…nicht erwähnt wird, steht einer solchen Deutung nicht entgegen, weil es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. Ritz, BAO5, § 85 Tz…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2012, zu diesem Zeitpunkt vom Finanzamt noch gar nicht bearbeitet wurde und sie darauf aufmerksam macht. Sie nimmt an keiner Stelle auf eine Erledigung Bezug. Das unmissverständliche Ziel ihres Parteischrittes (vgl. dazu VwGH 20.3.2014, 2010/15/0195, SWK 30/2014…
…mwA). Die Entlassung führt nur gegenüber dem Bescheidadressaten zum Erlöschen des Abgabenanspruches (vgl. Ritz, BAO5, § 237, Tz 5, mwA). Für die Beurteilung von Anbringen (§ 85 Abs. 1 BAO) kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei…
…3.1. Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH…
…das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. VwGH 20.03.2014, 2010/15/0195). Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der…
…erwogen: 1. Angefochtener Bescheid Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind…
…ist darauf hinzuweisen, dass n ach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 11.11.2010…
…von Schriftsätzen kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053). Die Bescheidbeschwerde sowie der als Vorlageantrag zu bewertende Schriftsatz sind form- und fristgerecht, jedoch unbegründet. Es wurde kein…
…Abgabepflichtigen bzw. einem steuerlichen Laien. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftstücken und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (vgl. VwGH 27.1.2005, Zl. 2004/16…
…Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101 ; VwGH 20.3.2014, 2010/15/0195 ). Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte…
…auf die wortgetreue Bezeichnung von angefochtenen Bescheiden an, sondern trifft die Abgabenbehörde die Pflicht, aus dem Inhalt eines Anbringens das erkennbare Ziel des Parteischrittes zu erschließen. Bei einer von einem berufsmäßigen Parteienvertreter verfassten Beschwerde würde diese Interpretationspflicht jedoch überspannt, wenn von der Behörde verlangt würde…
…0041, Nachstehendes ausgeführt: "Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend…
…vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1) Inhalt der Anbringen der Beschwerdeführerin Für die Beurteilung von Anbringen gemäß des § 85 BAO (dazu zählen auch Anträge im Sinne des FLAG) kommt es auf den Inhalt der Eingabe, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an…
…vom 13. Dezember 2017 beantragte die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Über die Beschwerde hat das Bundesfinanzgericht erwogen: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und das erkennbare oder erschließbare Ziel des Parteischrittes an (z.B. VwGH 28…
… 85 Abs. 1 BAO. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (Ritz, BAO7, § 85 Tz 1 mit Judikaturnachweisen). So steht bei…
…erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Ritz, BAO7, § 85 Tz 1 mit Judikaturnachweisen), welches gegenständlich auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe (Grundbetrag und Erhöhungsbetrag) gerichtet war und vom Finanzamt angesichts der Mitteilung vom 5.1.2022 auch zutreffend so gedeutet wurde. Die Bestimmung des …
…erkennbare und zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt. Ist aus dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu erschließen, dass ihr ihrer Ansicht nach aus den von ihr ins Treffen geführten Gründen an der Säumnis kein (grobes) Verschulden treffe, ist in der Beschwerdeentscheidung das Vorliegen der Voraussetzungen des …
…Namen jener Partei vornimmt, die zur Erhebung des Rechtsmittels legitimiert ist (VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Für die Beurteilung wem ein Anbringen zuzurechnen ist kommt es auf dessen Inhalt an, auf das erkennbar oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Besieht man sich den…
…Ro 2014/13/0025; Ritz, BAO7 § 167 Rz 8 mwN). Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (vgl. VwGH 16.03.1994, 93/13/0213). Es ist dem Begleitschreiben zum Formular…
…Rechtsprechung der Höchstgerichte gedeckt, da auch hier der allgemeine Grundsatz gilt, dass es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt bzw. auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. Ritz, BAO Kommentar, 6. Aufl.…