…Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des VwGH für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher…
…0193). In diesem Sinne ist auch bei einem geschäftsführenden Gesellschafter eine durch die Kapitalgesellschaft auf dessen Verrechnungskonto verbuchte Gutschrift als Zufluss im Sinne des EStG anzusehen, ausgenommen jene Fälle, in denen Illiquidität der Gesellschaft gegeben ist. Ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn…
…abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher getrennt zu prüfen sind, wobei der frühere Zeitpunkt den Zufluss bewirkt (vgl VwGH 30.10.2014, 2012/15/0143…
…da dieser eine fällige Forderung voraussetzt. Bei einem Verzicht (im Vorhinein) kann keine Forderung entstehen und demzufolge kein Zufluss entsprechend der Rechtsprechung des VwGH. Mangels Zuflusses betragen die Einnahmen aus der Tätigkeit als wesentlich beteiligter Gesellschafter - Geschäftsführer somit null. Positive Einkünfte aus dieser Tätigkeit liegen…
…Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des VwGHs für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher…
…unter „Tz. 1 Zufluss Mieteinnahmen“ folgende Feststellungen getroffen: „Herr Bf kaufte mit 27.8.2009 die Liegenschaft und schloss noch am selben Tag einen Pachtvertrag mit der X GmbH. Da Herr Bf auch 100%-Gesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH war und ist, trug der Pachtvertrag…
…15/0061). Zum anderen nimmt die Rechtsprechung bei Mehrheitsgesellschafter einer GmbH einen Zufluss bereits dann an, wenn die Forderung fällig ist, vorausgesetzt die GmbH ist nicht zahlungsunfähig. Daraus folgt für den Fall eines an der Gesellschaft nicht beteiligten oder nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer, dass mit…
…15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher getrennt zu prüfen sind…
…15/0061). Für Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführeres gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage des Zuflusses insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher getrennt zu prüfen sind…
…b)ei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden (sind), die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und…
…mwN). Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und…
…dem Verrechnungskonto verbuchten Beträge zukam und somit ein Zufluss im Zeitpunkt der Verbuchung der Honorare auf dem Verrechnungskonto bereits aus diesem Grund ausscheidet. Eine Auseinandersetzung betreffend das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für einen Zufluss im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers sowie das Vorbringen der beschwerdeführenden Partei…
…0061). Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Frage der Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insbesondere zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer bewirken können und daher…
…sodass der Zufluss iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 (bei den dahinterstehenden Gesellschafter-Geschäftsführern ***DI X*** und ***DI Y***) jedenfalls jeweils in eben diesem Kalendermonat anzunehmen ist. Ausgenommen hiervon sind nur folgende Rechnungen: | Rechnungsnummer | Rechnungsdatum | Rechnungsbetrag in Euro (exkl USt) | Fälligkeit…
…bis sie wieder gebraucht werden. Der Gesellschafter-Geschäftsführer habe bei Entnahme aus der Kassa einen Zettel mit dem entnommenen Betrag in die Kassa gelegt und bei Rückübertragung vom Profitkonto in die Kassa diesen Zettel wieder entnommen und weggeworfen. Er habe diese Praxis von seiner Mutter…
…Gesellschafter-Geschäftsführer hat es hingegen (allein) in der Hand, sich von „seiner“ GmbH geschuldete Beträge auszahlen zu lassen oder auf eine faktische Auszahlung (Barauszahlung, Überweisung oder Verbuchung auf dem Verrechnungskonto) zu verzichten (vgl. zu dieser Differenzierung Renner in BFGjournal 2014, 268 zum Zufluss rückgestellter Geschäftsführervergütungen…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Zufluss der gegenständlichen Geschäftsführervergütungen gründet sich auf deren Fälligkeit, deren Verbuchung, das Vorliegen…
…von 18.418,95 € gehabt. Zudem hatte die Bf am 31.12.2007 noch Verbindlichkeiten in Höhe von 924,38 € gegenüber einem der Gesellschafter-Geschäftsführer und sonstige Verbindlichkeiten von 270,76 € (Liquidationsschlussbilanz per 31.12.2007). Im Jänner 2008 wurden sämtliche restlichen…
…um solche Leistungen zu erbringen. Zudem waren die durch die Bf. genannten Ansprechpersonen, ein Herr K. sowie die Gesellschafter-Geschäftsführerin GfIn für die AP weder im In- noch im Ausland greifbar. Herr K. war weder im Jahr 2007, vor dem Gesellschafterwechsel, noch im Jahr 2008…
…Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Fassung eines Gewinnverteilungsbeschlusses nicht möglich, und sei ein rechtlicher Zufluss der Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer vor diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Der endgültige Wertabgang aus der Sphäre der Bf sei erst im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses vorgelegen, zumal zuvor noch die…