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BFG RV/7105434/2014Vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bewirkt allein keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015Teil 1/3

…die besagt, dass Sie weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften unterliegen, besteht in Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Bosmann Urteil sieht für den Fall, dass, auch wenn das Beschäftigungslandprinzip anzuwenden ist, trotzdem Familienbeihilfe nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates gewährt werden kann, wenn die Voraussetzungen für einen…

BFG RV/7105965/2019Familienbeihilfe - Kindergeld 500plus in Polen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2020

…in Polen einer Beschäftigung nachgehe. Der Beschäftigungsstaat des Bf. sei Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter sei Polen. Wohnsitzstaat sei Polen. Es kommen daher die Bestimmungen des Art 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes der Kinder grundsätzlich Polen zur…

BFG RV/7105967/2019Rückforderung der Ausgleichszahlung in Höhe des in Polen bestehenden Erziehungsgeldanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…Ihr Beschäftigungsstaat ist Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung von Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen…

BFG RV/7103746/2018Differenzzahlung bei Anspruch auf eine ausländische gleichartige Beihillfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2022

…Ihr Beschäftigungsstaat ist Osterreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen nach…

BFG RV/7102797/2022Polnische Familienleistung 500+ ist auf österreichische Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung anzurechnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…Der Beschäftigungsstaat ist Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen nach…

BFG RV/7101741/2015Unrichtiges Antragsdatum im Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/2

…der Bf, in Österreich erwerbstätig war, ist Beschäftigungsstaat jedenfalls Österreich. Wohnsitzstaat ist Polen. Ob Polen auch Beschäftigungsstaat (hinsichtlich der Mutter) ist, steht bisher nicht fest. Für den Streitzeitraum 2012 bis 2013 ist dies aber nur insoweit von Bedeutung, dass im Fall, dass nur Österreich Beschäftigungsstaat…

BFG RV/7104302/2015Ein als "Berufung" bezeichnetes Anbringen kann als Wiederaufnahmeantrag zu deuten sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.02.2016Teil 2/2

…der Vater, der Bf, in Österreich erwerbstätig war, ist Beschäftigungsstaat jedenfalls Österreich. Wohnsitzstaat ist Polen. Polen dürfte aber auch zumindest bis 2009 - Beschäftigungsstaat gewesen sein (vgl. Bescheid des Marszalek Województwa Malopolskiego vom 16. 12. 2009). Das Finanzamt ist in den Ausgleichszahlungsbescheiden offenbar davon ausgegangen, dass…

BFG RV/7103505/2014Keine Anrechnung tatsächlich nicht bezahlter Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2015Teil 2/2

…40). Vorrangige Leistungsverpflichtung trifft Polen, Differenzzahlungsverpflichtung Österreich Beschäftigungsstaat ist daher einerseits Österreich, andererseits Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung von Familienleistungen zuständig…

BFG RV/7102108/2012Titel gemäß § 9 NAG muss nicht als Urkundenbeweis vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2016

…§ 53 Tz 39 und 40). Dieser typische Anwendungsfall wird auch gegenständlich vom Bf mit Polen als Wohnsitzstaat und Österreich als Beschäftigungsstaat intendiert. Artikel 11 Abs 2 der neuen VO (EG) 883/2004 bestimmt klar und eindeutig, dass bei Personen, die aufgrund oder infolge ihrer unselbständigen…

BFG RV/3100306/2013Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind: Bei Nichtantragstellung in Polen steht in Österreich lediglich Differenzzahlung zu
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2015

…Zeiträume ab 2011 überhaupt kein Antrag auf Familienleistung in Polen gestellt worden war. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 19.12.2013, 2012/16/0012; VwGH 19.6.2013, 2011/16/0227) ist der Fall der "Nichtstellung eines Familienbeihilfenantrages" im Wohnsitzstaat des Kindes…

BFG RV/7103655/2015Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ein am Familienwohnsitz in Polen lebendes Kind für einen Pensionisten, der sowohl in Polen als auch in Österreich Rente bezieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2019

…Rechtsvorschriften des Wohnortstaates (Polen). Ihr Antrag war daher abzuweisen." Gegen diesen Bescheid erhob der Bf folgende Beschwerde: Der Bf. beziehe sowohl eine Pension in Österreich als auch in Polen. Sein Wohnsitzstaat sei Österreich und er unterliege auch den österr. Rechtsvorschriften. In Polen habe er nur…

BFG RV/5100844/2012Vorrangiger Anspruch auf Gewährung einer Differenzzahlung für die in Polen mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kindesmutter.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2017

