IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek über die Beschwerde des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 14. August 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2014, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sadleder Friedrich Buchprüfungs- und Steuerberatungs-KG, Linzer Straße 62a, 4502 St.Marien, a. über die Beschwerde vom 29. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom…
[...] IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Karl Krall in der Beschwerdesache des Bf, Wohnadr., vertreten durch die Stb, über die Beschwerde vom 29.10.2015 (Schriftsatz/Postaufgabe dat. mit 27.10.2015) gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, je vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Team Jünger Steuerberater OG, Kaiserjägerstraße 24, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 29. September 2017…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Februar 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer…
Aus dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers, das auch die belangte Behörde ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, geht hervor, dass der Beschwerdeführer zunächst in seinem Reihenhaus in Ort1, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg gelebt hat. Im Herbst 2007 ist der Beschwerdeführer zur Absolvierung eines Universitätsstudiums…
Im Übrigen ist auf die sprachwissenschaftliche Bedeutung der Geburtsstadt der Bf.-Gattin zu verweisen, zumal Prag für das PRAGER DEUTSCH und die deutschsprachigen Werke der in Prag geborenen Schriftsteller a) (Journalist & Reporter) Egon Erwin Kisch, b) (Theater- und Musikkritiker, Förderer der Komponisten Leoš Janáček und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Juli 2023 (eingebracht am 5. Juli 2023) gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Juni 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18.10.2013 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…
…folgender Erkenntnis gelangt: Lt. vorliegenden Unterlagen betragen die tatsächlichen Zahlungen der Eltern für den Zeitraum 3-10/2021 insgesamt € 5.995,19. Beim Naturalunterhalt wurde der Wohnungsaufwand ausgehend von den tatsächlich anfallenden Wohnkosten, prozentuell auf das Zimmer (9,59m²) umgelegt, das der Sohn in…
…in der Folge G genannt) eine verdeckte Ausschüttung darstellt, wenn die Gesellschafterin der Gesellschaft die Aufwendungen aus der Wohnung im Wege von Gesellschafterzuschüssen zum jeweiligen Jahresabschluss im Wesentlichen ersetzt. Während die Bf den Wohnungsaufwand bilanziell und steuerlich neutralisierte, indem sie den Gesellschafterzuschuss als Erlös buchte…
…Haushalt der Mutter ferngehalten. Der Haushalt musste während des gesamten Zeitraumes für eine jederzeitige Heimkehr der Tochter vorbereitet und zur Verfügung gehalten werden. Es hat am (aliquoten) Wohnungsaufwand für die Tochter praktisch nichts geändert, ob sie nun tatsächlich im Haushalt war oder nicht; die (anteiligen…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache des R.W., Straße, 9800 Spittal, vom 26. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…Steuerfreistellung des pauschalen Existenzminimums berücksichtigt (vgl. zB VwGH 30.03.2016, 2013/13/0063 zum Wohnungsaufwand oder VwGH 15.09.2016, Ro 2015/15/0009 zu den Kosten der eigenen Verpflegung) und führen daher grundsätzlich zu keinen außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten eines Wohnens in einem…
…z.B. VwGH 30.3.2016, 2013/13/0063 zum Wohnungsaufwand oder VwGH 15.9.2016, Ro 2015/15/0009 zu den Kosten der eigenen Verpflegung) und führen daher grundsätzlich zu keinen außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten eines Wohnens in einem Alters- oder Seniorenheim allein wegen…
…z.B. VwGH 30.3.2016, 2013/13/0063 zum Wohnungsaufwand oder VwGH 15.9.2016, Ro 2015/15/0009 zu den Kosten der eigenen Verpflegung) und führen daher grundsätzlich zu keinen außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten eines Wohnens in einem Alters- oder Seniorenheim allein wegen…