IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 31. Jänner 2022 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache Dr. Wolfgang A., Adresse, vertreten durch Riegler & Kerschbaum Steuerberatungs GmbH, Schildbach 111, 8230 Hartberg, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 19. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien…
…bzw. Art. 27 UZK dar. Spruchpunkt II. wiederum enthalte lediglich eine Aussage über die Zahlungsfrist des Art. 108 UZK bereits mitgeteilter Abgabenbeträge, es handle sich daher um eine Zahlungsaufforderung, der keine normative Qualität zukommt. Gegen dieses Erkenntnis hat die Bf mit Eingabe vom 19. März…
…hat. Die belangte Behörde hat daher zu Recht (auch) die Bf als Steuerschuldnerin in Anspruch genommen. Die mit Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides vorgenommene Festsetzung der Zahlungsfrist erfolgte daher zu Recht. Betreffend die Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 15. Juli 2024 bedurfte es keiner Erwägungen. Denn…
…bzw. Art. 27 UZK dar. Spruchpunkt II. wiederum enthalte lediglich eine Aussage über die Zahlungsfrist des Art. 108 UZK bereits mitgeteilter Abgabenbeträge, es handle sich daher um eine Zahlungsaufforderung, der keine normative Qualität zukommt. Gegen dieses Erkenntnis hat die Bf mit Eingabe vom 19. März…
…und damit nach Ablauf der in § 50 Abs. 6 VStG festgelegten Zahlungsfrist von zwei Wochen. Die Vorgangsweise der belangten Behörde erweist sich daher - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt - als rechtskonform. Zur Strafhöhe ist anzumerken: Gemäß § 19 Abs. 1 VStG ist die Grundlage für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, betreffend die Beschwerde vom 24.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 10.10.2016 zu StNr, mit dem von der Umsatzsteuer 07/2016 gemäß…
…Abs. 3 BAO Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens nicht eingeleitet werden; dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz BAO handelt. Am 16.8.2018 wurde ein Zahlungserleichterungsansuchen mit dem Ersuchen, für…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 09.11.2021 setzte das Finanzamt einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 3.126,66 fest, da die Umsatzsteuer 08/2021 mit einem Betrag von € 156.332,94 nicht bis 04.11.2021 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die zu lösende Rechtsfrage (Bewilligung von Ratenzahlungen nach Ablauf der beantragten Zahlungsfrist) durch die Rechtsprechung des VwGH - wie oben zitiert - geklärt ist, liegen…
…Entscheidung zugrunde: Die Glücksspielabgabe 12/2012 wurde von der Bf. in Höhe von € 1.400,00 selbst berechnet und am 23.1.2013 entrichtet. Mit Bescheid vom 4.2.2013 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 25.3.2013) setzte das Finanzamt die…
…Überschreitung von einem Tag, gehe man vom Eingang bei der Abgabenbehörde aus, liege eine Überschreitung von drei Tagen vor. Wegen der kurzen Überschreitung der Zahlungsfrist erscheine es nicht sachgerecht, einen Säumniszuschlag von 2 % zu verrechnen. Diese Vorschreibung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Die maßgeblichen Gesetzesbestimmungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch ECA Schreiner und Schreiner Steuerberatung GmbH, Wiener Straße 74, 3500 Krems an der Donau, vom 15.07.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 09.07…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Kittinger in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Geyer & Geyer Wirtschaftstreuhänder, Rudolf von Alt-Platz 1, 1030 Wien, über die Beschwerde…
…29 FinStrG hat für denjenigen, der die Abgabe schuldet oder für sie zur Haftung herangezogen werden kann, zur Voraussetzung, dass die Abgabe den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend - es dürfen also die Zahlungsfristen der BAO ausgenützt werden - entrichtet wird. § 29 Abs. 2 FinStrG sieht die Möglichkeit…
…Laut Rückstandsausweis vom 21. März 2011 (Strafakt AS 161) wurde die Zahlungsfrist nicht eingehalten. Soweit der Beschuldigte darauf hinweist, bei einer erklärungsgemäßen Verbuchung der UVA für Dezember 2010 wäre sowohl die Fälligkeit als auch die Wirksamkeit der Gutschrift in der Höhe von € 95.202…
…vorschriftsmäßig entrichtet worden ist (§ 203 BAO). Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine feste Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld oder innerhalb der von der Behörde eingeräumten Zahlungsfrist nicht auf eine der gesetzlich zulässigen Entrichtungsarten gemäß § 3 Abs. 2 GebG 1957 bezahlt wurde…
…nicht rechtmäßig sei. Dennoch habe das Finanzamt am 26. November 2013 die Glücksspielabgaben für Juli bis Dezember 2011 nach § 201 BAO erstmals festgesetzt. In allen sechs Bescheiden sei eine Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 3. Jänner 2014 gesetzt worden. Mit Fristverlängerungsantrag vom 12…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10.06.2013 zu St.Nr. über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 (Senatsgerichtsabteilung 1025-2) des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 2. die ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, beide vertreten durch Rechtsanwalt **V1**, Wien, 3. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch *L* GmbH Wirtschaftsprüfer und…