…der Eltern stellen hingegen keine Werbungskosten dar, sondern sind der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0178; 18.12.1997, 96/15/0259; 3.3.1992, 88/14/0081). Ins Kalkül zu ziehen ist weiters, dass eine Wohnmöglichkeit im Elternhaus der Zumutbarkeit…
…geeignete Belege vorgelegt. Der Verwaltungsgerichtshof setzt bei der Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung auf Grund der Pflege naher Angehöriger das Bestehen einer besonders gelagerten Pflegebedürftigkeit voraus (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2003, 2001/14/0121). Der nicht bestehende Pflegegeldbezug spricht gegen einen…
…geeignete Belege vorgelegt. Der Verwaltungsgerichtshof setzt bei der Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung auf Grund der Pflege naher Angehöriger das Bestehen einer besonders gelagerten Pflegebedürftigkeit voraus (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2003, 2001/14/0121). Der nicht bestehende Pflegegeldbezug spricht gegen einen…
…streitgegenständlichen Jahren 2011/2013 sehr niedrig. Der Bf. geht seiner Tätigkeit in B nach, es stellt sich die Frage welche Wohnung zumutbar ist. Das FA sieht eine Zumutbarkeit des Wohnsitzes in einem Radius von 60 – 80 km. Der Vertreter des Finanzamt hat bei gewerblichen Anbietern…
…tatsächlich benutzte Verkehrsmittel im Zeitraum der Geltendmachung der Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung abzustellen (VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124). Nachdem die Bf angibt, ab Juli 2016 ihren eigenen PKW genutzt zu haben, ist für die Frage der Zumutbarkeit der Rückkehr zum Familienwohnsitz die…
…bereits über eine adäquate Wohnung in der Nähe zum Beschäftigungsort. Eine Anschaffung aus dem möglichen Verkaufserlös Ihres ungarischen Grundstücks war sohin nicht erforderlich. Trotz Aufforderung haben Sie auch nicht angegeben, welche konkreten Vermögensnachteile sonst durch den Verkauf entstanden wären. Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung ist weiters gegeben…
…bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor (vgl. VwGH 26.07.07, 2006/15/0047). Bei Prüfung der Umstände der Zumutbarkeit einer Familienwohnsitzverlegung wird aber auch der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort…
…welche tatsächlich ja vom volljährigen Sohn1 wahrgenommen wurde. Im Übrigen hat der Bf. eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Sohn2, welche eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung bzw. eine Beibehaltung des ungarischen Familienwohnsitzes begründen könnte, nicht aufgezeigt. Abgesehen davon ist der Bf. eine Antwort auf die ausdrücklichen Fragen des…
…Finanzamt die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 als unbegründet ab. Mit Verweis auf zwei Erkenntnisse des VwGH zur Frage der Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort bei nur vorübergehender Berufsausübung führte das Finanzamt aus, dass die Verlegung des Wohnsitzes dann nicht zumutbar sei…
…2020 stammen Berichte ließen nämlich Rückschlüsse auf die vom BF in der Beschwerdeverhandlung gegen die Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung vorgebrachten Umstände (in Z im Sommer in einer von Hitze aufgeheizten Stadt könne der von den Ärzten empfohlene Linderungseffekt nicht eintreten) nicht zu. Dem kann entgegnet werden…
…entwickelten Grundsätze der Zumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung stehen einer tatsächlich erfolgten Familienwohnsitzbegründung am Ort der Beschäftigung nicht entgegen. Dem Abgabepflichtigen kann im vorliegenden Fall die (unter Verweis auf die Lohnsteuerrichtlinien) begehrte Frist auf eine angemessene Wohnsitzverlegung schon aus praktischen Gründen nicht gewährt werden, da der Familienwohnsitz…
…im Zusammenhang mit einer doppelte n Haushaltsführung ist es ohne Belang, ob der Familienwohnsitz im Inland oder Ausland liegt, wobei allerdings bei der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus dem Ausland weitere Kriterien zu beachten sind, die bei einer Verlegung von einem inländischen Ort zu einem anderen…
… der Bf. hat im Übrigen auch nicht vorgebracht, dass er mit seinen finanziellen Mitteln dazu nicht imstande gewesen wäre, sondern lediglich implizit ins Treffen geführt, dass die von ihm mitbewohnte Wohnung zu klein sei. Nach Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes wurden Umstände, die eine Familienwohnsitzverlegung an den…
…der Zumutbarkeit einer Familienwohnsitzverlegung ist aber auch die Qualifizierung des Mittelpunktes der familiären Lebensinteressen einer Person von wesentlicher Bedeutung und an den Sachverhaltsumständen des jeweiligen Einzelfalles zu erforschen. Im Lichte der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann eine Person zwar mehrere Wohnsitze, jedoch nur einen Mittelpunkt der…
…der abweichend von den herkömmlichen Fällen beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung das Dienstverhältnis erst weit über dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter aufgenommen hatte, eine wesentliche Erleichterung gebracht. Wenn er sich mit seiner Gattin tatsächlich dafür entschied, den Familienwohnsitz in Ort1a zu belassen und für eine Familienwohnsitzverlegung - wie er…
…abbrechen konnte (vgl. dazu das Erkenntnis des VwGH 21.6.2007, 2005/15/0079, wonach auch in Fällen der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung eine gewisse Übergangsfrist zur Wohnsitzverlegung einzuräumen ist, weil es Zeit in Anspruch nimmt, die Wohnsituation am Beschäftigungsort zu gestalten). Allerdings wird diese Frist…
…zu beurteilen, auf die Zumutbarkeit in früheren Zeiträumen kommt es nicht an (Verweis auf VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047; VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124). Die Abzugsfähigkeit der Kosten im Jahr 2013 dürfe daher (unter Hinweis darauf, dass der Bf. bereits seit…
…Urteils auf den der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt eine Überbelegung der Wr. Wohnung bei Nutzung als Familienwohnsitz auszuschließen. Damit lässt die Wohnungsgröße die Eignung des Bf.- Hauptwohnsitzes als Familienwohnsitz [gerade noch] zu und verschafft damit Gewissheit darüber, dass vom Wohnungsangebot her die Familienwohnsitzverlegung nach Wien möglich…
…die einfache Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (aktuelle Fassung der LStR 2002 Rz 342). Die höchstgerichtliche Rechtsprechung entwickelte bis dato keine fixen Entfernungs- oder Fahrtdauergrenzen, stellte allerdings klar, dass es dabei nicht auf die Zumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am Individualverkehr (…
Gemäß Art 133 Abs 4 B-VG wird eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung…