn 20).…
…dass die Kosten der doppelten Haushaltsführung selbst bei Annahme eines Familienwohnsitzes am gemeldeten Hauptwohnsitz nur dann unvermeidbare Mehraufwendungen und damit beruflich veranlasst sind, wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Nach der Rechtsprechung des VwGH kann die Zumutbarkeit nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes…
…aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. Beispielsweise lässt sich die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im jeweiligen Streitjahr mit der jahrelangen Beibehaltung des Familienwohnsitzes und der ohnehin durch die Behörde erfolgten Anerkennung einer jahrelangen Übergangszeit nicht begründen. Ohne Belang ist, ob die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…Gericht vorgelegten Unterlagen des Finanzamtes und ist hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes strittig. Zu prüfen ist, nachdem die Lebensgefährtin keine nennenswerten steuerpflichtigen Einkünfte (unter € 6.000,00) am Familienwohnort erzielt, ob die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes privat veranlasst…
…von einer allenfalls im Vorjahr vorgelegenen Zumutbarkeit (VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0016; VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124; VwGH 27.2.2008, 2004/13/0116; VwGH 21.06.2007, 2005/15/0079). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist insbesondere…
…Hierzu gibt es auch Bestätigungen seitens der rumänischen Ärzte. Im Februar 2013 musste sich die Ehefrau einer zweiten Operation in Rumänien inkl. Rehabilitation unterziehen. Aufgrund dieser Tatsachen war eine Verlegung des Familienwohnsitzes erst im Jänner 2014 möglich (siehe Meldezettel vom 10.01.2014).“ Mit Vorlagebericht…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. etwa VwGH 10.03.2016, 2013/15/0146, VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039). Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in…
…sich auf die Angaben des BF sowie auf die dem Gericht vorgelegten Unterlagen des Finanzamtes und ist hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes strittig. Aus den vom Magistrat S dem Bundesfinanzgericht übermittelten Unterlagen ergibt sich, dass die Ehefrau des BF von November…
…die familiäre Situation des Beschwerdeführers - der Sohn des Beschwerdeführers ist im August 2016 geboren und war daher in den beschwerde-gegenständlichen Jahren gerade ein bzw zwei Jahre alt und die Ehefrau in Karenz und nicht erwerbstätig - gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes in den…
…Der Bf. ist ausschließlich im Inland beschäftigt und geht darüber hinaus keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach, weshalb demnach im konkreten Fall der volle Anspruch gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 zusteht. Ebenso sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe der…
…Entfall der Ungewissheit und der damit eingetretenen Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124, VwGH 22.02.2000, 96/14/0018, VwGH 31.03.1987, 86/14/0165; VwGH 19.09.1989, 89/14/0100), zur Rechtsfrage, dass Kosten der…