…die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen………..“ Begünstigt sein können nach der besagten gesetzlichen Bestimmung daher „alle Arbeitnehmer…
…Z 15 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit a) Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Gemäß …
… 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988 für Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nicht (mehr) möglich ist. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass durch die Prämienleistungen der beschwerdeführenden Partei für die in Rede stehenden Lebensversicherungen (Kapitalversicherungen mit…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und dies zudem nur insoweit, als sie 300 Euro nicht übersteigen. Die im Wege einer Entgeltumwandlung in die Pensionskasse eingezahlten Beträge dienen…
…dafür ausbezahle, dass sich der Arbeitnehmer selbst krankenversichere, seien als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis 300,00€ jährlich) komme nur dann zur Anwendung, wenn der…
…die der Arbeitgeber dafür leiste, dass sich der Arbeitnehmer selbst krankenversichere, als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen seien. Die Befreiung gemäß § 3 EStG 1988 (Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer) komme nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämien unmittelbar an den Versicherer…
…Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form…
…Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Werden die Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer in Form…
…von ***13*** eingezahlten Beiträge in das britische Pensionsversicherungssystem keine Beitragsleistungen mit Zwangscharakter darstellen, sondern auf einem freiwilligen Entschluss des Bf. im Interesse seiner Zukunftssicherung beruhen. Die vom Bf. von der britischen Pensionsversicherung ab dem Jahr 2016 bezogenen Zahlungen ("State Pension") sind daher vor dem Hintergrund…
…Abgabenbehörde Der Beschwerdeführer, im folgenden „der Bf.“, machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2014 unter der KZ 450 (Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten) einen Betrag von EUR 7.206,29 mit der Bemerkung „von Gattin“ geltend. Er legte…
…Jahr 2013 wird mit 634 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 beantragte der Beschwerdeführer, ein Lehrer, der im Veranlagungsjahr an einer Hauptschule unterrichtete…
…stellt diese Versicherung für den Geschäftsführer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Allerdings handelt es sich bei den dafür von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Beiträgen um Ausgaben des Arbeitgebers, die für den Arbeitnehmer grundsätzlich eine "Zukunftssicherung" im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 15 lit…
…der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber gewährten Begünstigung einer Gruppe seiner Arbeitnehmer setze voraus, dass die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich sei; die Gruppenmerkmale müssten betriebsbezogen sein, um die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinn auch die ebenfalls zur Zukunftssicherung…
… 18 Abs 1 Z 1a EStG ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt (zB durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages) manifestiert wird (VwGH 26.6…
…Danach ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages manifestiert wird…
… 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist grundsätzlich, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen. Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Pflichtbeiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung (€ 6.081,36…
…Für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt (zB durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages) manifestiert…
…wonach es maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung eines Antrages manifestiert…
…EStG 1988). Auch hier ist für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen (Werbungskosten) und freiwilligen Beiträgen (Sonderausgaben) nur maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt (z.B. durch Abschluss…
…auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, bei der darauf abgestellt wird, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen (VwGH 26.6.1990, 89/14/0172). Dabei könnte man zwar zur Ansicht…