…beantragen. Beim Verzollungsort "M, Adresse7" handelt es sich um einen der H als zugelassener Empfängerin zollbehördlich im Rahmen des e-zoll-Verfahrens bewilligten Warenort. Für den für die C bestimmten gegenständlichen Container F hat die Bf die zollrechtlichen Versanddokumente ausgestellt. Der Container wurde in Bremerhaven…
…S 273 f). Gleichwohl hat das Zollamt Wien versucht, weitere Zollschuldner auszuforschen und hat den gegenständlichen Abgabenanspruch nicht nur gegenüber der Empfängerin als weiterer Gesamtschuldnerin geltend gemacht und konnte die ausstehenden Verbindlichkeiten sogar realisieren. Die Geltendmachung stellt eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO dar…
…System (NCTS) als computergestütztes Zollsystem wurde eingeführt, um das veraltete und sehr zeitaufwendige Versandverfahren in Papierform abzulösen. Im Anlasszeitpunkt war das NCTS für "Zugelassene Empfänger" verpflichtend. Das NCTS ermöglicht die Abwicklung des Versandverfahrens unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung. Jedes Versandverfahren, das im NCTS eröffnet wird…
…die C als Empfängerin der Waren und an S, Disponent der K, zu richten. Das Zollamt Wien hat die H deswegen nicht als Abgaben- und Gesamtschuldnerin in Anspruch nehmen können, weil im schriftlichen Auftrag der E an die K unmissverständlichen als Verzollungsort der zugelassene Warenort …
…BFG 25.6.2015, RV/5300002/2012, mwN). Im Anlassfall konnte das zu entsprechenden Kontrollmaßnahmen (im genannten Versandscheinverfahren) berufene Zollamt, welchem die Anzeigen des zugelassenen Empfängers betreffend die Verfahrensbeendigung im e-Zollverfahren zugegangen sind, diese schon deshalb nicht durchführen, weil es, bis zur Aufklärung durch…
…Wesentlichen vor, dass beim vorliegenden Sachverhalt keine Abgabenschuld nach Art. 203 ZK entstanden sei. Die Bf verfüge über eine Bewilligung als zugelassener Empfänger wodurch mit der Übernahme der vom Versandschein T 1 MRN V-1 erfassten Waren das Versandverfahren gem. Art. 406 Abs. 2 ZK…
…ZK) ist das Zollamt Wien vermerkt. Am 9. Mai 2012 meldete die NN2 mit Sitz in W., die über eine Bewilligung als zugelassener Empfänger (Art. 406 ZK-DVO) verfügte und die zur Vornahme aller notwendigen Förmlichkeiten zum Zwecke der Beendigung des Versandverfahrens (Art. 92 Abs…
…am 25. März 2014 zugelassener Empfänger. Ihr wurde eine Ware im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angewiesen. Die Bf hat es verabsäumt dem Zollamt Linz Wels (nachfolgend: Zollamt) als Bestimmungsstelle die Ankunft der Ware anzuzeigen. Die Ware ist bei der Bf verblieben und wurde am 19. März…
…GZ. ***1111***, als unbegründet abgewiesen. Das Zollamt führte zur Begründung im Wesentlichen Folgendes an: "Die ***Bf.*** ist Inhaberin einer Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für das Unionsversandverfahren (Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b Zollkodex; GZ: ***2222***). Im Zuge dieser Bewilligung hat…
…Verhandlung wurde am 4. Dezember 2020 gemäß § 323c Abs. 4 Z 2 BAO im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin einer Bewilligung als zugelassener Empfänger gemäß § 406 Abs. 1 ZK-DVO. Am 25. April 2014…
…Empfängers bewilligt werden. Gemäß Art. 406 Abs. 2 ZK-DVO hat der Hauptverpflichtete seine Pflicht nach Art. 96 Abs. 1 des Zollkodex erfüllt und das Versandverfahren gilt als beendet, sobald die Waren zusammen mit dem Versandbegleitdokument - Versandbegleitdokument/Sicherheit, das die Sendung begleitet hat, dem zugelassenen…
…Zollamtes ZA für die Bf. zugelassenen Warenort in Ort1 (TIN ATOrt1) befördert. Das Versandverfahren wurde ordnungsgemäß beendet und die Waren sollten wiederum im externen Versandverfahren zu einem in Österreich ansässigen Empfänger weitertransportiert werden. Noch am selben Tag meldete die Bf. beim Zollamt ZA diese Waren…
…Mai 2012, kurz nach 07.00 Uhr, meldete die NNGmbH mit Sitz in W., die über eine Bewilligung als zugelassener Empfänger (Art. 406 ZK-DVO) verfügte und die zur Vornahme aller notwendigen Förmlichkeiten zum Zwecke der Beendigung des Versandverfahrens (Art. 92 Abs. 1 ZK) und…
…Verwaltungsabgabe hingewiesen worden sei, habe die Bf. als zugelassene Empfängerin eine elektronische Ankunftsanzeige ("TR200-Meldung") für den näher bezeichneten Warenort abgegeben. Die Bf. habe somit die Waren übernommen und es seien ihr die Pflichten des Zollverfahrens übertragen worden. Mit Eingabe vom 25. Mai 2018 beantragte…
…erhob die Bf. durch ihre damalige Rechtsvertretung fristgerecht mit Schriftsatz vom 31.3.2012 Berufung (nunmehr Beschwerde). In dieser bringt sie sinngemäß im Wesentlichen vor, dass die Bf. über den Status einer zugelassenen Empfängerin gem. Art. 406 Abs. 1 ZK-DVO verfüge. Folglich sei die…
…Mai 1987, den "Status eines zugelassenen Empfängers" erteilt. Die Bewilligung gilt nur im Zusammenhang mit einer Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren sowie der Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten. Aus der Anlage zur Bewilligung geht insbesondere hervor, dass die Versandverfahren für bestimmte Waren…
…T1 Y, nicht gestellt wurde. Im Lichte der geltenden Rechtslage, führt die Behörde aus, wäre es Aufgabe des zugelassenen Empfängers gewesen, nach Einlangen des Versandscheinguts dem Zollamt eine elektronische Ankunftsanzeige zu übermitteln. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 28. Februar 2007, 2006/16…
…T1 Y, nicht gestellt wurde. Im Lichte der geltenden Rechtslage, führt die Behörde aus, wäre es Aufgabe des zugelassenen Empfängers gewesen, nach Einlangen des Versandscheinguts dem Zollamt eine elektronische Ankunftsanzeige zu übermitteln. Unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des VwGH vom 28. Februar 2007, 2006/16…
…**B1** den Status eines Zugelassenen Empfängers für das Unionsversandverfahren nach Art 233 Abs 4 lit b UZK. Im Zuge einer Kontrolle durch die Bediensteten des Zollamtes Feldkirch Wolfurt konnten die nach Beendigung des Versandverfahrens zur Verzollung angemeldeten Waren am besagten Warenort jedoch nicht vorgefunden werden…
…diene gem. Art 306 Abs. 1 UZK-IA dazu, die Bestimmungszollstelle über die Ankunft von Waren beim zugelassenen Empfänger zu informieren. Es handle sich dabei um keine Zollanmeldung iSd Art 5 Z. 12 UZK, da dadurch keine Ware in ein Zollverfahren überführt werde. Da die…