…4 B-VG unzulässig, da es sich bei der Frage, ob die Gutschrift von Arbeitslohn dessen Zufluss bewirkt nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage…
…zurückzuführen sind. Im Übrigen fehlen diesbezüglich nachvollziehbare Ermittlungsfeststellungen des Finanzamtes, die Gegenteiliges belegen könnten. Zum festgestellten Zufluss von Arbeitslohn durch das BFG ist ergänzend anzumerken, dass die im Rahmen der GPLA erfolgte Einbeziehung der im Lohnkonto ausgewiesenen Geschäftsführervergütungen nicht mit den von der Bf. geltend…
…vor, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin über die Ansprüche aus der Dienstreisekasko verfügen konnten, noch wurde mit den Prämienzahlungen eine Schuld der Dienstnehmer getilgt. Die von der Beschwerdeführerin erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung sind daher nicht als Zufluss vom Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs…
…Stundung des auszuzahlenden Arbeitslohnes durch den Arbeitnehmer vom Beginn des "Dienstverhältnisses" an und auf unbestimmte Zeit einem Fremdvergleich nicht stand hält). Selbst das Finanzamt hat den strittigen Lohnzettel im Februar 2014 storniert, was dafür spricht, dass auch dieses nicht (mehr) vom Zufluss der strittigen Lohnzahlungen…
…vor, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin über die Ansprüche aus der Dienstreisekasko verfügen konnten, noch wurde mit den Prämienzahlungen eine Schuld der Dienstnehmer getilgt. Die von der Beschwerdeführerin erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung waren daher nicht als Zufluss von Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs…
…vor, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin über die Ansprüche aus der Dienstreisekasko verfügen konnten, noch wurde mit den Prämienzahlungen eine Schuld der Dienstnehmer getilgt. Die von der Beschwerdeführerin erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung waren daher nicht als Zufluss von Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs…
…ein Pfandrecht abgesichert. Demnach ist im hier vorliegenden Fall - wie bereits im Prüfungsbericht festgestellt - von einer unwiderruflichen Begünstigung der Arbeitnehmer aus dem Versicherungsvertrag auszugehen, sodass bereits die Einzahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der Versicherungsverträge als Zufluss vom Arbeitslohn iS des § 25 Abs. 1 Z 1…
…Kilometergeldvergütung versichert gewesen. Anhaltspunkte dafür, dass die Dienstnehmer über die Ansprüche aus der Dienstreisekaskoversicherung verfügen hätten können, lägen nicht vor. Die von der Bf erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung seien daher nicht als Zufluss von Arbeitslohn iSd § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG…
…kann auch kein (freiwilliger) Verzicht auf die Geltendmachung eines bestehenden Anspruches auf Einbehaltung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Damit erfolgt auch kein (durch den Verzicht auf Einbehalt realisierter) Zufluss (von Arbeitslohn) beim Arbeitnehmer, weil der Arbeitgeber schlicht seine - wie oben dargelegt - eigene Schuld begleicht. Im Erkenntnis…
…vor, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin über die Ansprüche aus der Dienstreisekasko verfügen konnten, noch wurde mit den Prämienzahlungen eine Schuld der Dienstnehmer getilgt. Die von der Beschwerdeführerin erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung waren daher nicht als Zufluss von Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs…
…§ 78 Rz 1). Zufluss von Arbeitslohn ist in jenem Zeitpunkt gegeben, in dem der Arbeitnehmer rechtlich und wirtschaftlich darüber verfügen kann. Nach § 41 Abs 3 FLAG 1967 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der in einem Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslöhne einzubehalten. Als Bemessungsgrundlage für den Zuschlag…
…Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Der Begriff "Lohnzahlung" ist dabei als Zufluss von Arbeitslohn zu verstehen (VwGH 19.12.2013, 2011/15/0158). Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer "bei jeder Lohnzahlung" bedeutet, dass der Lohnsteuerabzug dann erfolgt, wenn der Arbeitslohn gemäß § 19 zufließt (VwGH…
…vor, dass die Dienstnehmer der Beschwerdeführerin über die Ansprüche aus der Dienstreisekasko verfügen konnten, noch wurde mit den Prämienzahlungen eine Schuld der Dienstnehmer getilgt. Die von der Beschwerdeführerin erfolgten Prämienzahlungen für die Dienstreisekaskoversicherung waren daher nicht als Zufluss von Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs…
…f leg. cit. gehören Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, nicht zur Beitragsgrundlage. Maßgeblich dabei ist der Zufluss solcher Arbeitslöhne, zu denen unstrittig auch die gegenständliche Pensionsablöse gehört. Zugeflossen sind…
…Nach Auswertungen der bezahlten Diäten für Reisezeiten, Lade- und Abrechnungszeiten (laut Stellungnahme) würden sich Differenzen zum bezahlten Arbeitslohn ergeben. Es werde eine Nachrechnung der fehlenden Überstunden und Überstundenzuschläge vorgenommen. Beim Dienstnehmer ***AB*** erfolge eine Abrechnung laut dem von der Beschwerdeführerin geführten Lohnkonto. In den Jahren…
…der "Lohnzahlung" durch das 2. AbgÄG 2014 keine Änderung erfahren hat und der Intention der Gesetzesänderung - die Gleichstellung mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährten Arbeitslöhnen zu erreichen - folgend als Zufluss (§ 19 EStG 1988) von Arbeitslohn (§ 25 EStG 1988)…
…Bf. mit der Begründung, bei den Zahlungen aus dem Vorsorgeplan handle es sich nicht um eine klassische Firmenrente. Außerdem seien ihm die Beiträge zum Teil auch bei seinem Arbeitslohn abgezogen worden, daher komme es zu einer doppelten Versteuerung. Es handle sich um außergewöhnliche Einkünfte, die…
…Versicherungsverträgen hervorgehen würden. Die Unwiderruflichkeit der Begünstigung müsse dabei ausdrücklich vereinbart werden (Hinweis auf LStR Rz 663). Wenn der Arbeitgeber aus dem Versicherungsvertrag begünstigt sei oder noch kein Zufluss eines Vorteiles erfolgt sei, würden die bezahlten Prämien noch nicht als Arbeitslohn zählen. In diesem Fall…
…über den Betrag iHv € 200.000,00 hat und dieser Betrag somit auch als nicht zugeflossen gilt, wurde der Betrag als Rückstellung im Jahresabschluss 2011 verbucht. Laut Doralt führt das Stehenlassen des Arbeitslohnes im Interesse des Arbeitgebers wegen Zahlungsschwierigkeiten zu keinem Zufluss (vgl. Doralt…
…Bf. gelegenen Disposition über die Aktien. Der Bf. hat die Verfügungsmacht über die Aktien daher mit 26.6.2015 erlangt. Rechtliche Beurteilung Rechtslage § 25 EStG 1988: (1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) sind: 1. a) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. (…) …