…Erkenntnis nicht von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage der Anerkennung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung gibt es bereits zahlreiche, einschlägige Judikate des Verwaltungsgerichtshofes…
…das Finanzamt ab dem Jahr 2002 die Anerkennung der geltend gemachten außergewöhnliche Belastung im Wesentlichen mit der Begründung, den geltend gemachten Zivilprozesskosten fehle ua deshalb das Merkmal der Zwangsläufigkeit, weil diese Aufwendungen die Folge eines aus freien Stücken gesetzten Verhaltens seien. Im Jahr 2005 berücksichtigte…
…sowie die an die ehemalige Arbeitskollegin Frau ***2*** gerichtete, den Status berufsbedingter Zivilprozesskosten als Werbungskosten bestätigende E- Mail - die Berücksichtigung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 17.140,00 Euro als Werbungskosten beantragt. Die Bf. reichte am 2.5.2014 - in Beantwortung eines Vorhaltes - dem Finanzamt…
…12.5.2011, VI R 42/10, seine Spruchpraxis dahingehend geändert, als die Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung bejaht werde, wenn der Prozess nicht mutwillig geführt werde, hinreichend Aussicht auf Erfolg gegeben sei und die Kosten notwendig und angemessen seien. Die Auffassung, der Steuerpflichtige…
…82/14/0312, und VwGH 3.10.1990, 89/13/0152, jeweils zu Errichtungskosten einer Stützmauer) beziehungsweise schon wegen Schaffung eines Gegenwerts im Allgemeinen (Fuchs, BFH zu außergewöhnlichen Belastungen (Zivilprozesskosten; "Biberschaden"), ÖStZ 11/2021, 326 [328f: Anmerkung und FN 17]), erklärt sich nach Ansicht des…
…Mitunternehmerschaften, es sei denn es ist ausschließlich die Privatsphäre der Gesellschafter berührt. Streitigkeiten in Bezug auf die Mitgesellschafter sind - ausgenommen bei unredlicher Geschäftsführung - Sonderbetriebsausgaben (s § 23 Anm 182). Die Abzugsfähigkeit der Zivilprozesskosten hängt vor allem davon ab, welcher Anspruch strittig ist (vgl VwGH 24. 3…
…Mitunternehmerschaften, es sei denn es ist ausschließlich die Privatsphäre der Gesellschafter berührt. Streitigkeiten in Bezug auf die Mitgesellschafter sind - ausgenommen bei unredlicher Geschäftsführung - Sonderbetriebsausgaben (s § 23 Anm 182). Die Abzugsfähigkeit der Zivilprozesskosten hängt vor allem davon ab, welcher Anspruch strittig ist (vgl VwGH 24. 3…
…€ 60,- ergibt. Prozesskosten: Aus der Vorhaltsbeantwortung vom 2.5.2016 geht hervor, dass der Bf zwar tatsächlich iZm den Zivilprozesskosten einen Zahlungsabfluss von 1.307,- € hatte, es jedoch zu einer vollständigen Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung gekommen ist. Der Begriff der Werbungskosten setzt einen…
… 34 EStG nicht in Betracht. Im Rahmen der Zivilprozesskosten kann ein aus der Beteiligung am Wirtschaftsleben bestehendes Risiko nicht in Form der Ermäßigung der ESt auf die Allgemeinheit abgewälzt werden (vgl VwGH 24.10.2005, 2002/13/0031). Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zu…
…resultiert. Im Rahmen der Zivilprozesskosten kann ein aus der Beteiligung am Wirtschaftsleben bestehendes Risiko aber nicht in Form der Ermäßigung der Einkommensteuer auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Auch der in der Berufung angeführte Verweis auf die Rechtsprechung des BFH (Erkenntnis vom 12.5.2011, VI…
Nunmehr strittig ist, ob und in welcher Höhe die Ausgaben aus Honorarnoten div. Rechtsanwaltskanzleien für Beratungs- und Verteidigungsleistungen sowie die Aufwendungen für die Rechtschutzversicherung durch die Dienstnehmertätigkeit des BF im Rahmen der Einkommensermittlung als Werbungskosten (bzw. als außergewöhnliche Belastung) abgezogen werden können. Gemäß § 16 Abs…
Gegenständlich hat der Beschwerdeführer der Einverleibung der Hypothek freiwillig zugestimmt, Er hat daher auch einer möglichen Verwertung der Liegenschaften durch Zwangsversteigerung zugestimmt, In weiterer Folge hat er sich freiwillig entschlossen, die drohende Zwangsversteigerung durch Hinterlegung der Summe von Euro 218.019,00 zu verhindern. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 22. September 2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch LBG Burgenland Steuerberatung GmbH, Ruster Straße 12-16, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 28. August 2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, da eine ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Abzugsfähigkeit von (Zivil-)Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung besteht und von dieser Rechtsprechung auch nicht abgegangen wurde. Feldkirch, am 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, gegen 1. den von der belangten Behörde ***FA***, nunmehr Finanzamt Österreich, am 25. Juli 2018 ausgefertigten Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2017, 2. die von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Vertretung, vom 31.5.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19.4.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16.12.2023 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.12.2023 betreffend den Antrag 14.11.2023 auf Aufhebung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 8. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Wth, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. April 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) der Jahre 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird…