…Dieser Effekt mag nicht erwünscht sein, ist aber die geradezu typische Folge des Zufluss/Abflussprinzips. Für derartige Fälle sieht das Gesetz keine Ausnahme vom Zuflussprinzip vor. Bei der vereinfachten Gewinnermittlungsart des § 4 Abs 3 EStG erfolgt keine periodengerechte Erfassung der einzelnen Betriebsvorfälle, sondern eine solche…
…Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Für den Beschwerdefall ergibt sich daher, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Zuflussprinzip erfolgt. Die Rückzahlung ist im Wege des § 16 Abs. 2 EStG 1988 zu berücksichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 12.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 01.06.2017, Steuernummer,betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
…eine private Grundstücksveräußerung. Die Erfassung der Einkünfte habe daher, wie bei sämtlichen außerbetrieblichen Einkunftsarten, nach dem Zuflussprinzip zu erfolgen. Bei Abwicklung der Liegenschaftstransaktion durch einen Treuhänder sei der Zufluss in dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem die Auszahlung an den Verkäufer möglich sei. Der Kaufpreis sei…
… 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 - angerechnet wird. Die gegenständliche Nachzahlung an Rehabilitationsgeld ist folglich nach dem Zuflussprinzip dem Jahr der Zahlung zuzurechnen (siehe VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025). Im vorliegenden Fall war diese Nachzahlung im Beschwerdejahr zu versteuern und daher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Plan Treuhand GmbH Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstr 41-43, 4020 Linz, und Hochleitner Rechtsanwälte GmbH, Kirchenplatz 8, 4070 Eferding, über die Beschwerde vom 17. September 2018…
In Punkt 9.1. wurde zur Pensionsregelung vereinbart: "Sie erhalten einen lebenslangen Pensionszuschuss bei Inanspruchnahme einer in einem Bundesgesetz geregelten Alters- oder Berufsunfähigkeitspension, sofern die Auflösung des Dienstverhältnisses nicht durch ein schuldhaftes Verhalten Ihrerseits erfolgt. Der Pensionszuschuss beträgt 45 % des letzten Bruttomonatsgehaltes ohne allfällige Zulagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7.12.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***2*** vom 27.11.2018 betreffend Einkommensteuer 2017 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
…der Firmenpension um eine Nachzahlung, die nicht bescheidmäßig festgesetzt wird. Für Nachzahlungen von Ansprüchen, die nicht bescheidmäßig zuerkannt werden, gilt das allgemeine Zuflussprinzip des § 19 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 (Zu- und Abflussprinzip). Sie sind nicht dem Zeitraum zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören…
… 143a Abs. 1 ASVG) eine Pension iSd § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 darstellt und deshalb die Ausnahme vom Zuflussprinzip nach § 19 Abs. 1 Z 2 erster Teilsatz EStG 1988 anwendbar ist, liegt eine höchstgerichtliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. In seinem Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch "A-KERN" Steuerberatung GmbH, Dresdner Straße 47/3. OG, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 3. November 2020 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 4…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
…eines Lohnzettels, der von der auszahlenden Stelle zu übermitteln sei, wobei ein Siebentel der Erstattung als Sonderzahlung begünstigt besteuert werde. Eine Zuordnung der Rückzahlung zu früheren Jahren komme aufgrund des Zuflussprinzips (§ 19 EStG) nicht in Betracht. Dass es zu einem Progressionsnachteil kommen kann, sei unbestritten…
…Er bezog sich dabei auf das Kausalitätsprinzip, dem bei Einkünften aus aktiven Tätigkeiten zu folgen sei. Bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen. Es kommt daher auf die Erwirtschaftung zB vor dem Umzug und nicht darauf…
…Zu den Arbeitslöhnen zählen gemäß lit a leg cit unter anderem auch sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988. Für die Abfuhr der Kommunalsteuer ist das lohnsteuerrechtliche Zuflussprinzip (§ 19 Abs 1 EStG 1988) maßgeblich (vgl ARD 6814/20/2022)…
…von Bodis in SWK 2015,10).Nominelle Mehrbeträge iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 lägen nicht vor. Eine fiktive Besteuerung habe wegen des Zuflussprinzips nicht stattzufinden. Gemäß § 19 EStG gelten Einnahmen erst dann als zugeflossen, sobald der Empfänger über diese tatsächlich und rechtlich beziehungsweise rechtlich…
…Fassung des AbgÄG 2005, BGBl.I 2005/161, sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (sog. "Zuflussprinzip). Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der…
…Kaufpreis von € 210.000,- im Streitjahr 2018 zugeflossen ist, und ob demnach die Veräußerung des Geschäftsanteiles dem Zuflussprinzip folgend im Jahr 2018 eine Steuerpflicht (mit 27,5% des Substanzgewinnes) nach sich gezogen hat. Gemäß § 138 BAO haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabepflichtigen und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…