…wobei ein Zusammenhang mit dem gegenständlichen Haftungszeitraum (im Wesentlichen Juni bis Oktober 2016) nicht erkennbar ist. Der Aufforderung des Finanzamtes (vom 13.2.2018) dies entsprechend zu konkretisieren kam der Bf nicht nach. Zum einen sei die Reduktion (€ 25.000,--) erst nach dem Konkurs…
…im Zahlungserleichterungsansuchen vom 27.01.2020, es wäre ihm möglich, den Rückstand in sechs Monatsraten, beginnend mit 20.02.2020, abzustatten. Nach der Aktenlage wurde am Abgabenkonto der GmbH am 18.02.2020 ein Betrag von 1.000 € einbezahlt. Waren im Haftungszeitraum demnach liquide…
…0037). Ein Nachweis der anteiligen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten der X.KG wurde im gesamten Verfahren nicht erbracht, weshalb das Finanzamt zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bf. ausgehen konnte. Zahlungserleichterungsansuchen Bei der X.KG wurden im Haftungszeitraum die folgenden beiden Zahlungserleichterungsanträge eingebracht: • Am 16…
…der D GmbH i. Liqu. rückstanderhöhende Festsetzungen und Meldungen von Selbstbemessungsabgaben iHv € 15.547,50 Zahlungen und Gutschriften iHv € 22.134,77 gegenüber. Da sich der Rückstand im Haftungszeitraum somit erheblich reduziert hat, kann eine Benachteiligung des Abgabengläubigers nicht vorliegen. Der Beschwerde war…
…des Sanierungsverfahrens betrug der Rückstand € 737.155,64. Die Reduktion des Rückstandes auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin resultierte, neben sonstigen Gutschriften wie zB solchen aus Umsatzsteuervoranmeldungen, aus im Haftungszeitraum eingegangenen Zahlungen, nämlich VMA-Zahlungen, Ratenzahlungen aufgrund der vom Finanzamt gewährten Zahlungserleichterungen, und anderen Zahlungen…
…des Sanierungsverfahrens betrug der Rückstand € 737.155,64. Die Reduktion des Rückstandes auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin resultierte, neben sonstigen Gutschriften wie zB solchen aus Umsatzsteuervoranmeldungen, aus im Haftungszeitraum eingegangenen Zahlungen, nämlich VMA-Zahlungen, Ratenzahlungen aufgrund der vom Finanzamt gewährten Zahlungserleichterungen, und anderen Zahlungen…
…78). Es ist unbestritten, dass die Bf. als Obfrau im Haftungszeitraum alleine zur Vertretung des Vereines nach außen befugt war. Für die Gültigkeit von Dispositionen in Geldangelegenheiten mussten die Bf. und die Kassierin unterfertigen. Auch wenn die Bf. die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheit der Kassierin…
…11/2011 | 238,43 | Säumniszuschlag 1 | 2011 | 186,27 Im Begründungsteil des Haftungsbescheides wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Abgaben bei der erstschuldnerischen Gesellschaft uneinbringlich seien. Der Bf. sei im Haftungszeitraum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH gewesen, weshalb er zu dem im …
…das Finanzamt zur Gänze zu leisten. Er hätte dadurch die anderen Gläubiger benachteiligt. Den Beschwerdeführer würde daher keine Schuld an der Nichtabfuhr treffen. Die liquiden Mittel im Haftungszeitraum hätten zu keiner Zeit ausgereicht, um sämtliche fälligen Verbindlichkeiten zu tilgen. Der Beschwerdeführer habe nicht schuldhaft gehandelt…
…einer rechtzeitigen Abgabenentrichtung im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben entgegengestanden sind (vgl zB 4.4.1990, 89/13/0212; 27.10.2008, 2005/17/0259). Die Haftung kann in diesem Zusammenhang insbesondere dann begrenzt werden, wenn der Haftungspflichtige nachweist, dass ihm im Haftungszeitraum nicht ausreichend…
…den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden.“ Im Beschwerdefall steht die Uneinbringlichkeit der vom Haftungsbescheid erfassten Abgaben außer Streit. Unstrittig ist auch, dass der Bf. im Haftungszeitraum alleiniger Geschäftsführer der GmbH war. Nach Ansicht des Bf. treffe ihn aber kein Verschulden an der Uneinbringlichkeit, da…
…wurden sie am 11.09.2017 verständigt. Auf Grund eines neuen Zahlungserleichterungsansuchens vom 26.09.2017 wurde eine weitere Ratenvereinbarung am 28.09.2017 erwirkt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war aber entgegen den Ausführungen im Zahlungserleichterungsansuchen eine bereits bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gegeben…
…diesem Bescheid seien monatliche Teilzahlungen ab 9/2007 bewilligt worden. Somit verringerte auch diese Zahlung den Gesamtrückstand. Außerdem seien zum Zeitpunkt der Bewilligung des Zahlungserleichterungsansuchens nur Lohnsteuerbeträge im Rückstand enthalten gewesen, die nicht vom Haftungsbescheid erfasst sind. c) Zahlung vom 7.11.2007 in Höhe…
…neu zu laufen. Die nach außen erkennbaren Handlungen des Finanzamtes seien Bescheide über die Bewilligung von Zahlungserleichterungsansuchen, welche bis Anfang 2013 liefen, gewesen. Der Bf. habe außerdem im Oktober 2012 auf Grund einer Vereinbarung mit dem Vorstand des Finanzamtes eine Abschlagszahlung von 50.000 Euro…
…SZC 2011 (im Haftungsbescheid als Säumniszuschlag 3 2011 angeführt) wirkt das Zahlungserleichterungsansuchen vom 6.8. 2012 hemmend, da dieser Sz erst am 16.8. 2012 fällig wurde. Die Abweisung dieses Zahlungserleichterungsansuchens erfolgte nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens am 7.9. 2012 und somit außerhalb des Haftungszeitraumes…
…diesem Bescheid seien monatliche Teilzahlungen ab 9/2007 bewilligt worden. Somit verringerte auch diese Zahlung den Gesamtrückstand. Außerdem seien zum Zeitpunkt der Bewilligung des Zahlungserleichterungsansuchens nur Lohnsteuerbeträge im Rückstand enthalten gewesen, die nicht vom Haftungsbescheid erfasst sind. c) Zahlung vom 7.11.2007 in Höhe…
…vor. Sowohl die Lehre (Juridicum der rechtswissenschaftlichen Universität) als die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater (in den Fortbildungsseminare) lehren den Wegfall der Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang des Gleichbehandlungsprinzips unter oder zwischen den Gläubigern. Ich bitte daher das BFG zu einer entsprechenden Stellungnahme. Jedenfalls informiere ich, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A.M., (Bf.) vertreten durch Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hauptplatz 32, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 26.6.2014 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 1/23 zu Recht…
…beantragten zeitlichen Rahmen hinausgehende Zahlungserleichterungsbewilligung auszusprechen. Konsequenz dieser Rechtslage ist, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen als gegenstandslos abzuweisen ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 20. Mai 2014 ) ist zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** nunmehr vertreten durch Steuerberaterin ***Stb***, ***Adr.Stb***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2017 (Postaufgabetag) gegen den Bescheid des ehemaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 19…