…laut Haftungsbescheid nicht entrichtet und dadurch abgabenrechtliche Pflichten (Hinweis auf § 80 Abs. 1 BAO) verletzt hat. Insoweit hat die Bf. das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung mit keinem Wort in Abrede gestellt und lediglich behauptet, dass die zu Unrecht entrichtete Lohnsteuer wieder gut zu schreiben sei…
…Zufluss nicht in den veranlagten Einkünften zu erfassen sind und überdies auch diesbezüglich keine wirtschaftliche Belastung des Bf. erfolgte, können diese Beträge nicht auf die Einkommensteuer des Bf. angerechnet werden. Ob und inwieweit der Dienstgeber die zu Unrecht bezahlte Lohnsteuer allenfalls zurückerstattet bekommen kann ist…
…und die Tatsache, dass zu hohe Prämien ausgezahlt wurden, hätte zu keinem anderen Bescheid geführt. Dies deshalb, weil auch allenfalls zu Unrecht bezogene Entgeltbestandteile steuerpflichtig sind. 3. Rechtliche Würdigung Wie oben angeführt hat der Einschreiter keine materiellrechtliche bzw. verfahrensrechtliche Möglichkeit, die Lohnsteuer, die auf die…
…dass sie die nicht entrichtete Lohnsteuer zu bezahlen habe. Wie schon in den Jahren zuvor, komme die B dem Urteil insofern nicht nach, als sie zwar die korrekten Nettobeträge an die Bf überwiesen habe, die auf diese Schadenersatzzahlungen entfallende Lohnsteuer aber falsch berechnet habe (obwohl…
…und 2001 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden hätte müssen. Der berichtigte Lohnzettel stelle eine neue Tatsache dar, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Die vom Arbeitgeber tatsächlich ausbezahlten…
…Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien; die tatsächlich ausbezahlten Löhne seien anhand von sichergestellten Berechnungsprogrammen und sonstigen Unterlagen ermittelt worden. Die Lohnzettel seien berichtigt und die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer nicht angerechnet worden. Diese berichtigten Lohnzettel würden eine neue Tatsache darstellen, die zu einer Wiederaufnahme…
…wurde der Lohnzettel für 2001 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt; die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer wurde nicht angerechnet, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden musste. … Für die Einkommensteuer 2001 begann die Verjährungsfrist Ende 2001 zu laufen. Durch die Erlassung der wiederaufgenommenen Bescheide während der…
…die Ausführungen des Finanzamtes im Vorlagebericht zu einem allfälligen Rückerstattungsverfahren zu verweisen. Aus den dargelegten Gründen waren daher die ausländischen Pensionseinkünfte der Bf. des Jahres 2013 der Besteuerung in Österreich zu unterziehen, wobei die in Italien zu Unrecht entrichtete Steuer in Österreich nicht anzurechnen ist…
…2015 und 2014 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt hätte werden müssen. Die berichtigten Lohnzettel würden eine neue Tatsache darstellen, die zu einer Wiederaufnahme der Verfahren berechtige. Die von der „Fa…
…in Frage gestellt. Demnach unterliege die Entlohnung zu Recht dem inländischen Lohnsteuerabzug. Der tatsächlich erfolgte Abzug der ausländischen Quellensteuer sei zu Unrecht erfolgt. Eine ausländische Quellensteuer, die zu Unrecht abgezogen wurde, könne allerdings nicht auf die im Inland entrichtete Lohnsteuer angerechnet werden. Dem Berufungsbegehren könne…
…86 € entrichtet worden. In der Folge sie der Lohnzettel für 2000 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden; die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden musste. Der berichtigte Lohnzettel stelle eine neue Tatsache dar, die zu einer…
…2000 bis 2006 vom Betriebsstätten-Finanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer wurde nicht angerechnet, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werde haben müssen. Die berichtigten Lohnzettel würden neue Tatsachen darstellen, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigen würden. Die von der Fa…
…Lohnsteuer im Haftungswege sowie die Vorschreibung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF samt Zuschlag und der diesbezüglich vorgeschriebene Säumniszuschlag zu Unrecht erfolgt, und die angefochtenen Bescheide seien insoweit aufzuheben. Feststellungen des Finanzamtes zu den Fahrtenbüchern: Nach Einbringung der Beschwerden am 03.02.2012 sowie der Ergänzung zu…
…die betroffenen Jahre seien daher vom belangten Finanzamt entsprechend berichtigt worden. Die vom Dienstgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Dienstgeber nicht zu ersetzen gewesen sei. Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde darauf hingewiesen, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien…
…durch die Vorauszahlung der zu erwartenden Einkommenskürzung die erforderliche Reduktion der Bezüge um mindestens 25% nicht vorgelegen sei, sei von einem einheitlichen Dienstverhältnis auszugehen. Die Endigungsansprüche seien daher gem. § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 unter Berücksichtigung der bereits entrichteten Lohnsteuer zu versteuern gewesen.…
…82 EStG 1988) beim Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer nur insoweit anzurechnen ist, als sie dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Daraus folge, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt und der Arbeitgeber zur…
…für 2005 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt worden. Die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer sei nicht angerechnet worden, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt hätte werden müssen. Der berichtigte Lohnzettel stelle eine neue Tatsache dar, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Die vom ehemaligen Arbeitgeber tatsächlich…
…Folge wurde der Lohnzettel für 2000 vom Betriebsstättenfinanzamt berichtigt; die vom Arbeitgeber nicht entrichtete Lohnsteuer wurde nicht angerechnet, da diese dem Arbeitgeber nicht ersetzt werden musste. Der berichtigte Lohnzettel stellt eine neue Tatsache dar, die zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt. Die von der Fa…
…Verpflichtung zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Abgabenentrichtung sich nicht entziehen können. Unter Verweis auf Punkt 8 der Bescheidbegründung unterliege die Lohnsteuer nicht dem "Gleichbehandlungsgrundsatz". Diese sei vom Arbeitslohn einzubehalten und grundsätzlich zu entrichten gewesen. Hinsichtlich der übrigen Abgaben obliege der Nachweis über die "Gläubigergleichbehandlung" dem Geschäftsführer…
…3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Jahre 2013 und 2014 betreffend den Dienstnehmer ***3*** eingebracht wurde (Sichtweise der Bf.) oder lediglich eine amtswegige Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 und 2014 betreffend den Dienstnehmer ***3*** gestellt wurde…