…2. Oktober 2013 wurde der Antrag der BF vom 19. September 2013 auf die Zuerkennung einer Zeugengebühr für die (zeugenschaftliche) Einvernahme des GF (=Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der BF , FN 56 des Landesgerichtes Linz) vor der über Auftrag der Staatsanwaltschaft Linz im (gerichtlichen) Finanzstrafverfahren gegen Besch…
…über die Beschwerde vom 16. Mai 2016 des Herrn bfadr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Mai 2016 betreffend Zeugengebühren zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B…
…21.03.1996, 93/15/0221 und 0224 sei diese Lücke nach der Rechtsansicht der belangten Behörde analog auch für das ADG geschlossen. Die Analogie zu den Zeugengebühren könne sich aufgrund des nicht-finanzstrafrechtlichen Verfahrens nur über die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben, in diesem…
…Auf Grund eines amtlichen Befundes des Bezirksgerichts Innsbruck, demzufolge der Beschwerdeführer am 1.8.2016 Beschwerde gegen einen Bescheid über die Bestimmung von Zeugengebühren eingebracht und der Beschwerdeführer bei Einbringung der Beschwerde die Gebühr von € 30,- nicht entrichtet habe, setzte das Finanzamt für Gebühren…
…der Beschwerdesache A. Schweiz, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 25.7.2017, GZ Zahl, betreffend Zuerkennung von Zeugengebühr gem. § 108 FinStrG zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Der Anspruch auf Ersatz der Reisekosten gem. § 108 FinStrG…
…30. Juli 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Juli 2021, betreffend Zuerkennung von Zeugengebühr gemäß § 108 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert aufrecht. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…§ 91 Abs. 2 BAO vorgesehenen Angabe über die persönliche Entscheidungspflicht, es fehlt auch der Hinweis auf Zeugengebühr) zur Vorsprache anzuhalten, ohne deren Nichterscheinen mit den angedrohten Zwangsstrafen zu sanktionieren. Anstatt die Auskunftspersonen tatsächlich zur Aussage anzuhalten, wird einfach ein durch keinerlei Beweise untermauerter Sachverhalt als…
…Marschall | 7.891,32 | Mardetschläger Walter | 2.455,00 | Rechtsanwälte Schreiner Lackner | 3.250,00 | Bezirksgericht Zeugengebühr | 144,90 Da keine Aufteilung der Kosten erfolgte nimmt die Finanzbehörde folgende Aufteilung vor: Rechtsanwälte Gheneff-Rami-Sommer sind auf Medienrecht…
…An den Wortlaut der Vereinbarung kann er sich nicht mehr erinnern. Entlassung des Zeugen um 16:00 Uhr. Der Zeuge verzichtet auf Zeugengebühren. Die Parteien bringen keine weiteren Tatsachen, Beweise oder Anträge vor. Der Vertreter des Finanzamtes beantragt die Abweisung der Beschwerden. Der rechtsanwaltliche Vertreter…
…Umsatz auf oder auch die Zigarettensorte? Z 1: Nur den Umsatz. Vert.: Können sie den Jahresumsatz schätzen? Z 1: Das mag bei diesem Automaten zwischen 5.000 und 6.000 Euro liegen. Keine weiteren Fragen, keine Zeugengebühren. Zeuge 2 ***5*** sen., geb. ***71***, wohnhaft in **…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…nicht nachkommt, kann, abgesehen von Zwangsstrafen, die Verpflichtung zum Ersatz aller durch seine Säumnis oder Weigerung verursachten Kosten bescheidmäßig auferlegt werden. Durch die Verletzung einer Zeugenpflicht geht der Anspruch auf Zeugengebühren (§ 176) verloren; dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung entschuldbar oder geringfügig ist. Gemäß § 119…
…die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. § 2 FLAG 1967 lautet: …
…sind - über 400 (!) einzuvernehmende Personen umfasst. Eine solche Einvernahme ist zweifellos - wie auch in der Begründung zu den ergangenen Beschwerdevorentscheidungen vom 2.9.2019 angeführt - mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand wie insbesondere Zeugengebühren und die Kosten der Einvernahmen selbst verbunden, weswegen schon aus diesem Grunde von…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…Bedeutung sind, vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. (3) Die Bestimmungen der §§ 170 bis 174 finden auf Auskunftspersonen (Abs. 1) sinngemäß Anwendung. (4) Die Bestimmungen über Zeugengebühren (§ 176) gelten auch für Auskunftspersonen, die nicht in einer ihre persönliche Abgabepflicht betreffenden Angelegenheit herangezogen werden. §§…
…Rechtfertigung nicht nachkommt, kann, abgesehen von Zwangsstrafen, die Verpflichtung zum Ersatz aller durch seine Säumnis oder Weigerung verursachten Kosten bescheidmäßig auferlegt werden. Durch die Verletzung einer Zeugenpflicht geht der Anspruch auf Zeugengebühren (§ 176) verloren; dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung entschuldbar oder geringfügig ist. § 174…