…angeführt, aber nicht in Betracht gezogen worden und seien keinerlei Erschwernisgründe festgestellt worden. Zudem sei das Vergehen ein einmaliger Fehler gewesen, lägen keinerlei Hinweise auf Wiederholungsgefahr vor, sei der Täter bis zum Zeitpunkt der Tat straffrei gewesen, was die Annahme einer geringen Rückfallwahrscheinlichkeit untermauere. Zudem…
…bzw. die Höhe der Zwangsstrafe aus folgenden Gründen unverhältnismäßig sei: - die Abgabenerklärungen seien zwischenzeitlich vollständig übermittelt worden, - es bestünde keine Wiederholungsgefahr, - die wirtschaftliche Lage sei angespannt und sei die Strafe in dieser Höhe existenzgefährdend und - es sei zu einem Wechsel in der Buchhaltung gekommen, was…
…worden. Ursprungsnachweise seien der Beschwerdeführerin gar nicht vorgelegt worden. Für ein allfälliges Organisationsverschulden könne sie nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Beschäftigungsverhältnis sei mit 18. Dezember 2012 beendet worden, sodass eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei. Allfälliges Fehlverhalten sei nicht ihr, sondern ihrem Vorgesetzen bzw. F…
…Beschuldigten das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen und ihn künftig nachhaltig zu rechtstreuem Verhalten zu bewegen. Einer geringeren (teilbedingten) Geldstrafe stehen general- und spezialpräventive Überlegungen nicht im Wege, wobei auch keine Wiederholungsgefahr, aufgrund der Betriebsaufgabe, gegeben ist. Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen des …
…15m. Zudem hat weder der angebrachte Wetterschutz noch die vor dem Lokaleingang stehenden Schaukästen eine wesentliche Beeinträchtigung herbeigeführt. Nichts desto trotz wird so etwas nicht mehr vorkommen, sodass keine Wiederholungsgefahr besteht. Eine Ermahnung ist jedenfalls ausreichend, den Bf von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten…
…Wie bereits anlässlich des Rechtsmittels gegen die Strafverfügung dargelegt liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte und daher aus spezialpräventiven Gründen jedenfalls die Verhängung einer Strafe unbedingt erforderlich wäre, liegt doch keine Schädigung in nicht unerheblichen Maße das an der Erleichterung des…
…sowie der geringen Beeinträchtigung, die jedenfalls keine Wiederholungsgefahr nach sich ziehe und in Anbetracht der als - wenn überhaupt - geringfügig anzusehenden Schuld (auf Grund des Durchdruckes) hätte die belangte Behörde von einer Bestrafung absehen müssen oder dies zumindest als erheblichen Milderungsgrund gewichten müssen. Die verhängte Strafe…
…Schuldvorwurf gereichen. Ich beantrage eine mündliche Beschwerdeverhandlung und Ladung des Betriebsprüfers des FA als Zeugen. Ich bin unbescholten. Durch Insolvenz der Gesellschaft ist eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Ich stelle daher den Antrag, das Bundesfinanzgericht Wien wolle meiner Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates des FA Wien…
…Vergnügungssteuer zwar insgesamt aufgehoben worden sei, aber nicht in Bezug auf ggstdl Spielapparate. Das verbliebene Vergnügungssteuergesetz sei in Glücksspielautomatenabgabegesetz umbenannt worden. Deshalb sei auch die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen; von dieser sei von der Bf auch Gebrauch gemacht worden, nämlich insofern, als im Februar 2017 ein…
…hoffe auf Verständnis für seine schwierige Lage und wolle auf die nicht mehr existente Wiederholungsgefahr hinweisen." In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht wurde am 13.9.2016 wie folgt erhoben und vorgebracht: "Bf.: Die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden zum Teil von mir und zum Teil von…
…steuerliche Vertretung sei und es sei nicht damit zu rechnen, dass es in Zukunft noch einmal ähnliche Ablösen geben werde, sodass eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden könne. Aus dem Aktenvermerk der belangten Behörde vom 20.2.2015 geht hervor, dass zwecks Abklärung, ob ein Verkürzungszuschlag nach …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. WS, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes idgF (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Beteiligung an der verbotenen Herstellung von Tabakwaren nach §§ 11, 43 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., A-1, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde des RD*** (geb. ***Geb.-Datum***), RD-Adr*** vom 13. Jänner 2025 (als handelsrechtlicher Geschäftsführer der D*** Gesellschaft m.b.H.), vertreten durch Dr. Andreas Öhler, Neubaugasse 66/1/6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
18. € 390,00, falls diese uneinbringlich sei, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Stunden gemäß § 16 Abs. 1 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in der derzeit geltenden Fassung. 19. € 390,00, falls diese uneinbringlich sei, eine Ersatzfreiheitsstrafe von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden A, den Richter B und die fachkundigen Laienrichter C und D in der Finanzstrafsache gegen Bf. wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…