…beachten. Dabei unterlag der Bf im hier relevanten Zeitraum den österreichischen und seine Gattin den polnischen Rechtsvorschriften. Auf Grund der Prioritätsregeln des Artikel 76 der VO (EWG) 1408/71 ist daher Polen primär als Wohnsitzstaat und Österreich subsidiär für die Gewährung einer Familienleistung bzw. einer…

BFG RV/7101049/2016Rückforderung der Ausgleichszahlung im Falle eines nicht durchgehenden Versicherungsverlaufes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2016

…angenommen. Er unterlag daher im Juni am Monatsersten nicht (mehr) den österreichischen Sozialversicherungsvorschriften. Polen war daher gemäß Art. 59 DVO für die Gewährung der Familienleistungen im Monat Juni ausschließlich zuständig, weil es zum einen der Wohnsitzstaat der Familie war und sich die Frau des Bf…

BFG RV/7100341/2022Indexierung von österreichischen Familienleistungen nach der Kaufkraft in den einzelnen Mitgliedstaaten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2022Teil 2/2

…für Kinder, die sich ständig in Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufgehalten haben oder aufhalten, erfolgen automationsunterstützt, soweit auf Grund der im Familienbeihilfenverfahren vorhandenen Daten eine Auszahlung durchführbar ist. Ist mangels…

BFG RV/7104017/2016Die Gerichtetheit eines Schriftsatzes gegen eine Mitteilung und ein fehlender Beschwerdewille sind keine Formgebrechen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.05.2018

…BFG 17.05.2018, RV/7103003/2017, erwähnte Parallelfall. Der Beschwerdeführer (Bf) ist polnischer Staatsangehöriger und verfügt in Wien über einen Wohnsitz. Zunächst bezog der Bf für die beiden im Spruch bezeichneten Kinder Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Form von Ausgleichszahlungen (kurz: Familienbeihilfen). Mit dem im…

BFG RV/7105310/2015Keine Anrechnung ausländischer (hier: polnischer) Familienleistungen, wenn aufgrund des Überschreitens der ausländischen Einkommensgrenzen im Ausland kein Anspruch auf Familienleistungen besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2016

…2007 und Jänner bis Dezember 2008 Anspruch auf eine polnische Familienleistung gehabt hat. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 19.12.2013, 2012/16/0012; VwGH 19.6.2013, 2011/16/0227) ist der Fall der "Nichtstellung eines Familienbeihilfenantrages" im Wohnsitzstaat des Kindes…

BFG RV/7105434/2014Vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bewirkt allein keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015Teil 2/3

…dass nach nationalem polnischem Recht kein Kindergeldanspruch in Polen besteht." In Polen habe der Bf (oder seine Ehefrau) zufolge Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Familienleistungen. Kein Anspruch nach der Wanderarbeitnehmerverordnung Nach Art. 12 VO 883/2004 ist ausschließlich Polen Beschäftigungsstaat, Polen ist auch Wohnsitzstaat…

BFG RV/7101518/20251. Anrechnung polnischer Familienleistungen im Sinne der VO (EG) 883/2004 auf österreichische Ausgleichszahlungen 2. Polnisches Pflegegeld und polnisches Behindertenpflegegeld sind Familienleistungen im Sinne der VO (EG) 883/2004 3. Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2026

…der Familie des Betreuers und der pflegebedürftigen Person darf einen festgelegten Betrag (z.B. 764 PLN Netto pro Kopf im Jahr 2019) nicht übersteigen. Das polnische Pflegegeld ("świadczenie pielęgnacyjne") wird hauptsächlich für die Pflege von Kindern mit Behinderungen gewährt, wenn die Pflegeperson ihre Erwerbstätigkeit aufgibt…

BFG RV/7101857/2023Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2023

…dass die Partnerin/der Partner keinen inländischen Wohnsitz hat, bitte um Bekanntgabe der Einkünfte der Partnerin/des Partners und Vorlage des Formulars E9 In Beantwortung dieses Ersuchens übermittelte der Bf. der Abgabenbehörde eine von der polnischen Firma ***Fa**, ***L***, ausgestellte Bestätigung vom 02.01.2023…

BFG RV/7104000/2020Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2022

…den Mitgliedstaaten u.a. sämtliche (offene und versteckte) Diskriminierungen von Arbeitnehmerinnen aus anderen Mitgliedstaaten. Ein Abstellen auf die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat der Kinder würde dabei eine sogenannte versteckte oder faktische Diskriminierung darstellen, da die Regelung zwar formal nicht auf die Staatsangehörigkeit abstellt, mithin mit dem…